Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) im Vergaberecht 2026
IKT im Vergaberecht: Beschaffung von IT-Systemen, Software und Telekommunikation – Besonderheiten, Interoperabilität, Open Source und aktuelle Rechtsentwicklungen.
Definition: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) bezeichnet im Kontext des Vergaberechts die Gesamtheit der Beschaffungen von Hard- und Software, IT-Dienstleistungen, Telekommunikationslösungen und digitalen Infrastrukturen durch öffentliche Auftraggeber, die besonderen technischen, rechtlichen und strategischen Anforderungen unterliegen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU; GWB/VgV; UIG; FITKO-Empfehlungen; EU-Cyber Resilience Act 2024
IKT-Beschaffung als strategisches Thema
Die öffentliche IKT-Beschaffung hat in den vergangenen Jahren erheblich an strategischer Bedeutung gewonnen, da digitale Infrastrukturen und Systeme zunehmend zur Kerninfrastruktur staatlichen Handelns geworden sind. Öffentliche Auftraggeber geben in der EU jährlich mehrere hundert Milliarden Euro für IKT-Güter und -Dienstleistungen aus. Dabei stehen neben Wirtschaftlichkeit auch Fragen der digitalen Souveränität, Cybersicherheit, Interoperabilität und Nachhaltigkeit im Vordergrund.
Besonderheiten der IKT-Vergabe
Die Vergabe von IKT-Leistungen stellt Auftraggeber vor spezifische Herausforderungen, die sich von der Beschaffung klassischer Güter und Dienstleistungen unterscheiden.
Technische Komplexität
IKT-Leistungen sind häufig komplex und schnelllebig; Anforderungen können sich während eines Vergabeverfahrens ändern. Agile Beschaffungsmodelle und funktionale Leistungsbeschreibungen gewinnen daher an Bedeutung.
Interoperabilität und offene Standards
Art. 42 Richtlinie 2014/24/EU sowie nationale Regelungen verpflichten Auftraggeber, bei technischen Spezifikationen für IKT-Leistungen auf offene Standards zu verweisen, um Herstellerabhängigkeiten (Vendor Lock-in) zu vermeiden. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) und das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) fördern in Deutschland die Nutzung interoperabler, standardisierter Lösungen.
Cloud-Dienste und Datenschutz
Bei der Beschaffung von Cloud-Diensten sind neben vergaberechtlichen auch datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten (DSGVO, Schrems-II-Nachfolgeregeln). Auftraggeber müssen sicherstellen, dass Datenverarbeitung nur in EU-konformen Rechtsräumen erfolgt.
Cybersicherheitsanforderungen
Der EU Cyber Resilience Act (2024) und das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 verpflichten Auftraggeber, bei IKT-Beschaffungen Cybersicherheitsanforderungen in die technischen Spezifikationen und Eignungskriterien einzubeziehen. Für kritische Infrastrukturen gelten besonders strenge Anforderungen.
Open-Source-Software in der öffentlichen Beschaffung
Die Nutzung von Open-Source-Software gewinnt in der öffentlichen IKT-Beschaffung zunehmend an Bedeutung, da sie Herstellerabhängigkeiten reduziert, Kosteneinsparungen ermöglicht und Transparenz fördert. Das Prinzip „Public Money, Public Code" fordert, dass mit öffentlichen Mitteln entwickelte Software der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden soll. In Deutschland setzt das FITKO (Föderale IT-Kooperation) und das ZenDiS (Zentrum für Digitale Souveränität) Impulse in diese Richtung.
Rahmenvereinbarungen und DPS in der IKT-Beschaffung
Öffentliche Auftraggeber nutzen in der IKT-Beschaffung häufig Rahmenvereinbarungen (§ 21 VgV) und dynamische Beschaffungssysteme (§ 22 VgV), um flexibel auf sich ändernde Anforderungen reagieren zu können. Zentrale Beschaffungsstellen (wie die Kaufhaus des Bundes, KdB) bieten vorkonfigurierte Rahmenverträge für gängige IKT-Produkte an.
FAQ
Muss bei IKT-Beschaffungen zwingend auf offene Standards verwiesen werden? Ja, Art. 42 Richtlinie 2014/24/EU verpflichtet zur Verwendung offener, diskriminierungsfreier technischer Spezifikationen; produktspezifische Verweise sind nur zulässig, wenn eine Beschreibung der Leistungsanforderungen nicht möglich ist, und müssen mit dem Zusatz „oder gleichwertig" versehen werden.
Wie kann Vendor Lock-in bei IKT-Vergaben vermieden werden? Durch funktionale statt produktspezifische Leistungsbeschreibungen, Anforderung offener Schnittstellen (APIs), Portabilitätspflichten für Daten und Anforderung von Exit-Strategien in den Vertragsbedingungen.
Können agile Entwicklungsmethoden im Vergaberecht abgebildet werden? Ja, über Verfahren wie das Verhandlungsverfahren, Innovationspartnerschaften oder mehrstufige Rahmenvereinbarungen; die Vergabeunterlagen müssen aber den Vergabegrundsätzen (Transparenz, Gleichbehandlung) entsprechen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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