Glossar

Freiberufliche Leistungen im Vergaberecht 2026

Freiberufliche Leistungen im Vergaberecht: Vergabe von Architekten-, Ingenieur- und Rechtsberatungsleistungen. Verfahrenswahl und Besonderheiten der Auftragsvergabe.

Definition: Freiberufliche Leistungen im Sinne des Vergaberechts sind Dienstleistungen, die aufgrund ihrer geistigen, schöpferischen oder beratenden Natur und der persönlichen Qualifikation des Leistungserbringers nicht ohne weiteres nach dem günstigsten Preis, sondern nach Qualitätskriterien vergeben werden, wie insbesondere Architektur-, Ingenieur-, Rechts- und Unternehmensberatungsleistungen.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 73 VgV, HOAI, §§ 49 ff. BVergG 2018, Richtlinie 2014/24/EU


Was sind freiberufliche Leistungen?

Freiberufliche Leistungen zeichnen sich durch einen hohen Grad an geistiger Schöpfung, persönlicher Qualifikation und individueller Auftragserfüllung aus – Merkmale, die sie von standardisierten Liefer- und Dienstleistungsaufträgen grundlegend unterscheiden. Im klassischen Sinne zählen zu den freien Berufen:

  • Architekten und Stadtplaner
  • Ingenieure (Tragwerksplaner, Haustechniker, Vermessungsingenieure)
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Ärzte, Psychologen und andere Heilberufe
  • Unternehmensberater

Im Vergaberecht spielen vor allem Planungsleistungen (Architekten, Ingenieure), Rechtsberatung und Gutachterleistungen eine herausragende Rolle, da öffentliche Auftraggeber diese Leistungen regelmäßig für größere Bauvorhaben und komplexe Verwaltungsprojekte nachfragen.

Vergaberechtliche Besonderheiten

Für freiberufliche Leistungen – insbesondere Planungsleistungen – gelten im Vergaberecht besondere Regeln, die der intellektuellen und persönlichen Natur dieser Leistungen Rechnung tragen.

Wahl des Vergabeverfahrens

Freiberufliche Leistungen werden häufig im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder im wettbewerblichen Dialog vergeben, weil:

  • Der Leistungsgegenstand nicht abschließend im Voraus beschrieben werden kann
  • Qualitative Aspekte schwieriger als bei Standardleistungen beurteilbar sind
  • Verhandlungen über Leistungsumfang und Konzeption sinnvoll sind

In Deutschland schreibt § 73 VgV vor, dass für Architekten- und Ingenieurleistungen ab dem EU-Schwellenwert ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll.

Planungswettbewerb

Der Planungswettbewerb (§§ 78 ff. VgV, §§ 141 ff. BVergG 2018) ist ein besonderes Verfahren für Architektur- und Ingenieurleistungen, bei dem Wettbewerbsbeiträge von einer Jury anonym bewertet werden. Der Gewinner erhält in der Regel den Auftrag zur weiteren Planungsausarbeitung.

HOAI und Preisrecht

In Deutschland regelt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) die Honorarrahmen für Planungsleistungen. Nach dem EuGH-Urteil vom 04.07.2019 (C-377/17) sind verbindliche Mindest- und Höchsthonorare der HOAI nicht mit EU-Recht vereinbar, wenn sie auf in anderen EU-Staaten ansässige Planer angewandt werden. Die HOAI-Novelle 2021 hat die verbindlichen Mindestsätze deshalb gelockert; sie dienen nur noch als Orientierungshilfe.

Qualitative Zuschlagskriterien

Bei freiberuflichen Leistungen kommt der Qualität der Leistungserbringung größere Bedeutung zu als dem Preis. Gemäß Art. 67 Richtlinie 2014/24/EU können Auftraggeber Zuschlagskriterien wie fachliche Kompetenz, Projekterfahrung, Methodik und Teamqualifikation verwenden. In der Praxis werden häufig 60–70 % der Gewichtung auf qualitative Kriterien und 30–40 % auf den Preis entfallen.

Unterschwellenbereich

Im Unterschwellenbereich sind freiberufliche Leistungen häufig von den strengsten Formvorschriften ausgenommen oder es gelten vereinfachte Verfahren.

In Österreich (§ 49 Abs. 1 BVergG 2018) können freiberufliche Leistungen bis zu bestimmten Schwellenwerten im Direktauftrag oder im Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung vergeben werden.

Verwandte Begriffe

FAQ

Ab welchem Auftragswert müssen Architektenleistungen EU-weit ausgeschrieben werden? Ab dem EU-Schwellenwert für Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber (derzeit 143.000 EUR ohne USt für zentrale Regierungsbehörden, 221.000 EUR für andere öffentliche Auftraggeber).

Muss der günstigste Anbieter freiberuflicher Leistungen immer den Zuschlag erhalten? Nein. Das Billigstbieterprinzip ist bei freiberuflichen Leistungen ausdrücklich nicht anzuwenden. Qualitative Kriterien müssen bei der Zuschlagsentscheidung angemessen berücksichtigt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Verhandlungsverfahren und Planungswettbewerb bei freiberuflichen Leistungen? Im Verhandlungsverfahren verhandelt der Auftraggeber mit ausgewählten Bietern über Leistung und Honorar. Im Planungswettbewerb werden Entwürfe anonym durch ein Preisgericht bewertet; der Preisträger erhält in der Regel den Auftrag zur weiteren Ausarbeitung.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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