Hauptauftragnehmer im Vergaberecht 2026
Hauptauftragnehmer ist das Unternehmen, das den Zuschlag erhält und gegenüber dem Auftraggeber für die vollständige Vertragserfüllung verantwortlich ist.
Definition: Der Hauptauftragnehmer ist das Unternehmen, dem im Vergabeverfahren der Zuschlag erteilt wird und das gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber die alleinige und vollumfängliche Verantwortung für die Vertragserfüllung trägt, unabhängig davon, ob Teile der Leistung an Nachunternehmer weitergegeben werden.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: BVergG 2018; GWB; VOB/B; ÖNORM B 2110
Was ist der Hauptauftragnehmer?
Der Hauptauftragnehmer (auch: Generalunternehmer bei umfassenden Aufträgen) ist der direkte Vertragspartner des öffentlichen Auftraggebers und bleibt diesem gegenüber für die gesamte Leistungserbringung verantwortlich, auch wenn er Teile der Leistung an Nachunternehmer weitergibt. Der Begriff Hauptauftragnehmer ist vor allem in Abgrenzung zum Nachunternehmer relevant: Während der Nachunternehmer keine direkte Vertragsbeziehung zum öffentlichen Auftraggeber hat, ist der Hauptauftragnehmer der alleinige Schuldner der vertraglich geschuldeten Leistung.
Haftung für Nachunternehmer
Der Hauptauftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber auch für das Verhalten und die Leistungen seiner Nachunternehmer. Dies ist ein zentrales Prinzip des Vergaberechts: Der öffentliche Auftraggeber muss nicht mehrere Vertragspartner koordinieren, sondern kann sich an den Hauptauftragnehmer wenden. Dieser trägt das Risiko der Nachunternehmerauswahl und -koordination.
Nachunternehmereinsatz und Vergaberecht
Im Vergabeverfahren muss der Bieter häufig angeben, welche Leistungen er an Nachunternehmer weitergeben will und welche Nachunternehmer er einsetzt. Der Auftraggeber kann den Nachunternehmereinsatz kontrollieren und genehmigungspflichtig ausgestalten. Er kann den Einsatz bestimmter Nachunternehmer ablehnen, wenn diese Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB erfüllen.
Abgrenzung zum Generalunternehmer
Der Begriff Generalunternehmer bezeichnet in der Bausparche einen Hauptauftragnehmer, der alle Bauleistungen gegenüber dem Auftraggeber schuldet und typischerweise viele Leistungen an Nachunternehmer vergibt. Beim Generalübernehmer (GÜ) werden sogar Planungsleistungen einbezogen. Die vergaberechtliche Eigenschaft als Hauptauftragnehmer bleibt in beiden Fällen dieselbe.
FAQ
Kann ein Hauptauftragnehmer nach Zuschlagserteilung ausgetauscht werden? Ein Auftragnehmerwechsel ist im öffentlichen Vergaberecht nur unter engen Voraussetzungen möglich (§ 132 GWB; § 365 BVergG 2018) und gilt als wesentliche Vertragsänderung, die einer erneuten Ausschreibung bedürfen kann.
Haftet der Hauptauftragnehmer auch für Vergabeverstöße seiner Nachunternehmer? Im Innenverhältnis ja; gegenüber dem Auftraggeber ist der Hauptauftragnehmer für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich. Vergaberechtlich kann der Auftraggeber Ausschlussgründe bei Nachunternehmern prüfen und deren Einsatz untersagen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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