Glossar

Gewerblicher Auftraggeber im Vergaberecht 2026

Gewerblicher Auftraggeber bezeichnet private Unternehmen, die Aufträge vergeben, ohne als öffentliche Auftraggeber dem Vergaberecht zu unterliegen.

Definition: Als gewerblicher Auftraggeber bezeichnet man natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die Aufträge für Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen vergeben und dabei nicht die Voraussetzungen eines öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers im Sinne des Vergaberechts erfüllen.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: BVergG 2018, §§ 98–100 GWB, Richtlinie 2014/24/EU Art. 2


Was ist ein gewerblicher Auftraggeber?

Der Begriff „gewerblicher Auftraggeber" dient im Vergaberecht primär als Abgrenzungsbegriff: Er bezeichnet jene Auftraggeber, die gerade nicht dem öffentlichen Vergaberecht unterliegen, weil sie die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale eines öffentlichen Auftraggebers nicht erfüllen. Gewerbliche Auftraggeber sind typischerweise privatrechtliche Unternehmen, die im wirtschaftlichen Wettbewerb tätig sind, keine staatliche Beherrschung aufweisen und nicht im Allgemeininteresse liegende Aufgaben wahrnehmen.

Abgrenzung zum öffentlichen Auftraggeber

Das Vergaberecht bindet nur „öffentliche Auftraggeber" im Sinne der gesetzlichen Definition – private Unternehmen, die diese Kriterien nicht erfüllen, sind gewerbliche Auftraggeber ohne Vergabepflicht.

Als öffentliche Auftraggeber gelten nach Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2014/24/EU:

  1. Staatliche Stellen: Bund, Länder, Gemeinden
  2. Einrichtungen des öffentlichen Rechts: Juristische Personen, die im Allgemeininteresse liegende Aufgaben erfüllen, nicht gewerblicher Art sind und überwiegend staatlich finanziert oder beherrscht werden
  3. Verbände: Zusammenschlüsse solcher Stellen

Ein privates Bauunternehmen, das eigenverantwortlich Aufträge beschafft, ist gewerblicher Auftraggeber. Eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft, die jedoch vollständig in staatlichem Eigentum steht und Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt, kann hingegen als Einrichtung des öffentlichen Rechts einzustufen sein.

Grenzfälle und gemischte Auftraggeber

In der Praxis sind Grenzfälle häufig, insbesondere bei gemischt-wirtschaftlichen Unternehmen mit staatlicher Beteiligung. Entscheidend sind die Kriterien der Einrichtung des öffentlichen Rechts: Allgemeininteresse, nicht gewerbliche Tätigkeit und staatliche Finanzierung oder Beherrschung (Kumulativ-Kriterien des EuGH). Der EuGH hat mehrfach entschieden, dass der Begriff weit auszulegen ist (z.B. EuGH Rs. C-380/98 – University of Cambridge).

Freiwillige Vergabeverfahren

Gewerbliche Auftraggeber können freiwillig vergaberechtliche Grundsätze anwenden, um Wirtschaftlichkeit und Compliance zu sichern, sind dazu jedoch nicht gesetzlich verpflichtet. Viele Konzerne haben eigene Einkaufsrichtlinien, die Elemente wie Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung vorschreiben – ohne dass der gesetzliche Vergaberechtsrahmen gilt.

FAQ

Kann ein gewerblicher Auftraggeber zur Ausschreibung verpflichtet werden? Nur wenn er als öffentlicher Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber einzustufen ist. Rein private Unternehmen trifft keine gesetzliche Ausschreibungspflicht.

Was passiert, wenn ein Unternehmen fälschlicherweise als gewerblicher Auftraggeber auftritt, obwohl es öffentlicher Auftraggeber ist? Vergaben ohne das gesetzlich gebotene Vergabeverfahren sind als unzulässige De-facto-Vergaben anfechtbar. Das zuständige Nachprüfungsorgan kann den Vertrag für nichtig erklären.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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