Gründe ohne vorherige Bekanntmachung im Vergaberecht 2026
Gründe ohne vorherige Bekanntmachung sind gesetzlich definierte Ausnahmetatbestände, die ein Verhandlungsverfahren ohne Ausschreibung rechtfertigen.
Definition: Gründe ohne vorherige Bekanntmachung sind die im Vergaberecht abschließend aufgezählten Ausnahmetatbestände, bei deren Vorliegen ein öffentlicher Auftraggeber ausnahmsweise ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung (bzw. eine freihändige Vergabe) durchführen darf, ohne den Auftrag zuvor öffentlich auszuschreiben.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 32 Richtlinie 2014/24/EU; § 14 VgV; § 3a EU VOB/A; § 30 BVergG 2018
Was sind Gründe ohne vorherige Bekanntmachung?
Das Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung (auch: freihändige Vergabe im Oberschwellenbereich) ist eine eng begrenzte Ausnahme vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung und darf nur angewendet werden, wenn einer der gesetzlich definierten Ausnahmetatbestände vorliegt. Art. 32 der Richtlinie 2014/24/EU listet diese Tatbestände abschließend auf; die nationalen Rechtsordnungen (§ 14 VgV; § 30 BVergG 2018) übernehmen sie. Da es sich um Ausnahmen von der Grundregel handelt, sind sie eng auszulegen.
Anerkannte Gründe
Die Richtlinie 2014/24/EU lässt das Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung in folgenden Fällen zu:
1. Äußerste Dringlichkeit (Art. 32 Abs. 2 lit. c RL 2014/24/EU)
Unvorhersehbare Ereignisse, die für den Auftraggeber zwingend dringlich sind und es unmöglich machen, ein reguläres Verfahren einzuhalten. Klassische Beispiele: Naturkatastrophen, Hochwasserschäden, dringende Infrastrukturschäden. Der Auftraggeber darf die Dringlichkeit nicht selbst verursacht haben (keine selbstverschuldete Dringlichkeit).
2. Technische oder künstlerische Besonderheiten / ausschließliche Rechte (Art. 32 Abs. 2 lit. b RL 2014/24/EU)
Der Auftrag kann aus technischen Gründen oder wegen des Schutzes ausschließlicher Rechte (Patente, Urheberrechte) nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden. Es darf keine zumutbare Alternative geben.
3. Erfolgloser offener oder nicht offener Verfahrensabschluss (Art. 32 Abs. 2 lit. a RL 2014/24/EU)
Ein zuvor durchgeführtes offenes oder nicht offenes Verfahren hat zu keinem oder keinem geeigneten Angebot geführt, und die ursprünglichen Auftragsbedingungen werden nicht wesentlich geändert.
4. Zusätzliche Liefer- oder Dienstleistungen beim ursprünglichen Auftragnehmer
Für Lieferaufträge: Ersatzlieferungen oder Zusatzlieferungen beim ursprünglichen Auftragnehmer, wenn ein Wechsel wirtschaftlich unvertretbar wäre (Art. 32 Abs. 3 RL 2014/24/EU).
5. Ergänzende Bauleistungen (Art. 32 Abs. 5 RL 2014/24/EU)
Bei Bauaufträgen: Unvorhergesehene Zusatzarbeiten, die beim ursprünglichen Auftragnehmer notwendig werden, wenn eine Trennung technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist. Wertgrenze: maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes.
Strenge Auslegungspflicht
Der EuGH hat mehrfach betont, dass Ausnahmen von der Bekanntmachungspflicht eng auszulegen und die Beweislast beim Auftraggeber liegt. Der Auftraggeber muss dokumentieren, warum der Ausnahmetatbestand vorliegt. Eine großzügige oder routinemäßige Anwendung der Ausnahmetatbestände ist vergaberechtswidrig.
Rechtsfolgen bei unzulässiger Anwendung
Wird das Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung ohne gesetzlichen Grund angewendet, liegt eine unzulässige De-facto-Vergabe vor. Die Konsequenzen reichen von der Nichtigerklärung des Vertrages über Schadenersatzansprüche bis zu verwaltungsrechtlichen Sanktionen. Auch die Europäische Kommission kann Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten.
FAQ
Darf ein Auftraggeber wegen Budgetknappheit auf das Verfahren ohne Bekanntmachung zurückgreifen? Nein. Budgetschwierigkeiten des Auftraggebers sind kein anerkannter Ausnahmetatbestand.
Wie lange darf ein Notfallauftrag ohne Bekanntmachung laufen? Er sollte auf den absolut notwendigen Umfang beschränkt sein. Sobald die dringende Situation beseitigt ist, muss für Folgeaufträge ein reguläres Verfahren durchgeführt werden.
Gilt die Notfallklausel auch im Unterschwellenbereich? Ja, in abgeschwächter Form; die nationalen Regelwerke (z.B. § 3 UVgO, § 12 BVergG 2018 USB) sehen analoge Ausnahmetatbestände vor.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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