eVergabe – Elektronische Vergabe 2026
eVergabe: Die vollständig elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren – Pflicht, Plattformen und Vorteile im Überblick.
Definition: eVergabe bezeichnet die vollständig elektronische Durchführung von Vergabeverfahren, bei der Bekanntmachung, Bereitstellung der Vergabeunterlagen, Kommunikation und Angebotsabgabe ausschließlich über elektronische Mittel und Plattformen abgewickelt werden.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 22 Richtlinie 2014/24/EU; §§ 97 Abs. 5, 53 VgV; § 83 BVergG 2018
Was ist eVergabe?
Die eVergabe ist die digitale Transformation des öffentlichen Beschaffungswesens und seit der EU-Vergaberechtsreform 2016 für den Oberschwellenbereich verbindlich vorgeschrieben. Art. 22 der Richtlinie 2014/24/EU verpflichtet öffentliche Auftraggeber, alle Kommunikations- und Informationsaustauschprozesse im Vergabeverfahren elektronisch durchzuführen. In Deutschland ist dies in § 97 Abs. 5 GWB und § 53 VgV umgesetzt; in Österreich in § 83 BVergG 2018.
Die eVergabe umfasst alle Verfahrensphasen: von der Veröffentlichung der Bekanntmachung über die elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen bis zur verschlüsselten elektronischen Angebotsabgabe.
Pflicht zur elektronischen Kommunikation
Öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich sind verpflichtet, alle Kommunikation mit Bietern elektronisch abzuwickeln. Ausnahmen sind nur in engen, gesetzlich geregelten Fällen möglich (z.B. physische Modelle, Muster).
Die Pflicht umfasst:
- Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen auf einer Vergabeplattform
- Beantwortung von Bieterfragen über die Plattform
- Entgegennahme von Angeboten ausschließlich in elektronischer Form
- Kommunikation über Ausschluss, Zuschlag und Widerruf
eVergabe-Plattformen
In Deutschland und Österreich gibt es eine Reihe von Vergabeplattformen, über die eVergabe-Verfahren abgewickelt werden:
Deutschland
- DTVP (Deutsches Vergabeportal)
- subreport ELVIS
- Vergabe24
- Bietermanagement-Systeme der Bundesbehörden (z.B. eVergabe des Bundes)
- Nationale Registerplattform (geplant / in Aufbau)
Österreich
- Lieferanzeiger / Ausschreibungs-Ass
- eVergabe.at
- Österreichische Staatsdruckerei (ÖSTAT)
- TED für EU-weite Bekanntmachungen
Elektronische Angebotsabgabe
Die elektronische Angebotsabgabe erfordert eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine vergleichbare Authentifizierungsmethode. Angebote müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist verschlüsselt auf der Plattform eingereicht werden; eine Öffnung vor dem Eröffnungstermin ist technisch verhindert. Dies sichert die Vertraulichkeit und Integrität der Angebote.
Vorteile der eVergabe
Die elektronische Vergabe bietet Auftraggebern und Bietern erhebliche praktische Vorteile:
- Automatisierte Dokumentation des Vergabeverfahrens
- Schnellere, ortsunabhängige Kommunikation
- Reduzierung des Papieraufwands
- Bessere Nachvollziehbarkeit und Revisionssicherheit
- Europäische Interoperabilität durch eForms-Standard
eForms
Seit dem 25. Oktober 2023 sind EU-weit standardisierte elektronische Formulare (eForms) für Bekanntmachungen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtend. eForms ermöglichen eine maschinenlesbare, strukturierte Datenerfassung und verbessern die Vergleichbarkeit von Vergabedaten europaweit.
Verwandte Begriffe
- Elektronische Angebotsabgabe
- Elektronische Signatur
- eVergabe (elektronische Vergabe)
- Vergabeplattform
- eForms
FAQ
Ist eVergabe auch im Unterschwellenbereich Pflicht? Im Unterschwellenbereich gilt die elektronische Pflicht nicht uneingeschränkt; viele Auftraggeber setzen eVergabe jedoch freiwillig oder aufgrund landesrechtlicher Vorgaben auch dort ein.
Was gilt, wenn ein Bieter technische Probleme bei der elektronischen Einreichung hat? Der Auftraggeber haftet nicht für technische Probleme auf Bieterseite. Bei nachweisbaren Plattformausfällen auf Auftraggeberseite kann eine Fristverlängerung geboten sein.
Müssen Angebote immer elektronisch signiert werden? Im Oberschwellenbereich ist eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein vergleichbares Authentifizierungsmittel erforderlich. Die genauen Anforderungen richten sich nach der jeweiligen Plattform und den Vergabeunterlagen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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