Gemeinschaftsrecht im Vergaberecht 2026
Gemeinschaftsrecht im Vergaberecht: EU-Primär- und Sekundärrecht als Grundlage des europäischen Vergaberechts – Richtlinien, Verordnungen und Anwendungsvorrang.
Definition: Gemeinschaftsrecht (heute: Unionsrecht) bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen der Europäischen Union – bestehend aus Primärrecht (Verträge) und Sekundärrecht (Richtlinien, Verordnungen, Beschlüsse) – die im Vergaberecht die Grundlage für die europäische Harmonisierung des öffentlichen Beschaffungswesens bildet.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: AEUV; Richtlinien 2014/24/EU, 2014/25/EU, 2014/23/EU; EuGH-Rechtsprechung
Begriff und historische Entwicklung
Der Begriff „Gemeinschaftsrecht" entstammt der Zeit der Europäischen Gemeinschaft (EG) und wird seit dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags 2009 durch den korrekteren Begriff „Unionsrecht" ersetzt; in der Praxis werden beide Begriffe jedoch noch synonym verwendet. Im Vergaberecht hat das Gemeinschafts- bzw. Unionsrecht eine herausragende Bedeutung, da es den wesentlichen Rechtsrahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der Schwellenwerte vorgibt.
Die europäische Harmonisierung des Vergaberechts begann mit den ersten EG-Vergaberichtlinien in den 1970er-Jahren und wurde mit den Richtlinien 2014/24/EU, 2014/25/EU und 2014/23/EU auf den aktuellen Stand gebracht.
Primärrecht als Grundlage des Vergaberechts
Das EU-Primärrecht – insbesondere der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) – enthält die Grundfreiheiten und allgemeinen Rechtsgrundsätze, die das Vergaberecht auch unterhalb der Schwellenwerte prägen.
Relevante primärrechtliche Grundlagen sind:
- Art. 18 AEUV: Diskriminierungsverbot
- Art. 34–37 AEUV: Warenverkehrsfreiheit
- Art. 49 AEUV: Niederlassungsfreiheit
- Art. 56 AEUV: Dienstleistungsfreiheit
- Art. 345 AEUV: Eigentumsordnung der Mitgliedstaaten
- Art. 346 AEUV: Sicherheitsausnahme
Der EuGH hat aus diesen Grundfreiheiten allgemeine vergaberechtliche Grundsätze (Transparenz, Gleichbehandlung, gegenseitige Anerkennung) auch für Aufträge unterhalb der Schwellenwerte mit grenzüberschreitendem Interesse abgeleitet.
Sekundärrecht: Die Vergaberichtlinien
Das vergaberechtliche Sekundärrecht besteht aus Richtlinien, die die Mitgliedstaaten verpflichten, ihr nationales Recht entsprechend anzupassen – sie sind nicht unmittelbar anwendbar, sondern bedürfen der Umsetzung.
Die zentralen Vergaberichtlinien sind:
- Richtlinie 2014/24/EU: Klassische Vergabe durch öffentliche Auftraggeber
- Richtlinie 2014/25/EU: Sektorenvergabe (Wasser, Energie, Verkehr, Postdienste)
- Richtlinie 2014/23/EU: Konzessionsvergabe
- Richtlinie 89/665/EWG i.d.F. 2007/66/EG: Rechtsschutz (Nachprüfungsverfahren)
- Richtlinie 2009/81/EG: Verteidigungs- und Sicherheitsaufträge
Anwendungsvorrang des Unionsrechts
Das Gemeinschafts- bzw. Unionsrecht genießt Anwendungsvorrang vor nationalem Recht; widerspricht eine nationale Vergabenorm dem Unionsrecht, ist sie unangewendet zu lassen. Dieser Anwendungsvorrang ist vom EuGH seit dem Urteil Costa/ENEL (1964) anerkannt und gilt auch im Vergaberecht uneingeschränkt. Nationale Gerichte und Vergabekontrollbehörden sind verpflichtet, unionsrechtswidriges nationales Recht unangewendet zu lassen.
EuGH-Rechtsprechung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat durch seine Rechtsprechung das europäische Vergaberecht maßgeblich weiterentwickelt; seine Urteile sind für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Wegweisende EuGH-Urteile im Vergaberecht betreffen u.a. die Teckal-Ausnahme (In-House-Vergabe), die HOAI-Unionsrechtswidrigkeit (C-377/17), Fragen der Bieterzuverlässigkeit und die Reichweite der Nachprüfungspflichten.
FAQ
Ist Gemeinschaftsrecht dasselbe wie EU-Recht? Ja, „Gemeinschaftsrecht" ist der historische Begriff; seit dem Vertrag von Lissabon (2009) wird korrekt von „Unionsrecht" gesprochen. Inhaltlich decken sich beide Begriffe.
Gilt das EU-Vergaberecht auch unterhalb der Schwellenwerte? Unmittelbar nicht; aber die aus dem Primärrecht abgeleiteten Grundsätze (Transparenz, Gleichbehandlung, Diskriminierungsverbot) gelten auch für Aufträge unterhalb der Schwellenwerte, wenn sie ein grenzüberschreitendes Interesse aufweisen.
Was bedeutet Anwendungsvorrang für das nationale Vergaberecht? Widerspricht eine nationale Vergabenorm dem EU-Recht, darf sie von Behörden und Gerichten nicht angewendet werden; das EU-Recht setzt sich durch.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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