Glossar

Immissionsschutzrecht im Vergaberecht 2026

Das Immissionsschutzrecht regelt den Schutz vor Umwelteinwirkungen und ist im Vergaberecht als Eignungsanforderung und Ausführungsbedingung relevant.

Definition: Das Immissionsschutzrecht ist das Rechtsgebiet, das den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen und der Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärm, Luftverschmutzung, Erschütterungen etc.) regelt und im öffentlichen Vergaberecht als Rechtsrahmen für Eignungsanforderungen, Ausführungsbedingungen und Vertragsbedingungen bei umweltsensiblen Aufträgen relevant ist.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: BImSchG (Deutschland); LuftQG, AWG 2002 (Österreich); Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissionen)


Was ist das Immissionsschutzrecht?

Das Immissionsschutzrecht umfasst alle Vorschriften zum Schutz vor Immissionen – also Einwirkungen durch Luft, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen oder ähnliche Umweltfaktoren. Im deutschen Recht ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die zentrale Rechtsgrundlage. In Österreich sind es insbesondere das Gewerberecht (GewO 1994), das Luftqualitätsgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002).

Relevanz im Vergabeverfahren

Das Immissionsschutzrecht ist im Vergabeverfahren auf mehreren Ebenen relevant:

Eignungsanforderungen

Auftraggeber können von Bietern verlangen, dass sie über die erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen und Zulassungen verfügen, wenn der Auftrag eine genehmigungspflichtige Anlage oder Tätigkeit betrifft. Beispiele: Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen, lärmintensive Baumaschinen.

Ausführungsbedingungen

Auftraggeber können Lärm- und Emissionsgrenzwerte als verbindliche Ausführungsbedingungen in Verträge aufnehmen (z.B. Lärmbegrenzung auf Baustellen, Emissionsgrenzwerte für Baumaschinen nach Richtlinie 2000/14/EG).

Technische Spezifikationen

Bei Beschaffung von Fahrzeugen, Maschinen und Anlagen können Emissionsstandards als technische Mindestanforderungen festgelegt werden (z.B. EU-Abgasstufe, Lärmemissionsklassen).

BImSchG-Genehmigungen als Eignungsnachweis

Unternehmen, die eine nach BImSchG genehmigungspflichtige Anlage betreiben wollen, benötigen eine Anlagengenehmigung; das Fehlen einer erforderlichen Genehmigung kann als Ausschlussgrund im Vergabeverfahren gewertet werden. Bei Aufträgen, die den Betrieb solcher Anlagen umfassen (z.B. Abfallentsorgung, Stromerzeugung), ist der Nachweis der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ein zulässiges Eignungskriterium.

FAQ

Kann ein Bieter ohne die erforderliche BImSchG-Genehmigung an einer Ausschreibung teilnehmen? Grundsätzlich nicht, wenn die Genehmigung für die Auftragsausführung erforderlich ist. Der Auftraggeber kann jedoch festlegen, dass die Genehmigung erst bei Auftragserteilung vorliegen muss.

Dürfen Auftraggeber strengere Emissionsgrenzwerte als gesetzlich vorgeschrieben verlangen? Ja, sofern die zusätzlichen Anforderungen sachlich gerechtfertigt, verhältnismäßig und nicht diskriminierend sind.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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