Glossar

Funktionale Leistungsbeschreibung im Vergaberecht

Funktionale Leistungsbeschreibung: Ausschreibung über Anforderungen und Leistungsziele statt Ausführungsdetails. Art. 42 Abs. 3 lit. b Richtlinie 2014/24/EU, § 95 BVergG 2018.

Definition: Die funktionale Leistungsbeschreibung ist eine Form der Ausschreibung, bei der der öffentliche Auftraggeber nicht die konkrete Ausführungsweise, sondern ausschließlich das gewünschte Ergebnis, die Leistungsziele und die zu erfüllenden Anforderungen beschreibt, sodass den Bietern Spielraum bei der Entwicklung der eigenen Lösung verbleibt.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 42 Abs. 3 lit. b Richtlinie 2014/24/EU, § 95 BVergG 2018, § 31 VgV


Was ist die funktionale Leistungsbeschreibung?

Die funktionale Leistungsbeschreibung definiert, was erreicht werden soll, nicht wie es zu erreichen ist – damit bleibt die Wahl der Methoden, Materialien und Lösungsansätze dem Bieter überlassen. Der Auftraggeber gibt Leistungsziele, Anforderungsprofile und Qualitätsstandards vor; der Bieter entwickelt das Konzept zur Erreichung dieser Ziele eigenständig. Dies unterscheidet die funktionale grundlegend von der konstruktiven Leistungsbeschreibung, bei der Ausführungsweise und technische Details exakt vorgegeben sind.

Typische Anwendungsbereiche sind IT-Systeme, Softwareentwicklung, komplexe Dienstleistungen, Forschungsaufträge und innovative Bauprojekte. Immer dann, wenn der Auftraggeber das Ziel kennt, aber nicht die optimale Methode zur Erreichung, bietet die funktionale Beschreibung Vorteile.

Bedeutung und Funktion

Die funktionale Leistungsbeschreibung fördert Innovation und Wettbewerb, da sie Bieter ermutigt, kreative und effiziente Lösungen zu entwickeln, anstatt einen vorgegebenen Weg nachzuvollziehen. Der Auftraggeber profitiert vom Know-how des Marktes und erhält möglicherweise bessere Lösungen, als er selbst hätte spezifizieren können.

Gleichzeitig birgt die funktionale Beschreibung Risiken: Ohne präzise Anforderungen können Angebote schwerer verglichen werden, und die Qualitätsprüfung bei der Leistungsabnahme wird komplexer. Es ist daher entscheidend, die Mindestanforderungen klar zu definieren und die Zuschlagskriterien so zu gestalten, dass die eingereichten Lösungskonzepte sachgerecht bewertet werden können.

Die funktionale Leistungsbeschreibung ist besonders geeignet in Kombination mit dem Verhandlungsverfahren oder dem wettbewerblichen Dialog, da dort ein Austausch über Lösungsansätze möglich ist.

Abgrenzung zur konstruktiven Leistungsbeschreibung

Während die konstruktive Leistungsbeschreibung den Auftragnehmer an eine exakt vorgegebene Ausführungsweise bindet, gewährt die funktionale Beschreibung Gestaltungsfreiheit bei der Lösungsentwicklung. In der Praxis werden beide Formen häufig kombiniert: Bestimmte Anforderungen (z.B. Sicherheitsstandards, Schnittstellen) werden konstruktiv vorgegeben, während andere Bereiche funktional beschrieben bleiben.

MerkmalFunktionale LBKonstruktive LB
Was wird beschrieben?Ziel und AnforderungenAusführungsweise und Details
Spielraum des BietersGroßGering
Vergleichbarkeit der AngeboteAufwendigerEinfacher
InnovationsförderungHochGering
Typischer EinsatzIT, DienstleistungBauwesen, Standardlieferungen

Verbindung zu Nebenangeboten

Die funktionale Leistungsbeschreibung schafft ideale Voraussetzungen für die Zulassung von Nebenangeboten, da sie den Bietern von vornherein konzeptionellen Spielraum einräumt. Auftraggeber, die funktionale Beschreibungen verwenden, signalisieren damit ihre Offenheit für alternative Lösungsansätze. Nach Art. 45 Richtlinie 2014/24/EU sind Nebenangebote nur dann zulässig, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich erlaubt.

Rechtsgrundlage

Die funktionale Leistungsbeschreibung ist in Art. 42 Abs. 3 lit. b der Richtlinie 2014/24/EU ausdrücklich als zulässige Form der technischen Spezifikation normiert.

  • Art. 42 Abs. 3 lit. b Richtlinie 2014/24/EU – Funktionale Beschreibung als Spezifikationsform
  • Art. 45 Richtlinie 2014/24/EU – Nebenangebote
  • § 95 BVergG 2018 – Leistungsbeschreibung (Österreich)
  • § 31 Abs. 3 VgV – Technische Anforderungen durch Leistungs- und Funktionsanforderungen (Deutschland)

Verwandte Begriffe

FAQ

Wann sollte der Auftraggeber eine funktionale Leistungsbeschreibung wählen? Die funktionale Beschreibung empfiehlt sich, wenn der Auftraggeber das Ziel kennt, aber nicht die optimale Methode zur Erreichung – etwa bei innovativen IT-Projekten, komplexen Dienstleistungen oder wenn Marktlösungen genutzt werden sollen, die dem Auftraggeber nicht im Detail bekannt sind.

Wie bewertet der Auftraggeber Angebote bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung? Da die Angebote unterschiedliche Lösungskonzepte enthalten, müssen die Zuschlagskriterien qualitative Aspekte wie Konzeptqualität, technischer Ansatz und Innovationsgrad umfassen. Eine reine Preiswertung ist bei funktionalen Beschreibungen meist nicht sachgerecht.

Kann eine funktionale Leistungsbeschreibung zu einer Nachtragsflut führen? Ja, wenn die Mindestanforderungen nicht präzise genug formuliert sind. Die Leistungsabnahme und die Prüfung, ob die vereinbarten Ziele erreicht wurden, erfordern klare und messbare Erfolgskriterien.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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