Green Tech im Vergaberecht 2026
Green Tech bezeichnet umweltfreundliche Technologien, die im öffentlichen Vergaberecht als Kriterium für nachhaltige Beschaffung eingesetzt werden können.
Definition: Green Tech (Grüne Technologie) bezeichnet Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, die durch technologische Innovation zur Reduzierung von Umweltbelastungen, zum Ressourcenschutz und zur Erreichung von Klimazielen beitragen, und die im öffentlichen Vergaberecht als Gegenstand oder Kriterium umweltorientierter Beschaffung fungieren können.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 67 Richtlinie 2014/24/EU; § 58 VgV; § 91 BVergG 2018; EU Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852
Was ist Green Tech im Vergabekontext?
Green Tech umfasst im öffentlichen Beschaffungswesen ein breites Spektrum an Technologien – von erneuerbaren Energien und Energieeffizienzlösungen über Wasseraufbereitung und Kreislaufwirtschaft bis hin zu emissionsarmen Fahrzeugen und nachhaltigen Baumaterialien. Der Begriff ist kein juristischer Terminus des Vergaberechts, sondern ein wirtschaftlicher Oberbegriff, der im Kontext der Green Public Procurement (GPP)-Strategie der Europäischen Kommission und der nationalen Nachhaltigkeitsziele an Bedeutung gewonnen hat.
Green Tech und öffentliche Beschaffung
Öffentliche Auftraggeber können Green Tech durch verschiedene Instrumente des Vergaberechts aktiv fördern:
- Technische Spezifikationen: Vorgabe von Umweltstandards, Energieeffizienzklassen oder Umweltzeichen (z.B. EU-Ecolabel, Blaue Engel)
- Zuschlagskriterien: Ökologische Eigenschaften wie Energieverbrauch, CO₂-Fußabdruck oder Recyclingfähigkeit als Wertungskriterien
- Vertragsbedingungen: Anforderungen an umweltfreundliche Ausführung (z.B. Einsatz erneuerbarer Energien auf der Baustelle)
- Innovationspartnerschaft: Entwicklung neuer Green-Tech-Lösungen im Beschaffungsverfahren selbst
Umweltzeichen und Nachweise
Auftraggeber können die Vorlage von Umweltzeichen und Ökolabels als Nachweis für Green-Tech-Eigenschaften verlangen, sofern die Anforderungen sachlich gerechtfertigt und nicht diskriminierend sind (§ 34 VgV; § 94 BVergG 2018). Bieter müssen jedoch die Möglichkeit haben, die Einhaltung durch gleichwertige Nachweise zu belegen, wenn sie nicht über das spezifische Zeichen verfügen.
Anerkannte Umweltzeichen:
- EU-Ecolabel (EU-Umweltzeichen)
- Blaue Engel (Deutschland)
- Österreichisches Umweltzeichen
- EMAS-Zertifizierung
- ISO 14001
Green Tech in der EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten, und schafft damit eine einheitliche Grundlage für die Beurteilung von Green-Tech-Lösungen im Beschaffungskontext. Zukünftig könnten Vergaben verstärkt auf Taxonomie-Konformität ausgerichtet werden, insbesondere bei großen Infrastruktur- und Energieprojekten.
FAQ
Darf ein Auftraggeber ausschließlich Green-Tech-Lösungen ausschreiben? Ja, sofern die Anforderungen sachlich gerechtfertigt, verhältnismäßig und nicht diskriminierend sind. Eine rein technologiespezifische Ausschreibung ohne gleichwertigkeitsoffene Formulierung kann jedoch wettbewerbsbeschränkend sein.
Müssen öffentliche Auftraggeber Green Tech bevorzugen? Das EU-Vergaberecht verpflichtet nicht generell zur Bevorzugung von Green Tech, ermöglicht aber deren Berücksichtigung. Österreich und Deutschland haben nationale Aktionspläne für nachhaltige Beschaffung, die zur Förderung von Green Tech aufrufen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
Demo buchen.
Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.