Glossar

Government Procurement Agreement (GPA) Vergaberecht 2026

Das GPA ist ein WTO-Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, das Marktzugang für Bieter aus Mitgliedstaaten bei öffentlichen Aufträgen sichert.

Definition: Das Government Procurement Agreement (GPA) ist ein plurilaterales Abkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO), das den gegenseitigen Marktzugang bei öffentlichen Aufträgen zwischen den Vertragsstaaten regelt und Grundsätze wie Transparenz, Nichtdiskriminierung und Wettbewerb im öffentlichen Beschaffungswesen auf internationaler Ebene verankert.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: GPA 2012 (WTO), in Kraft seit 6. April 2014; Art. 25 Richtlinie 2014/24/EU


Was ist das Government Procurement Agreement?

Das Government Procurement Agreement (GPA) ist das wichtigste internationale Regelwerk für das öffentliche Beschaffungswesen und verpflichtet seine Mitgliedstaaten, öffentliche Aufträge oberhalb bestimmter Schwellenwerte für Anbieter aus anderen GPA-Mitgliedstaaten zu öffnen. Das aktuelle GPA 2012 löste das ursprüngliche GPA von 1994 ab und trat am 6. April 2014 in Kraft. Es ist ein plurilaterales Abkommen – nicht alle WTO-Mitglieder sind auch GPA-Mitglieder.

Die EU (und damit Österreich und Deutschland) ist Vertragspartei des GPA; das GPA-Regime ist in das EU-Vergaberecht integriert (Art. 25 Richtlinie 2014/24/EU).

Mitglieder des GPA

Das GPA hat derzeit 48 Mitglieder (Stand 2024/2025), darunter die EU (mit ihren 27 Mitgliedstaaten), die USA, Kanada, Japan, die Schweiz, Südkorea, Australien und weitere Staaten. China hat Beobachterstatus und verhandelt über einen Beitritt. Wichtige Volkswirtschaften wie Indien, Russland oder Brasilien sind nicht GPA-Mitglieder, was bedeutet, dass Bieter aus diesen Ländern keinen gesicherten GPA-Marktzugang bei EU-Vergaben haben.

Grundprinzipien des GPA

Das GPA kodifiziert vier Kernprinzipien, die dem EU-Vergaberecht sehr ähnlich sind:

  1. Nichtdiskriminierung: GPA-Bieter müssen genauso behandelt werden wie inländische Bieter
  2. Transparenz: Vergabeverfahren und -entscheidungen müssen nachvollziehbar sein
  3. Verfahrensanforderungen: Mindestfristen, Bekanntmachungspflichten, Wertungsregeln
  4. Rechtsschutz: Effektive Überprüfungsmechanismen müssen vorhanden sein

Anwendungsbereich und Schwellenwerte

Das GPA gilt nur für Aufträge, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, und nur für die in den Anhängen des Abkommens aufgelisteten Auftraggeber und Sektoren. Die Schwellenwerte variieren je nach Vertragspartei und Auftragsart. Für die EU gelten die EU-Schwellenwerte als GPA-Schwellenwerte. Auftraggeber, die nicht in den Anhängen gelistet sind, fallen nicht unter das GPA.

Bedeutung für EU-Vergaben

Innerhalb der EU bewirkt das GPA, dass öffentliche Auftraggeber Bieter aus GPA-Mitgliedstaaten nicht benachteiligen dürfen. Umgekehrt genießen EU-Unternehmen in GPA-Mitgliedstaaten dieselben Marktzugangsrechte. Bei Bietern aus Nicht-GPA-Staaten ist der Auftraggeber grundsätzlich nicht zur Gleichbehandlung verpflichtet, es sei denn, bilaterale Handelsabkommen regeln dies anders (z.B. EU-Kanada CETA, EU-Japan EPA).

Reziprozität und strategische Beschaffung

Eine aktuelle Debatte betrifft das Thema Reziprozität: Die EU diskutiert, ob Bieter aus Ländern ohne GPA-Mitgliedschaft oder ohne vergleichbare Marktzugangsrechte von EU-Vergaben ausgeschlossen werden sollten. Das EU-Instrument für internationales Beschaffungswesen (IPI, Verordnung (EU) 2022/1031) erlaubt es der EU seit 2022, Maßnahmen gegen Drittstaaten zu ergreifen, die EU-Unternehmen auf ihren Märkten diskriminieren.

FAQ

Müssen öffentliche Auftraggeber aktiv prüfen, ob ein Bieter aus einem GPA-Mitgliedstaat kommt? In der Praxis werden GPA-Bieter im EU-Vergaberecht gleichgestellt behandelt. Explizite Herkunftsprüfungen sind unüblich, können aber bei strategischen Beschaffungen relevant werden.

Gilt das GPA auch für Unterschwellenvergaben? Nein. Das GPA gilt nur für Aufträge oberhalb der vereinbarten Schwellenwerte und für die gelisteten Auftraggeber.

Was ist der Unterschied zwischen GPA und EU-Binnenmarktrecht? Das EU-Binnenmarktrecht (inkl. Vergaberichtlinien) gilt für alle EU-Mitgliedstaaten und ist unmittelbar anwendbares Recht. Das GPA ist ein internationales Abkommen, das auch Drittstaaten einbezieht, aber nur für gelistete Auftraggeber und Schwellenwertbereiche gilt.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

Jetzt starten

Demo buchen.

Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.