Funktionale Ausschreibung im Vergaberecht 2026
Funktionale Ausschreibung: Ergebnis- statt Methodenvorgabe in der Leistungsbeschreibung. Unterschied zur konstruktiven Ausschreibung und Einsatz im Vergaberecht.
Definition: Eine funktionale Ausschreibung ist eine Form der Leistungsbeschreibung im Vergaberecht, bei der der Auftraggeber nicht detailliert vorschreibt, wie eine Leistung zu erbringen ist, sondern die zu erreichende Funktion, Leistung oder das angestrebte Ergebnis beschreibt und dem Auftragnehmer Spielraum für die Wahl der Methode lässt.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 31 Abs. 2 VgV, § 7 VOB/A, § 97 BVergG 2018, Art. 42 Richtlinie 2014/24/EU
Was ist eine funktionale Ausschreibung?
Die funktionale Ausschreibung stellt den Gegenpol zur konstruktiven (detaillierten) Ausschreibung dar: Statt „Was und Wie" zu beschreiben, gibt der Auftraggeber nur das „Was" vor. Der Bieter hat die Freiheit – und die Pflicht –, das „Wie" selbst zu entwickeln. Dies eröffnet Raum für Innovation und ermöglicht es dem Markt, die effizienteste Lösung zu finden.
Die funktionale Leistungsbeschreibung ist in § 31 Abs. 2 Nr. 2 VgV (Deutschland) ausdrücklich als Alternative zur konstruktiven Leistungsbeschreibung anerkannt. In Österreich findet sich eine analoge Regelung in § 97 BVergG 2018. Auf EU-Ebene erlaubt Art. 42 Abs. 3 Richtlinie 2014/24/EU die Beschreibung von Leistungsmerkmalen und funktionalen Anforderungen.
Anwendungsbereiche
Die funktionale Ausschreibung eignet sich besonders für komplexe Leistungen, bei denen der Auftraggeber das Ergebnis kennt, aber nicht die beste Methode zu dessen Erreichung.
Typische Anwendungsfälle:
- Technologische Beschaffungen: IT-Systeme, Software, KI-Anwendungen – der Auftraggeber beschreibt Funktionsanforderungen, nicht die technische Implementierung
- Energetische Sanierungen: Vorgabe der zu erreichenden Energieeinsparung statt der einzusetzenden Technologien
- Bauvorhaben (Design-and-Build): Auftraggeber gibt Nutzungsanforderungen vor, Auftragnehmer plant und baut
- Dienstleistungen: Beschreibung der Dienstleistungsergebnisse (z.B. Sauberkeitsstandards) statt der einzusetzenden Reinigungsmethoden
- Innovationspartnerschaften: Der Entwicklungsprozess ist offen, das Ziel (innovative Lösung) ist beschrieben
Vorteile und Risiken
Die funktionale Ausschreibung fördert Innovation und Wettbewerb, birgt aber auch Risiken in der Angebotsprüfung und -wertung.
| Vorteile | Risiken |
|---|---|
| Innovationsförderung | Schwierigkeit der Vergleichbarkeit von Angeboten |
| Marktwissen wird genutzt | Erhöhter Prüfungsaufwand für Auftraggeber |
| Flexibilität für Bieter | Höheres Risiko für Auftraggeber (unerprobte Lösungen) |
| Effizienzpotenziale | Streitanfälligkeit bei Abnahme |
Abgrenzung zur Funktionsausschreibung
„Funktionale Ausschreibung" und „Funktionsausschreibung" werden im deutschen und österreichischen Recht häufig synonym verwendet, können aber unterschiedliche Schwerpunkte haben.
Im österreichischen Recht wird der Begriff „Funktionsausschreibung" (§ 98 BVergG 2018) spezifisch für Bauaufträge verwendet, bei denen der Auftragnehmer alle Planungs- und Bauleistungen erbringt. Die „funktionale Ausschreibung" (oder: funktionale Leistungsbeschreibung) ist der allgemeinere Begriff, der alle Auftragsarten umfasst.
Vergaberechtliche Anforderungen
Auch bei einer funktionalen Ausschreibung muss die Leistungsbeschreibung hinreichend bestimmt und für alle Bieter gleich verständlich sein.
Der Auftraggeber muss die funktionalen Anforderungen so präzise formulieren, dass:
- Alle Bieter dieselbe Grundlage für ihr Angebot haben
- Angebote miteinander vergleichbar sind
- Die Zuschlagskriterien sachgerecht angewendet werden können
Verwandte Begriffe
- Funktionsausschreibung
- Funktionale Leistungsbeschreibung
- Konstruktive Leistungsbeschreibung
- Leistungsbeschreibung
- Nebenangebot
FAQ
Wann sollte der Auftraggeber eine funktionale Ausschreibung wählen? Wenn er das gewünschte Ergebnis oder die Funktion kennt, aber nicht festlegen kann oder will, wie dieses Ergebnis erreicht werden soll. Besonders geeignet für innovative Beschaffungen und komplexe Technologieprojekte.
Darf der Auftraggeber sowohl funktionale als auch konstruktive Anforderungen kombinieren? Ja. Hybride Leistungsbeschreibungen, die Teile funktional und andere Teile konstruktiv beschreiben, sind vergaberechtlich zulässig und in der Praxis häufig.
Wie werden Angebote bei einer funktionalen Ausschreibung bewertet? Die Bewertung erfolgt anhand vorab festgelegter Zuschlagskriterien, die auf die funktionalen Anforderungen ausgerichtet sind. Qualitative Kriterien (z.B. Konzeptqualität, Innovation) spielen dabei oft eine größere Rolle als bei konstruktiven Ausschreibungen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
Demo buchen.
Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.