Glossar

Fehlende Erklärungen im Vergaberecht 2026

Fehlende Erklärungen im Vergabeverfahren: Nachforderung, Ausschlussfolgen und Umgang mit vergessenen Eigenerklärungen und Verpflichtungserklärungen.

Definition: Fehlende Erklärungen im Vergaberecht sind formelle Eigenerklärungen, Verpflichtungserklärungen oder gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungen, die ein Bieter oder Bewerber nicht mit seinem Angebot oder Teilnahmeantrag vorgelegt hat, obwohl der Auftraggeber diese gefordert hat.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 56 VgV, § 48 ff. VgV, BVergG 2018, VOB/A


Was sind fehlende Erklärungen?

Fehlende Erklärungen sind eine der häufigsten Ursachen für den Ausschluss von Angeboten und eine der häufigsten Grundlagen für Nachforderungsanfragen durch Auftraggeber. Im Vergaberecht werden unter „Erklärungen" vor allem solche Dokumente verstanden, mit denen der Bieter rechtsverbindlich bestimmte Tatsachen oder Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber erklärt. Sie unterscheiden sich von „Unterlagen" (Nachweisdokumenten Dritter) dadurch, dass sie vom Bieter selbst ausgestellt werden.

Typische geforderte Erklärungen sind:

  • Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Bestätigung, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen
  • Erklärung zur Bietergemeinschaft: Bevollmächtigung des federführenden Mitglieds
  • Verpflichtungserklärung Mindestlohn: Bestätigung der Einhaltung gesetzlicher Mindestlöhne
  • Erklärung zur Tariftreuepflicht: In bestimmten Bundesländern (Deutschland) verpflichtend
  • Datenschutzerklärung / DSGVO-Erklärung
  • Erklärung zu Interessenkonflikten
  • Subunternehmererklärung: Angaben zu eingesetzten Nachunternehmern

Nachforderung fehlender Erklärungen

Gemäß § 56 Abs. 2 VgV kann und soll der Auftraggeber fehlende Eigenerklärungen und vergleichbare unternehmensbezogene Erklärungen nachfordern.

Die Nachforderungsmöglichkeit besteht jedoch nur, wenn:

  1. Die Erklärung im Vergabeverfahren grundsätzlich vorgesehen war und gefordert wurde
  2. Es sich um eine unternehmensbezogene (nicht angebotsbezogene) Erklärung handelt
  3. Die Nachforderung die Reihenfolge der Bieter nicht verändern würde

Erklärungen, die den Angebotsinhalt selbst betreffen (z.B. Erklärung zur Ausführungszeit, Garantieerklärungen zu Produkteigenschaften), dürfen nach Fristablauf nicht mehr nachgefordert werden, da dies die Gleichbehandlung verletzen würde.

Grenzen der Nachforderung

Der Auftraggeber muss alle Bieter gleich behandeln: Kann er bei einem Bieter eine fehlende Erklärung nachfordern, muss er dies auch bei allen anderen Bietern tun, wenn deren Erklärungen fehlen.

Die Nachforderung ist ausgeschlossen, wenn:

  • Die Erklärung ausdrücklich als nicht nachforderbares Mindestkriterium festgelegt wurde
  • Die Erklärung inhaltliche Aussagen über die Leistung enthält
  • Bereits ausgewertet und das Ergebnis durch die Nachreichung verändert würde

Folgen fehlender Erklärungen

Werden nicht nachforderbarer Erklärungen vermisst, muss das Angebot ausgeschlossen werden.

Bei nachforderbaren Erklärungen hingegen ist der Ausschluss erst zulässig, wenn der Bieter die Erklärung trotz Aufforderung nicht fristgerecht nachreicht. Der Auftraggeber muss eine angemessene, klar befristete Nachforderungsfrist setzen und diese Aufforderung dokumentieren.

Verwandte Begriffe

FAQ

Darf der Auftraggeber selbst erstellte Formulare als Erklärung verlangen? Ja. Auftraggeber stellen häufig eigene Erklärungsformulare in den Vergabeunterlagen bereit, die Bieter ausgefüllt einreichen müssen. Die Nutzung dieser Formulare ist für Bieter verpflichtend.

Kann eine fehlende Zuverlässigkeitserklärung immer nachgefordert werden? Grundsätzlich ja, da es sich um eine unternehmensbezogene Eigenerklärung handelt. Ausnahme: Der Auftraggeber hat ausdrücklich festgelegt, dass das Fehlen dieser Erklärung zum zwingenden Ausschluss führt.

Was passiert, wenn der Bieter die Nachforderungsfrist für fehlende Erklärungen versäumt? Das Angebot muss ausgeschlossen werden. Eine weitere Nachfrist oder eine unaufgeforderte Nachreichung nach Ablauf der gesetzten Frist ist vergaberechtlich nicht zulässig.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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