Frist zur Teilnahmeantragsabgabe im Vergaberecht 2026
Teilnahmefrist im Vergaberecht: Mindestfristen für Teilnahmeanträge im nicht offenen Verfahren und Verhandlungsverfahren nach EU-Vergaberecht.
Definition: Die Frist zur Teilnahmeantragsabgabe ist die in der Auftragsbekanntmachung eines nicht offenen Verfahrens, Verhandlungsverfahrens oder wettbewerblichen Dialogs festgesetzte Frist, bis zu deren Ablauf interessierte Unternehmen ihren Teilnahmeantrag (Bewerbungsantrag) einreichen müssen, um in die Bewerberauswahl aufgenommen zu werden.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 28 Richtlinie 2014/24/EU, § 16 VgV, § 86 BVergG 2018
Was ist die Frist zur Teilnahmeantragsabgabe?
Im zweistufigen Vergabeverfahren steht vor der Angebotsphase die Teilnahmephase: Unternehmen, die am Wettbewerb teilnehmen möchten, müssen zunächst einen Teilnahmeantrag einreichen, mit dem sie ihre Eignung nachweisen. Die Frist zur Teilnahmeantragsabgabe begrenzt den Zeitraum, innerhalb dessen diese Bewerbungen eingereicht werden können. Sie ist sachlich und zeitlich von der späteren Angebotsfrist zu trennen.
Die Teilnahmeantragsabgabefrist ist relevant im:
- Nicht offenen Verfahren (beschränkte Ausschreibung)
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Wettbewerblichen Dialog
- Innovationspartnerschaft
Mindestfristen
Das EU-Vergaberecht schreibt für die Teilnahmephase eine Mindestfrist von 30 Tagen vor.
| Verfahren | Mindestfrist Teilnahme |
|---|---|
| Nicht offenes Verfahren (Regelfall) | 30 Tage |
| Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung | 30 Tage |
| Dringlichkeit (begründet) | 15 Tage |
Diese Fristen sind in Art. 28 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU normiert und in § 16 VgV (Deutschland) sowie § 86 BVergG 2018 (Österreich) umgesetzt.
Im dynamischen Beschaffungssystem (DBS) beträgt die Mindestfrist für die Aufnahme in das System 30 Tage ab Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Fristbeginn und Fristende
Die Frist zur Teilnahmeantragsabgabe beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf TED (EU-Oberschwellenbereich).
Das Ende der Frist – Datum und Uhrzeit – muss in der Bekanntmachung präzise angegeben sein. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge sind auszuschließen.
Verhältnis zur Angebotsfrist
Frist zur Teilnahmeantragsabgabe und Angebotsfrist sind zeitlich sequenziell: Erst nach Abschluss der Teilnahmephase und Auswahl der Bewerber beginnt die Angebotsphase.
Zwischen dem Ende der Teilnahmeantragsfrist und der Aufforderung zur Angebotsabgabe liegt die Bewerbungsauswertung durch den Auftraggeber. Danach erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen und die Einladung zur Angebotsabgabe – mit einer neuen, eigenen Angebotsfrist.
Verwandte Begriffe
- Frist zur Angebotsabgabe
- Fristverlängerung
- Teilnahmefrist
- Beschränkte Ausschreibung
- Verhandlungsverfahren
- Eignungsprüfung
FAQ
Wie lange ist die Mindestfrist für einen Teilnahmeantrag im nicht offenen Verfahren? 30 Tage ab Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Bei begründeter Dringlichkeit kann die Frist auf 15 Tage verkürzt werden.
Kann ein verspäteter Teilnahmeantrag berücksichtigt werden? Nein. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge sind zwingend auszuschließen, analog zur Regelung für verspätete Angebote.
Was passiert nach Ablauf der Teilnahmeantragsabgabefrist? Der Auftraggeber wertet die eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der vorab festgelegten Eignungskriterien aus, wählt eine begrenzte Anzahl geeigneter Bewerber aus und lädt diese zur Angebotsabgabe ein.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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