Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) 2026 – Vergaberecht
GAEB: Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen standardisiert den elektronischen Datenaustausch im Bauwesen, insbesondere für Leistungsverzeichnisse und e-Vergabe.
Definition: Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) ist ein Gremium des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA), das standardisierte Datenformate und Schnittstellen für den elektronischen Datenaustausch im Bauwesen – insbesondere für Leistungsverzeichnisse, Ausschreibungen und Abrechnungen – entwickelt und pflegt.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: VOB/A 2019, VgV, e-Vergabe-Anforderungen
Was ist der GAEB?
Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) ist das führende Standardisierungsgremium für den elektronischen Datenaustausch im deutschen und österreichischen Bauwesen. Der GAEB ist ein Gremium des DVA (Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen) und arbeitet eng mit der deutschen und österreichischen Bauwirtschaft, den öffentlichen Auftraggebern sowie Softwareherstellern zusammen.
Die vom GAEB entwickelten Datenformate – insbesondere die GAEB-Formate (aktuell GAEB DA XML) – sind de-facto-Standard für die elektronische Übermittlung von Leistungsverzeichnissen, Ausschreibungsunterlagen, Angeboten und Abrechnungen im Bauwesen. Sie ermöglichen den reibungslosen, fehlerfreien Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Softwaresystemen von Auftraggebern, Planern und Bietern.
GAEB-Datenformate und ihre Bedeutung für die e-Vergabe
Die GAEB-Datenformate sind das Rückgrat der elektronischen Bauvergabe und ermöglichen die medienbruchfreie Übertragung aller vergaberelevanten Informationen.
GAEB DA XML
Das aktuelle Standardformat ist GAEB DA XML (Datenaustausch XML). Es basiert auf XML (Extensible Markup Language) und ist seit der GAEB-Version 3.2 der bevorzugte Standard für:
- Leistungsverzeichnisse (LV) und Ausschreibungsunterlagen
- Angebotsübergabe durch Bieter (ausgefüllte LV mit Einheitspreisen)
- Auftragserteilung und Vertragsunterlagen
- Aufmaß und Abrechnung
Ältere Formate
Ältere GAEB-Formate (z.B. D83, D84, D86) sind zwar technisch überholt, werden aber in Altbeständen und bei manchen älteren Softwaresystemen noch verwendet.
ÖNORM A 2063 (Österreich)
In Österreich existiert mit der ÖNORM A 2063 ein verwandter Standard für den Datenaustausch im Bauwesen, der ebenfalls auf XML basiert und strukturell mit GAEB DA XML kompatibel ist.
Bedeutung für das Vergaberecht
Die GAEB-Formate sind für die Einhaltung der e-Vergabe-Anforderungen nach VgV und VOB/A von erheblicher praktischer Bedeutung. Die VgV schreibt für den Oberschwellenbereich die vollständig elektronische Durchführung der Kommunikation und Angebotserstellung vor (§§ 11 ff. VgV). Die GAEB-Formate ermöglichen dabei:
- Elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen (LV im GAEB-Format)
- Elektronische Angebotsabgabe durch Bieter mittels GAEB-kompatibler Software
- Automatisierte Übernahme der Bieterpreise in die Wertungssoftware des Auftraggebers
- Medienbruchfreie Weiterverarbeitung bis zur Abrechnung
Vergabestellen, die GAEB-konforme Leistungsverzeichnisse verwenden, reduzieren Übertragungsfehler erheblich und erleichtern die Angebotsabgabe für Bieter.
Praktische Relevanz für Bieter
Für Bieter bei öffentlichen Bauvergaben ist die Kenntnis und Nutzung von GAEB-fähiger Software nahezu unumgänglich. Die meisten Vergabestellen und e-Vergabe-Plattformen fordern die Angebotserstellung im GAEB-Format. Bieter, die keine GAEB-fähige Baukalkulations- und Angebotsbearbeitungssoftware verwenden, riskieren Medienbrüche, Übertragungsfehler und Wettbewerbsnachteile.
FAQ
Ist das GAEB-Format gesetzlich vorgeschrieben? Das GAEB-Format ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, hat sich aber als De-facto-Standard durchgesetzt. Viele öffentliche Auftraggeber und e-Vergabe-Plattformen akzeptieren ausschließlich GAEB-konforme Dateien.
Welche Software unterstützt das GAEB-Format? Alle gängigen Baukalkulations- und AVA-Programme (Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung) wie RIB iTWO, AUER Success, Arriba, California.pro, ORCA AVA und andere unterstützen GAEB DA XML.
Gilt GAEB auch für Architekten- und Ingenieurleistungen? Nein. GAEB ist primär auf Bauleistungen ausgerichtet. Für Planungsleistungen existieren keine vergleichbaren Standardformate; hier werden in der Praxis oft proprietäre Dateiformate oder PDF-Dokumente verwendet.
Wie unterscheidet sich GAEB von BIM? BIM (Building Information Modeling) ist ein umfassenderes digitales Planungs- und Managementsystem, das weit über den Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen hinausgeht. GAEB und BIM können jedoch integriert werden, um durchgängige digitale Prozesse im Bauwesen zu ermöglichen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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