Glossar

Fair Trade im Vergaberecht 2026

Fair Trade in der öffentlichen Beschaffung: Fairer Handel als Zuschlagskriterium oder Ausführungsbedingung. Rechtliche Grundlagen und Grenzen im Vergaberecht.

Definition: Fair Trade bezeichnet im Kontext des Vergaberechts die Berücksichtigung von Grundsätzen des fairen Handels – insbesondere angemessene Entlohnung und soziale Mindeststandards in Lieferketten – als Zuschlagskriterium, technische Spezifikation oder Ausführungsbedingung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 67, 70 Richtlinie 2014/24/EU, § 127 GWB, § 80 VgV, BVergG 2018


Fair Trade in der öffentlichen Beschaffung

Öffentliche Auftraggeber können und sollen ihre Beschaffungsmacht nutzen, um sozial verantwortliches Wirtschaften zu fördern – Fair-Trade-Kriterien sind dabei ein anerkanntes Instrument der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung. Fair Trade bezieht sich auf ein Handelssystem, das darauf abzielt, benachteiligten Produzenten in Entwicklungsländern faire Preise, menschenwürdige Arbeitsbedingungen und nachhaltige Produktionsmethoden zu sichern. Im Vergaberecht stellt sich die Frage, inwieweit solche Kriterien in Ausschreibungen einfließen dürfen.

Die EU-Vergaberichtlinien von 2014 haben den Spielraum für soziale und ethische Kriterien deutlich erweitert. Auftraggeber können Fair-Trade-Anforderungen an verschiedenen Stellen des Vergabeverfahrens verankern.

Rechtliche Einbettungsmöglichkeiten

Fair-Trade-Kriterien können als technische Spezifikationen, Zuschlagskriterien oder Ausführungsbedingungen in Vergabeverfahren eingebunden werden – jeweils mit unterschiedlichen Anforderungen an die Verknüpfung mit dem Auftragsgegenstand.

Als technische Spezifikation

Auftraggeber können verlangen, dass gelieferte Produkte bestimmte soziale Produktionsbedingungen erfüllen. Der Verweis auf Fair-Trade-Gütezeichen (z.B. Fairtrade International) ist zulässig, sofern der Auftraggeber auch gleichwertige Nachweise anderer Gütezeichen akzeptiert (Art. 43 Richtlinie 2014/24/EU, § 34 VgV).

Als Zuschlagskriterium

Gemäß Art. 67 Richtlinie 2014/24/EU können Auftraggeber soziale Aspekte als Zuschlagskriterium verwenden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand verknüpft sind. Ein Zuschlagskriterium „Fair-Trade-Zertifizierung" wäre zulässig, wenn der Auftrag die Lieferung von Produkten betrifft, die fair gehandelt werden können (z.B. Kaffee, Textilien, Bananen).

Als Ausführungsbedingung

Nach Art. 70 Richtlinie 2014/24/EU kann der Auftraggeber soziale und ethische Ausführungsbedingungen festlegen. Eine Ausführungsbedingung könnte lauten: „Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Beschaffung der vertragsgegenständlichen Waren ausschließlich Lieferanten zu nutzen, die die ILO-Kernarbeitsnormen einhalten."

Grenzen der Fair-Trade-Berücksichtigung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Grenzen für die Verwendung von Fair-Trade-Kriterien gesetzt: Sie müssen auftragsgegenstandsbezogen, verhältnismäßig und diskriminierungsfrei sein.

Im Grundsatzurteil Max Havelaar (EuGH, C-368/10) hat der Gerichtshof entschieden, dass Fair-Trade-Gütezeichen als solche nicht zwingend vorgeschrieben werden dürfen, sofern nicht gleichwertige Nachweise akzeptiert werden. Zudem dürfen Fair-Trade-Kriterien nicht so ausgestaltet sein, dass sie Lieferanten aus bestimmten Ländern systematisch benachteiligen.

Praxis in Österreich und Deutschland

In Österreich und Deutschland nutzen zahlreiche Kommunen Fair-Trade-Kriterien bei der Beschaffung von Lebensmitteln, Büromaterial und Textilien im Rahmen von „Fairtrade-Stadt"-Initiativen.

Das Beschaffungsvolumen für Fair-Trade-Produkte im öffentlichen Sektor wächst kontinuierlich. Besonders bei der Bewirtschaftung von Kantinen, der Ausstattung von Verwaltungsgebäuden und der Vergabe von Catering-Leistungen werden Fair-Trade-Anforderungen zunehmend eingesetzt.

Verwandte Begriffe

FAQ

Kann ein öffentlicher Auftraggeber nur Fair-Trade-Produkte ausschreiben? Ja, wenn die Anforderungen auftragsgegenstandsbezogen formuliert sind und gleichwertige Nachweise (nicht nur das Fairtrade-Gütezeichen) akzeptiert werden.

Ist Fair Trade ein zwingendes Kriterium im österreichischen Vergaberecht? Nein. Fair Trade ist ein optionales Kriterium, das Auftraggeber auf Grundlage ihrer Beschaffungspolitik und im Rahmen der vergaberechtlichen Spielräume verwenden können.

Welches Gütezeichen gilt als Fair-Trade-Nachweis? Das bekannteste ist das Fairtrade-Gütezeichen (Fairtrade International). Auftraggeber müssen jedoch auch gleichwertige Gütezeichen oder gleichwertige Nachweise anderer Anbieter akzeptieren.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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