Gewerberechtliche Qualifikation im Vergaberecht 2026
Gewerberechtliche Qualifikation bezeichnet die behördliche Berechtigung eines Unternehmens zur Ausübung eines reglementierten Gewerbes als Eignungsnachweis.
Definition: Die gewerberechtliche Qualifikation bezeichnet die nach dem Gewerberecht erforderliche behördliche Berechtigung (Gewerbeschein, Meisterbrief, Berufszulassung o.Ä.) zur Ausübung eines bestimmten reglementierten Gewerbes oder Berufes, die im Vergabeverfahren als Eignungskriterium verlangt werden kann.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 83 BVergG 2018; § 44 VgV; GewO 1994 (Österreich); GewO (Deutschland)
Was ist die gewerberechtliche Qualifikation?
Im Vergaberecht kann der Auftraggeber als Eignungskriterium verlangen, dass ein Bieter die für die Ausführung des Auftrags erforderliche gewerberechtliche Berechtigung nachweist. Dies betrifft insbesondere reglementierte Gewerbe und Berufe, für deren Ausübung eine staatliche Zulassung, ein Befähigungsnachweis oder eine Eintragung in einem Berufsregister erforderlich ist. Beispiele sind die Zulassung als Elektroinstallateur, Baumeister, Architekt, Rechtsanwalt oder Arzt.
Die Anforderung einer gewerberechtlichen Qualifikation ist ein zulässiges Eignungskriterium im Sinne des Art. 58 Abs. 1 lit. b der Richtlinie 2014/24/EU.
Österreichische Rechtslage
In Österreich ist die Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) die maßgebliche Rechtsgrundlage für reglementierte Gewerbe; der Nachweis der Gewerbeberechtigung ist im Vergabeverfahren durch einen aktuellen Auszug aus dem Gewerberegister zu erbringen. Reglementierte Gewerbe (§ 94 GewO 1994) umfassen etwa das Baumeistergewerbe, Elektriker, Installateure, Zimmermeister und weitere Handwerksberufe, für die ein Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist.
Deutsche Rechtslage
In Deutschland regelt die Gewerbeordnung (GewO) zusammen mit handwerksrechtlichen Vorschriften (Handwerksordnung, HwO) die Zulassung zu reglementierten Tätigkeiten; der Nachweis erfolgt durch Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag oder Handwerksrolleneintrag. Für zulassungspflichtige Handwerke nach Anlage A der HwO (z.B. Maurer, Elektriker, Installateur) ist ein Meistertitel oder vergleichbarer Befähigungsnachweis erforderlich.
Verhältnismäßigkeit der Anforderung
Der Auftraggeber darf die gewerberechtliche Qualifikation nur verlangen, wenn sie für den konkreten Auftragsgegenstand tatsächlich erforderlich und verhältnismäßig ist. Eine pauschale Forderung nach einer Gewerbeberechtigung, die für die ausgeschriebene Leistung nicht relevant ist, wäre diskriminierend und vergaberechtswidrig. Ebenso muss der Auftraggeber auch EU-ausländische Berufsqualifikationen anerkennen, die im Herkunftsmitgliedstaat erworben wurden (Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen).
FAQ
Kann ein Bieter ohne die geforderte Gewerbeberechtigung durch Eignungsleihe bestehen? Ja, sofern der Eignungsverleihende selbst die Berechtigung nachweisen kann und tatsächlich an der Auftragsausführung mitwirkt. Bei höchstpersönlichen Berechtigungen (z.B. Ziviltechnikerbefugnis) ist eine Eignungsleihe jedoch nicht möglich.
Muss die Gewerbeberechtigung bereits bei Angebotsabgabe vorliegen? In der Regel muss sie bei Angebotsabgabe bestehen oder zumindest nachgewiesen werden, dass sie bei Auftragserteilung vorliegen wird. Der Auftraggeber legt die genauen Anforderungen in der Ausschreibung fest.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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