HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2026
Die HOAI regelt die Vergütung von Planungsleistungen durch Architekten und Ingenieure in Deutschland und ist im Vergaberecht für Planungsausschreibungen relevant.
Definition: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die Mindest- und Höchstsätze für die Vergütung von Planungsleistungen der Architekten und Ingenieure festlegt und damit den Rahmen für die Preisgestaltung bei der Vergabe von Planungsaufträgen bildet.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: HOAI 2021 (HOAI-Novelle nach EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019, Rs. C-377/17)
Was ist die HOAI?
Die HOAI ist seit Jahrzehnten das maßgebliche Vergütungsregelwerk für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland und beeinflusst unmittelbar die Ausschreibung und Vergabe von Planungsaufträgen durch öffentliche Auftraggeber. Sie gliedert Planungsleistungen in Leistungsbilder (z.B. Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) und Leistungsphasen (1–9) und legt Honorartafeln mit Mindest- und Orientierungssätzen fest.
EuGH-Urteil 2019 und HOAI-Novelle 2021
Der EuGH entschied am 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17), dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG (Bolkestein-Richtlinie) verstoßen, soweit sie für Anbieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten gelten. Die Novelle 2021 (HOAI 2021, BGBl. I S. 2636) reagierte darauf: Die Honorartafeln sind seitdem Orientierungsrahmen, keine zwingenden Mindest- oder Höchstsätze mehr. Vertragsparteien können davon abweichen.
Leistungsbilder und Leistungsphasen
Die HOAI gliedert Architekten- und Ingenieurleistungen in neun Leistungsphasen (LP 1–9), von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.
| Leistungsphase | Bezeichnung |
|---|---|
| LP 1 | Grundlagenermittlung |
| LP 2 | Vorplanung |
| LP 3 | Entwurfsplanung |
| LP 4 | Genehmigungsplanung |
| LP 5 | Ausführungsplanung |
| LP 6 | Vorbereitung der Vergabe |
| LP 7 | Mitwirkung bei der Vergabe |
| LP 8 | Objektüberwachung / Baubetreuung |
| LP 9 | Objektbetreuung |
HOAI und Vergaberecht
Bei der Ausschreibung von Planungsleistungen sind die HOAI-Honorartafeln als Orientierungswert für die Kostenschätzung und die Prüfung von Angeboten auf Auskömmlichkeit relevant. Da keine zwingenden Mindestsätze mehr gelten, müssen öffentliche Auftraggeber bei auffällig niedrigen Angeboten prüfen, ob die Leistung tatsächlich zu dem angebotenen Preis auskömmlich erbracht werden kann. Die VgV enthält spezifische Regelungen für die Vergabe von Planungsleistungen (§§ 73 ff. VgV), einschließlich des Planungswettbewerbs.
Österreich: Vergleichbare Regelungen
In Österreich gibt es keine der deutschen HOAI entsprechende gesetzliche Honorarordnung. Die Honorierung von Architekten und Ingenieurkonsulenten wird durch die Leistungs- und Honorarordnung (LHO) der Kammern als unverbindliche Empfehlung geregelt. Die Vergabe von Planungsleistungen richtet sich nach dem BVergG 2018.
FAQ
Sind HOAI-Honorare noch verbindlich? Nein. Seit der HOAI-Novelle 2021 sind die Honorartafeln nur noch Orientierungswerte. Vertragsparteien können abweichende Vereinbarungen treffen.
Gilt die HOAI auch für ausländische Planer? Für alle Anbieter gilt dasselbe (liberalisierte) Recht; ausländische Planer sind nicht an die HOAI gebunden, können sich aber freiwillig daran orientieren.
Welche Leistungen sind von der HOAI erfasst? Planungsleistungen für Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung sowie Stadtplanung und Landschaftsplanung.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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