Glossar

Funktionsausschreibung im Vergaberecht 2026

Funktionsausschreibung: Kombinierte Vergabe von Planung und Ausführung (Design-and-Build). Rechtliche Grundlagen und Unterschied zur konstruktiven Ausschreibung.

Definition: Die Funktionsausschreibung ist eine besondere Form der Leistungsbeschreibung im Bauvergaberecht, bei der der Auftraggeber nicht die technischen Details der Ausführung vorschreibt, sondern die gewünschte Funktion des Bauwerks beschreibt und dem Auftragnehmer sowohl die Planung als auch die Ausführung überträgt (Design-and-Build).

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 7 Abs. 13 ff. VOB/A, § 98 BVergG 2018, Art. 42 Richtlinie 2014/24/EU


Was ist eine Funktionsausschreibung?

Bei der Funktionsausschreibung überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht nur den Bau, sondern auch die Planung – der Auftragnehmer muss eine Lösung entwickeln, die die beschriebenen Funktionsanforderungen erfüllt. Dies unterscheidet die Funktionsausschreibung grundlegend von der konstruktiven Ausschreibung, bei der der Auftraggeber detaillierte Bau- oder Leistungspläne vorgibt und der Auftragnehmer diese ausführt.

In Deutschland findet sich die Funktionsausschreibung vor allem in der VOB/A (§ 7 Abs. 13 ff.) als Sonderform der Leistungsbeschreibung für Bauvorhaben. In Österreich ist sie in § 98 BVergG 2018 geregelt. Im EU-Recht bildet Art. 42 der Richtlinie 2014/24/EU die Grundlage.

Typische Anwendungsfälle

Funktionsausschreibungen kommen vor allem bei komplexen Bauvorhaben zum Einsatz, bei denen der Auftraggeber das Ergebnis, nicht den Weg kennt.

Typische Beispiele:

  • Schlüsselfertige Hochbauprojekte (Bürogebäude, Schulen, Krankenhäuser)
  • Infrastrukturprojekte mit technisch offenen Lösungsansätzen
  • Energetische Sanierungen mit Leistungsgarantie (Energiesparcontract)
  • ÖPP-Projekte (Öffentlich-Private Partnerschaften)

Merkmale der Funktionsausschreibung

In der Funktionsausschreibung beschreibt der Auftraggeber typischerweise:

  • Nutzungsanforderungen (z.B. Anzahl Arbeitsplätze, Nutzfläche, Barrierefreiheit)
  • Qualitäts- und Komfortstandards
  • Energieeffizienzanforderungen
  • Sicherheits- und Brandschutzanforderungen
  • Fertigstellungstermin und Gewährleistungsanforderungen
  • Budget oder Kostenlimit (optional)

Was der Auftraggeber nicht vorgibt:

  • Tragwerkskonzept
  • Fassadengestaltung (sofern nicht ausdrücklich vorgegeben)
  • Materialwahl (innerhalb der Qualitätsanforderungen)
  • Haustechnikkonzept

Vor- und Nachteile

Die Funktionsausschreibung ist ein leistungsfähiges Instrument, hat aber spezifische Anforderungen an die Vergabegestaltung.

Vorteile:

  • Innovationsanreize für Bieter
  • Gesamtverantwortung beim Auftragnehmer (keine Schnittstellenprobleme)
  • Wirtschaftlichkeit durch integrierte Planung und Bau

Nachteile:

  • Schwierige Vergleichbarkeit der Angebote
  • Erhöhter Prüfungsaufwand beim Auftraggeber
  • Weniger Einfluss des Auftraggebers auf gestalterische Details
  • Höheres Risiko bei der Leistungsbeschreibung (unklare Anforderungen führen zu Streit)

Abgrenzung zur funktionalen Ausschreibung

„Funktionsausschreibung" und „funktionale Ausschreibung" werden häufig synonym verwendet, sind aber nicht identisch.

Die Funktionsausschreibung bezieht sich im engeren Sinne auf Bauvorhaben mit vollständiger Übertragung von Planung und Ausführung. Die funktionale Ausschreibung ist der allgemeinere Begriff für alle Leistungsbeschreibungen, die Ergebnisse statt Methoden beschreiben.

Verwandte Begriffe

FAQ

Ist die Funktionsausschreibung bei allen Auftragsarten zulässig? In der Praxis wird sie vor allem bei Bauaufträgen eingesetzt. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen spricht man eher von „funktionaler Leistungsbeschreibung" oder „funktionaler Ausschreibung".

Wer trägt bei der Funktionsausschreibung das Planungsrisiko? Der Auftragnehmer. Er ist für die Planung und Ausführung verantwortlich und haftet für die Erfüllung der Funktionsanforderungen.

Kann bei einer Funktionsausschreibung auf einen Planungswettbewerb verzichtet werden? Ja, grundsätzlich. Die Funktionsausschreibung ist kein Planungswettbewerb. Der Auftraggeber kann jedoch – insbesondere bei gestalterisch anspruchsvollen Projekten – vor der Funktionsausschreibung einen Realisierungswettbewerb durchführen.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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