Glossar

Green Fuels im Vergaberecht 2026

Green Fuels sind alternative, CO₂-arme oder -neutrale Kraftstoffe, die im Vergaberecht bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Transportdienstleistungen relevant sind.

Definition: Green Fuels (grüne Kraftstoffe) sind Kraftstoffe auf Basis erneuerbarer Energien – insbesondere Wasserstoff, Biokraftstoffe, synthetische Kraftstoffe (E-Fuels) und Biogas –, die im öffentlichen Beschaffungswesen bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Transportdienstleistungen als Kriterium für eine klimafreundliche öffentliche Beschaffung herangezogen werden.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2009/33/EG i.d.F. der Richtlinie 2019/1161/EU (Clean Vehicles Directive); § 68 VgV; § 108 BVergG 2018


Was sind Green Fuels im Vergabekontext?

Green Fuels spielen im öffentlichen Beschaffungswesen vor allem bei der Beschaffung von Fahrzeugen, Flotten und Transportdienstleistungen eine zentrale Rolle, da die Clean Vehicles Directive (CVD) öffentliche Auftraggeber verpflichtet, bei Fahrzeugbeschaffungen Mindestquoten für saubere Fahrzeuge einzuhalten. Fahrzeuge, die Green Fuels nutzen, können je nach Kraftstoffart und CO₂-Emissionswert als „saubere Fahrzeuge" im Sinne der CVD gelten.

Die Richtlinie 2019/1161/EU definiert „saubere Fahrzeuge" nach CO₂- und Schadstoffgrenzwerten und unterscheidet zwischen Pkw, leichten Nutzfahrzeugen und schweren Nutzfahrzeugen (Lkw, Busse). Ab 2026 gelten verschärfte Mindestquoten.

Relevante Kraftstoffarten

Im vergaberechtlichen Kontext relevante Green Fuels umfassen:

  • Grüner Wasserstoff (H₂): Aus erneuerbarem Strom via Elektrolyse hergestellt; nahezu CO₂-neutral
  • Biokraftstoffe (Biodiesel, Bioethanol): Aus biogenen Rohstoffen; Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II/RED III) sind zu beachten
  • Komprimiertes Biogas (Bio-CNG) / Biomethan (Bio-LNG): Aus organischen Abfällen oder nachwachsenden Rohstoffen
  • Synthetische Kraftstoffe (E-Fuels): Aus erneuerbarem Strom und CO₂ hergestellt; derzeit noch kostenintensiv
  • Grüner Strom (für Elektrofahrzeuge): Technisch kein Kraftstoff, funktional aber vergleichbar

Einbindung in Vergabeverfahren

Auftraggeber können Green Fuels als Zuschlagskriterium, als technische Spezifikation oder als Vertragsbedingung in Ausschreibungen für Fahrzeuge und Transportdienstleistungen einbinden.

Mögliche Ansätze:

  • Technische Mindestanforderungen: Fahrzeuge müssen einen bestimmten Kraftstofftyp nutzen
  • Zuschlagskriterium: Bonus-Punkte für besonders emissionsarme Antriebe
  • Vertragliche Auflagen: Auftragnehmer muss während der Vertragslaufzeit Green Fuels einsetzen und nachweisen

Nachweisführung und Monitoring

Die Nutzung von Green Fuels muss durch geeignete Nachweise belegt werden, z.B. durch Kraftstofflieferscheine, Herkunftsnachweise (Renewable Energy Directive) oder Emissionsberichte. Auftraggeber sollten Monitoringverpflichtungen in den Vertrag aufnehmen, um die tatsächliche Verwendung von Green Fuels während der Vertragslaufzeit zu überprüfen.

FAQ

Sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Green Fuels in Ausschreibungen zu fordern? Nicht direkt. Die CVD verpflichtet zur Einhaltung von Mindestquoten für saubere Fahrzeuge, was mittelbar den Einsatz von Green Fuels begünstigt. Eine direkte Pflicht zur Ausschreibung von Green Fuels besteht nicht.

Darf der Auftraggeber ausschließlich Fahrzeuge mit Green Fuels ausschreiben? Ja, sofern dies sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig ist und keine unverhältnismäßige Marktbeschränkung darstellt.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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