EU-Schwellenwerte im Vergaberecht
EU-Schwellenwerte sind Auftragswertgrenzen, ab denen EU-weite Ausschreibungspflichten gelten – seit 1. Jänner 2024 durch Delegierte Verordnung (EU) 2023/2495 festgelegt.
Definition: EU-Schwellenwerte sind die von der Europäischen Kommission alle zwei Jahre per Delegierter Verordnung festgelegten Auftragswerte, ab deren Erreichen öffentliche Auftraggeber verpflichtet sind, Vergabeverfahren EU-weit nach den Vorgaben der EU-Vergaberichtlinien durchzuführen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Delegierte Verordnung (EU) 2023/2495, gültig ab 1. Jänner 2024
Was sind EU-Schwellenwerte?
EU-Schwellenwerte (auch: Vergabeschwellenwerte oder europäische Schwellenwerte) sind Auftragswertgrenzen, die bestimmen, ob ein Vergabeverfahren nach nationalem Recht oder nach den strengeren EU-Vergaberichtlinien durchzuführen ist. Überschreitet der geschätzte Auftragswert einen EU-Schwellenwert, gilt die vollständige EU-Vergaberechtsordnung: europäische Bekanntmachungspflicht, verlängerte Fristen, elektronische Kommunikation und das Europäische Einheitliche Eigenerklärungsdokument (EEE).
EU-Schwellenwerte sind ein Synonym für den Begriff "Vergabeschwellenwerte" und werden gelegentlich auch als "europäische Schwellenwerte" bezeichnet. Für eine ausführliche Darstellung aller aktuell gültigen Schwellenwerte nach Auftragsart und Auftraggeber-Kategorie sei auf den Hauptartikel Schwellenwerte verwiesen.
Bedeutung im Vergabeverfahren
Die EU-Schwellenwerte definieren den Anwendungsbereich des europäischen Vergaberechts und entscheiden darüber, welches Verfahren ein Auftraggeber anwenden muss.
Die seit 1. Jänner 2024 gültigen Schwellenwerte (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2495) lauten für die wichtigsten Kategorien:
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere Vergabestellen): 143.000 EUR
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge (sonstige öffentliche Auftraggeber): 221.000 EUR
- Bauaufträge: 5.538.000 EUR
- Sektorenauftraggeber (Liefer- und Dienstleistungen): 443.000 EUR
Unterhalb dieser Schwellenwerte gilt das jeweilige nationale Vergaberecht – in Österreich das BVergG 2018 für den Unterschwellenbereich, in Deutschland die UVgO bzw. VOB/A mit den nationalen Wertgrenzen.
Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre auf Basis des GPA-Abkommens (Government Procurement Agreement) der WTO überprüft und bei Bedarf angepasst.
Verwandte Begriffe
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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