EVB Vergaberecht 2026
EVB (Ergänzende Vertragsbedingungen): branchenspezifische Vertragsklauseln im öffentlichen Beschaffungswesen, insbesondere EVB-IT für IT-Beschaffungen.
Definition: EVB (Ergänzende Vertragsbedingungen) sind standardisierte, branchenspezifische Vertragsklauseln, die öffentliche Auftraggeber ergänzend zu den allgemeinen Vergabe- und Vertragsordnungen (VOL/B, VOB/B) in Vergabeunterlagen einbeziehen – bekanntestes Beispiel sind die EVB-IT für die Beschaffung von IT-Leistungen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: EVB-IT (Koordinierungsstelle IT-Standards des Bundes), VOL/B, BVergG 2018
Was sind EVB?
EVB (Ergänzende Vertragsbedingungen) sind standardisierte Vertragsformulare und -klauseln, die spezifische Anforderungen bestimmter Leistungsbereiche in öffentliche Beschaffungsverträge integrieren. Sie ergänzen die allgemeinen Bedingungswerke (z. B. die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B – VOL/B) um bereichsspezifische Regelungen, die in Standardwerken nicht vorgesehen sind.
Das bekannteste und praktisch bedeutsamste Beispiel sind die EVB-IT, die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik. Sie wurden von der Koordinierungsstelle IT-Standards (KoSIT) und dem Bundesministerium des Innern entwickelt und werden von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland bei IT-Beschaffungen eingesetzt.
EVB-IT im Überblick
Die EVB-IT sind ein modulares System standardisierter Vertragsbedingungen für verschiedene Arten von IT-Beschaffungen.
Das EVB-IT-System umfasst unter anderem:
- EVB-IT Kauf: Für den Kauf von Hardware und Standardsoftware
- EVB-IT Überlassung Typ A/B: Für die zeitlich befristete Überlassung von Software
- EVB-IT Pflege S: Für die Pflege von Standardsoftware
- EVB-IT Service: Für IT-Serviceleistungen (z. B. Wartung, Support)
- EVB-IT Instandhaltung: Für die Instandhaltung von Hardwaresystemen
- EVB-IT System: Für komplexe IT-Systeme (Hardware und Software kombiniert)
- EVB-IT Erstellung: Für die individuelle Softwareentwicklung
- EVB-IT Cloud: Für Cloud-Dienste (SaaS, PaaS, IaaS)
Anwendung in der Vergabepraxis
EVB-IT werden vom Auftraggeber als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt und bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Bieter müssen die EVB-IT akzeptieren; eine Abweichung führt in der Regel zum Ausschluss des Angebots als nicht vergabekonform. Die EVB-IT sind als Einheitsformulare konzipiert, die für eine Vielzahl von IT-Beschaffungssituationen passen; für komplexe Projekte können ergänzende individuelle Vertragsklauseln notwendig sein.
EVB-IT in Österreich
In Österreich gibt es kein direktes Äquivalent zum deutschen EVB-IT-System. Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) stellt für IT-Beschaffungen eigene Musterverträge und Rahmenvereinbarungen bereit. Ergänzend greifen öffentliche Auftraggeber auf allgemeine Bedingungswerke und individuelle Vertragsgestaltungen zurück.
Verwandte Begriffe
FAQ
Sind EVB-IT für alle öffentlichen Auftraggeber in Deutschland verpflichtend? Nein. Auf Bundesebene sind die EVB-IT für Bundesbehörden verbindlich. Auf Landes- und Kommunalebene können abweichende Regelungen gelten; viele Auftraggeber verwenden EVB-IT aber freiwillig als Quasi-Standard.
Können Bieter von EVB-IT abweichen? In der Regel nicht. Abweichungen von den EVB-IT führen typischerweise zum Angebotsausschluss. Nur wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich zulässt, können Änderungsvorschläge eingebracht werden.
Wo sind die aktuellen EVB-IT abrufbar? Die aktuellen EVB-IT-Formulare sind auf der Website des Bundesministeriums des Innern sowie der KoSIT kostenlos verfügbar.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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