EU-Vergaberichtlinien Vergaberecht 2026
EU-Vergaberichtlinien 2014: die drei zentralen EU-Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe. Inhalt, nationale Umsetzung und Bedeutung für Auftraggeber.
Definition: Die EU-Vergaberichtlinien sind die 2014 erlassenen europäischen Richtlinien zur Koordinierung der Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – insbesondere die Richtlinie 2014/24/EU (klassische Vergabe), die Richtlinie 2014/25/EU (Sektorenvergabe) und die Richtlinie 2014/23/EU (Konzessionsvergabe) –, die das europäische Vergaberecht grundlegend modernisiert haben und bis April 2016 in nationales Recht umzusetzen waren.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinien 2014/24/EU, 2014/25/EU, 2014/23/EU, Rechtsmittelrichtlinien 89/665/EWG, 92/13/EWG i.d.F. 2007/66/EG
Was sind die EU-Vergaberichtlinien?
Die EU-Vergaberichtlinien von 2014 bilden das Fundament des europäischen öffentlichen Auftragswesens und gelten als die umfassendste Reform des EU-Vergaberechts seit Jahrzehnten. Sie ersetzen die bis dahin geltenden Richtlinien der Generation 2004 (Richtlinien 2004/18/EG und 2004/17/EG) und verfolgen das Ziel, die öffentliche Beschaffung effizienter, transparenter und nachhaltiger zu gestalten sowie den Zugang für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu erleichtern.
Als EU-Richtlinien sind die Vergaberichtlinien nicht unmittelbar anwendbar, sondern verpflichten die Mitgliedstaaten zur Umsetzung in nationales Recht. Sie setzen jedoch Mindeststandards, die national nicht unterschritten werden dürfen.
Die drei zentralen EU-Vergaberichtlinien
Richtlinie 2014/24/EU – Klassische Vergabe
Die Richtlinie 2014/24/EU ist die wichtigste EU-Vergaberichtlinie und regelt die Vergabe öffentlicher Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge durch klassische öffentliche Auftraggeber. Sie enthält Regelungen zu:
- Verfahrensarten (offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog, Innovationspartnerschaft)
- Schwellenwerten und Bekanntmachungspflichten
- Eignungs- und Zuschlagskriterien (inkl. Lebenszykluskosten, soziale und Umweltkriterien)
- Rahmenvereinbarungen, dynamischen Beschaffungssystemen, elektronischen Auktionen
- Zentraler Beschaffung und Einkaufsgemeinschaften
- Änderung von Verträgen während der Laufzeit
- Verpflichtender E-Vergabe (Art. 22)
Richtlinie 2014/25/EU – Sektorenvergabe
Die Richtlinie 2014/25/EU regelt die Vergabe von Aufträgen durch Sektorenauftraggeber in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste. Sektorenauftraggeber genießen im Vergleich zu klassischen öffentlichen Auftraggebern größere Verfahrensflexibilität, u. a. bei der Wahl der Verfahrensart und der Fristengestaltung. Die EU-Schwellenwerte im Sektorenbereich sind deutlich höher (z. B. 443.000 EUR für Liefer- und Dienstleistungsaufträge statt 143.000 EUR).
Richtlinie 2014/23/EU – Konzessionsvergabe
Die Richtlinie 2014/23/EU ist die erste eigenständige EU-Richtlinie für die Vergabe von Konzessionen – einem Bereich, der zuvor nur partiell durch das EU-Vergaberecht erfasst war. Sie gilt für Bau- und Dienstleistungskonzessionen ab einem Schwellenwert von 5.538.000 EUR. Charakteristisch für Konzessionen ist, dass der Konzessionsnehmer das wirtschaftliche Betriebsrisiko trägt.
Rechtsmittelrichtlinien
Flankiert werden die materiellen Vergaberichtlinien durch die Rechtsmittelrichtlinien, die Bietern wirksame Nachprüfungs- und Rechtsschutzverfahren garantieren.
- Richtlinie 89/665/EWG (klassische Vergabe, i.d.F. Richtlinie 2007/66/EG): Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Einrichtung effizienter Nachprüfungsverfahren, einschließlich Stillhaltefristen und Zugang zu unabhängigen Nachprüfungsinstanzen.
- Richtlinie 92/13/EWG (Sektorenvergabe): Entsprechende Rechtsschutzregelungen für den Sektorenbereich.
Wesentliche Neuerungen gegenüber der Richtliniengeneration 2004
Die Vergaberechtsreform 2014 hat das europäische Vergaberecht grundlegend modernisiert und an die wirtschaftliche und technologische Realität des 21. Jahrhunderts angepasst.
- Verpflichtende E-Vergabe (Art. 22 Richtlinie 2014/24/EU): Elektronische Kommunikation als Standard
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Vereinfachte Selbstauskunft als Eignungsnachweis
- Innovationspartnerschaft: Neue Verfahrensart für die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen
- Nachhaltigkeit: Stärkere Integration von Umwelt-, Sozial- und Innovationsaspekten
- KMU-Freundlichkeit: Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (Losaufteilung, Erleichterung beim Eignungsnachweis)
- Vertragsänderungen: Erstmals explizite Regelung der zulässigen Vertragsänderungen (Art. 72)
- Interessenkonflikte und Korruption: Schärfere Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten (Art. 24)
Nationale Umsetzung
Österreich
In Österreich erfolgte die Umsetzung durch das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018, BGBl. I Nr. 65/2018), das am 21. August 2018 in Kraft trat. Das BVergG 2018 regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen im Ober- und Unterschwellenbereich.
Deutschland
In Deutschland wurde die Umsetzung in mehreren Schritten vollzogen:
- GWB-Reform 2016: §§ 97–184 GWB (Oberschwellenbereich)
- VgV (Vergabeverordnung), SektVO (Sektorenverordnung), KonzVgV (Konzessionsvergabeverordnung)
- VOB/A EU (Bauleistungen Oberschwellenbereich)
- UVgO (Unterschwellenvergabeordnung, 2017, nicht verbindlich bundesweit)
Verwandte Begriffe
FAQ
Sind die EU-Vergaberichtlinien unmittelbar anwendbar? Nein. Als Richtlinien richten sie sich an die Mitgliedstaaten und sind in nationales Recht umzusetzen. In Österreich gilt das BVergG 2018, in Deutschland das GWB mit VgV etc.
Welche Schwellenwerte gelten nach den EU-Vergaberichtlinien? Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission angepasst. Für 2024/2025 gelten: 143.000 EUR (Liefer-/Dienstleistungsaufträge klassischer Auftraggeber), 443.000 EUR (Sektoren), 5.538.000 EUR (Bauaufträge).
Was ist der Unterschied zwischen EU-Vergaberichtlinien und EG-Vergaberichtlinien? Die EG-Vergaberichtlinien (Generation 2004) wurden durch die EU-Vergaberichtlinien (Generation 2014) abgelöst. Inhaltlich handelt es sich um grundlegend verschiedene Regelwerke.
Gelten die EU-Vergaberichtlinien auch für Schweizer Unternehmen? Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied, hat aber über das bilaterale Abkommen über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens Zugang zu EU-weiten Vergabeverfahren.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
Demo buchen.
Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.