Glossar

GAEB im Vergaberecht 2026

GAEB: Standardformat für Leistungsverzeichnisse im Bauvergaberecht – Datenstruktur, Austauschphasen, Dateiformate und Bedeutung für die elektronische Vergabe.

Definition: GAEB (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) bezeichnet sowohl das gleichnamige Gremium als auch den von ihm entwickelten Datenaustauschstandard für Leistungsverzeichnisse im Bauvergaberecht, der einen strukturierten, softwareunabhängigen elektronischen Datenaustausch zwischen Auftraggebern, Bietern und Auftragnehmern ermöglicht.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: VOB/A; BVergG 2018; GAEB DA XML 3.3


Was ist GAEB?

Der GAEB-Standard ist der zentrale Datenstandard für die elektronische Abwicklung von Bauleistungsausschreibungen in Deutschland und Österreich und stellt sicher, dass Leistungsverzeichnisse softwareübergreifend gelesen, bearbeitet und zurückgespielt werden können. Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen wurde 1971 gegründet und wird gemeinsam von öffentlichen Auftraggebern, Bauverbänden und der Softwareindustrie getragen. Seit Jahrzehnten ist der GAEB-Standard de facto Pflichtstandard für öffentliche Bauvergaben.

Das aktuelle Format ist GAEB DA XML, das auf XML-Basis strukturierte Leistungsverzeichnisdaten transportiert und seit Version 3.3 (2023) den Stand der Technik darstellt.

GAEB-Datenaustauschphasen

Der GAEB-Standard definiert verschiedene Datenaustauschphasen (DA-Phasen), die den gesamten Vergabe- und Abrechnungsprozess abbilden.

PhaseBezeichnungVerwendung
DA 81AusschreibungAuftraggeber gibt LV heraus
DA 83AngebotBieter gibt Preise zurück
DA 84NebenangebotBieter reicht alternatives Angebot ein
DA 85AuftragserteilungBeauftragtes LV wird übermittelt
DA 86NachtragsangebotZusatzleistungen werden angeboten

Bedeutung für das Vergaberecht

Im öffentlichen Bauvergaberecht ist die Bereitstellung von Leistungsverzeichnissen im GAEB-Format nicht nur üblich, sondern in vielen Verfahrensordnungen vorgeschrieben. Die VOB/A und die BVB (Besondere Vertragsbedingungen) für Bauleistungen verweisen auf den elektronischen Datenaustausch; die meisten Vergabeplattformen unterstützen GAEB-Formate standardmäßig. Bieter, die Kalkulationssoftware ohne GAEB-Schnittstelle verwenden, sind im modernen Ausschreibungsmarkt stark benachteiligt.

FAQ

Ist GAEB ein gesetzlich vorgeschriebenes Format? Es gibt keine gesetzliche Pflicht zum GAEB-Format, aber es ist der de-facto-Standard im öffentlichen Bauvergaberecht; die meisten Ausschreibungsplattformen und Vergabeunterlagen verwenden GAEB DA XML.

Was ist der Unterschied zwischen GAEB 90 und GAEB DA XML? GAEB 90 ist das ältere, zeichenbasierte Format; GAEB DA XML ist der modernere, XML-basierte Nachfolger und bietet mehr Flexibilität und Strukturtiefe.

Muss ein Bieter GAEB-fähige Software verwenden? Rechtlich zwingend ist es nicht, aber faktisch ist GAEB-kompatible Kalkulationssoftware im öffentlichen Bauvergaberecht der Standard; Angebote ohne GAEB-Rückgabedatei können auf manchen Plattformen nicht elektronisch eingereicht werden.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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