Gewerbliche Ausschreibung im Vergaberecht 2026
Gewerbliche Ausschreibung bezeichnet Ausschreibungen durch private oder gemischte Auftraggeber, die nicht dem öffentlichen Vergaberecht unterliegen.
Definition: Als gewerbliche Ausschreibung bezeichnet man Ausschreibungsverfahren, die von privaten Unternehmen oder privatrechtlich organisierten Auftraggebern durchgeführt werden, die nicht als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts einzustufen sind und daher nicht den gesetzlichen Vergabepflichten unterliegen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: BVergG 2018, GWB, Richtlinie 2014/24/EU
Was ist eine gewerbliche Ausschreibung?
Eine gewerbliche Ausschreibung ist kein Rechtsbegriff des öffentlichen Vergaberechts, sondern bezeichnet die Praxis privater Unternehmen, Lieferungen, Bau- oder Dienstleistungen über ein formalisiertes Ausschreibungsverfahren einzuholen, ohne dabei an die strengen Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts gebunden zu sein. Der Begriff dient vor allem zur Abgrenzung von öffentlichen Ausschreibungen im Sinne des BVergG bzw. GWB.
Private Auftraggeber können zwar freiwillig Elemente des Vergaberechts übernehmen – z.B. Vergabeunterlagen, Fristen, Wertungskriterien –, sind dazu aber nicht verpflichtet. Sie können Angebote frei verhandeln, Bieter ohne Angabe von Gründen ausschließen und Kriterien nach eigenem Ermessen festlegen.
Abgrenzung zum öffentlichen Vergaberecht
Entscheidend für die Anwendbarkeit des öffentlichen Vergaberechts ist die Auftraggebereigenschaft, nicht die Form der Ausschreibung. Als öffentliche Auftraggeber gelten nach Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2014/24/EU Staat, Gebietskörperschaften sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Unternehmen, die überwiegend privat finanziert sind und im Wettbewerb tätig sind, fallen in der Regel nicht unter das Vergaberecht.
Sonderfall: Sektorenauftraggeber (z.B. private Energieversorger, Nahverkehrsunternehmen) unterliegen bei Aufträgen im Rahmen ihrer Sektorentätigkeit der Sektorenrichtlinie 2014/25/EU.
Bedeutung in der Praxis
Auch ohne Vergabepflicht folgen viele private Großunternehmen und Konzerne einem strukturierten Beschaffungsprozess, der einer Ausschreibung ähnelt, um Wirtschaftlichkeit und Transparenz sicherzustellen. Diese freiwilligen Verfahren werden oft als „gewerbliche Ausschreibungen" bezeichnet. Sie folgen eigenen Unternehmensrichtlinien (Compliance, ESG-Anforderungen, Einkaufsrichtlinien) und unterliegen dem allgemeinen Vertragsrecht (ABGB, BGB), nicht dem Vergaberecht.
Rechtsschutz bei gewerblichen Ausschreibungen
Da das öffentliche Vergaberecht nicht gilt, gibt es bei gewerblichen Ausschreibungen keinen Nachprüfungsantrag vor einer Vergabekammer. Bieter können sich nur auf allgemeine zivilrechtliche Ansprüche stützen, z.B. auf Schadensersatz aus culpa in contrahendo, wenn der Auftraggeber ein Verhandlungsvertrauen geweckt und ohne sachlichen Grund abgebrochen hat. Dies ist im Einzelfall schwierig zu belegen.
FAQ
Unterliegen öffentliche Unternehmen (z.B. Stadtwerke) der Vergabepflicht? Das hängt davon ab, ob das Unternehmen als Einrichtung des öffentlichen Rechts oder als Sektorenauftraggeber einzustufen ist. Viele kommunale Unternehmen unterliegen zumindest der Sektorenrichtlinie.
Kann ein Bieter einen Auftraggeber zwingen, eine gewerbliche Ausschreibung nach Vergaberecht durchzuführen? Nein. Nur wenn die Auftraggebereigenschaft gegeben ist, entsteht die gesetzliche Vergabepflicht. Bei rein privaten Auftraggebern gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Vergabeverfahren.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
Demo buchen.
Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.