Glossar

Hauptausschuss Allgemeines (HAA) im Vergaberecht 2026

HAA: Der Hauptausschuss Allgemeines des DVA erarbeitet grundsätzliche Regelungen der VOB/A. Aufgaben, Zusammensetzung und Bedeutung für das Vergaberecht.

Definition: Der Hauptausschuss Allgemeines (HAA) ist ein zentrales Gremium des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA), das die allgemeinen, gewerkeübergreifenden Regelungen der VOB erarbeitet und fortschreibt, insbesondere Grundsatzfragen der VOB/A und der VOB/B.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: VOB/A 2019, VOB/B 2016


Was ist der Hauptausschuss Allgemeines (HAA)?

Der Hauptausschuss Allgemeines (HAA) ist eines der wichtigsten Fachgremien des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) und befasst sich mit den übergreifenden, nicht gewerkespezifischen Regelungsfeldern der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Während andere Ausschüsse des DVA für spezifische Gewerke oder Teilbereiche der VOB/C zuständig sind, hat der HAA eine Querschnittsfunktion: Er befasst sich mit den Grundsatzfragen des Vergabe- und Vertragsrechts, die für alle Bauleistungen gleichermaßen gelten.

Der HAA ist paritätisch besetzt und bringt sowohl Vertreter öffentlicher Auftraggeber als auch der Bauwirtschaft und der Planungsberufe zusammen.

Aufgaben des HAA

Der HAA übernimmt die Koordination und Entwicklung der grundlegenden Regelungsbereiche der VOB, die nicht einem spezifischen Gewerk oder Unterausschuss zugeordnet sind.

Zu den Kernaufgaben gehören:

  • Fortschreibung der VOB/A: Beobachtung und Auswertung der Rechtsprechung zu VOB/A sowie Erarbeitung von Anpassungsvorschlägen bei Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (GWB, VgV, EU-Richtlinien)
  • Fortschreibung der VOB/B: Überprüfung und Anpassung der allgemeinen Vertragsbedingungen, insbesondere im Lichte der BGH-Rechtsprechung und des BGB-Werkvertragsrechts
  • Grundsatzfragen des Vergaberechts: Bearbeitung von Grundsatzfragen, die sich aus der Praxis der Bauvergabe ergeben, z.B. zu Eignungskriterien, Wertungsfragen, Nachtragsmanagement
  • Koordination mit anderen DVA-Gremien: Abstimmung mit den gewerke-spezifischen Ausschüssen, die für die VOB/C-Regelwerke (ATV) zuständig sind

Zusammensetzung

Der HAA ist paritätisch aus Auftraggeber- und Auftragnehmerseite zusammengesetzt und sichert damit die Ausgewogenheit der erarbeiteten Regelungen.

Auf Auftrageberseite sind typischerweise vertreten:

  • Bundesbauverwaltung (BMWSB)
  • Vertreter der Bauministerkonferenz der Länder
  • Kommunale Spitzenverbände

Auf Auftragnehmerseite:

  • Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB)
  • Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB)
  • Verband Beratender Ingenieure (VBI) und Architektenverbände

Bedeutung für die Vergaberechtspraxis

Die Arbeit des HAA hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabepraxis, da von ihm erarbeitete Änderungen der VOB in jedes öffentliche Bauvergabeverfahren einfließen. Vergabepraktiker auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite sollten die aktuellen Entwicklungen im HAA und die daraus resultierenden VOB-Änderungen aufmerksam verfolgen.

FAQ

Wie kann man die Arbeit des HAA verfolgen? Die Ergebnisse der HAA-Arbeit schlagen sich in den periodisch aktualisierten VOB-Fassungen nieder. Verlautbarungen des DVA werden über Fachzeitschriften (z.B. NZBau, ZfBR) und die Website des DVA kommuniziert.

Hat der HAA Entscheidungskompetenz? Der HAA erarbeitet Empfehlungen, die dem DVA-Plenum zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Rechtlich bindend werden die VOB-Änderungen erst durch die Veröffentlichung der neuen VOB-Ausgabe.

Ist der HAA öffentlich zugänglich? Nein, die Sitzungen des HAA sind nicht öffentlich. Die erarbeiteten Regelwerke (VOB) sind jedoch vollständig öffentlich zugänglich.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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