Innovation im Vergaberecht 2026
Innovation im Vergaberecht: Innovationsfördernde Beschaffung, Innovationspartnerschaft, vorkommerzielle Auftragsvergabe und strategische Nutzung öffentlicher Beschaffung.
Definition: Innovation im vergaberechtlichen Kontext bezeichnet sowohl die Möglichkeit öffentlicher Auftraggeber, durch gezielte Beschaffungsstrategien (innovationsorientierte öffentliche Beschaffung, Innovationspartnerschaft) die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu fördern, als auch die gesetzliche Verankerung von Innovation als Vergabeziel.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 31 Richtlinie 2014/24/EU; § 119 Abs. 7 GWB; §§ 37 ff. VgV; BVergG 2018
Innovation als vergabepolitisches Ziel
Das EU-Vergaberecht 2014 hat Innovation ausdrücklich als strategisches Ziel des öffentlichen Beschaffungswesens verankert; öffentliche Auftraggeber sollen die enorme Kaufkraft der öffentlichen Hand nutzen, um innovationsfördernde Marktanreize zu setzen. Erwägungsgrund 47 der Richtlinie 2014/24/EU stellt klar, dass Auftraggeber innovative Lösungen beschaffen sollen, die zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen. § 97 Abs. 3 GWB nennt Innovation ausdrücklich als Beschaffungsziel.
Die öffentliche Hand ist mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen von über 2 Billionen Euro in der EU der größte Einzelkunde auf den Märkten und kann durch ihre Nachfrageentscheidungen erhebliche Innovationsanreize setzen.
Innovationspartnerschaft (§ 119 Abs. 7 GWB; Art. 31 Richtlinie 2014/24/EU)
Die Innovationspartnerschaft ist eine mit der Vergaberechtsreform 2016 eingeführte neue Verfahrensart, die es Auftraggebern erlaubt, Forschung, Entwicklung und anschließenden Kauf einer innovativen Lösung in einem einzigen, strukturierten Verfahren zu bündeln.
Das Verfahren der Innovationspartnerschaft gliedert sich in zwei Phasen:
- Forschungs- und Entwicklungsphase: Der Auftraggeber wählt mehrere Partner aus, die parallel Lösungskonzepte entwickeln. Die Vergütung erfolgt in angemessenen Raten entsprechend dem Fortschritt.
- Kaufphase: Nach erfolgreicher Entwicklung kann der Auftraggeber die entwickelte Lösung direkt vom Entwicklungspartner beschaffen, ohne erneut auszuschreiben.
Voraussetzung ist, dass kein am Markt verfügbares Produkt den Bedürfnissen des Auftraggebers entspricht.
Vorkommerzielle Auftragsvergabe (Pre-Commercial Procurement, PCP)
Die vorkommerzielle Auftragsvergabe (PCP) ist ein Beschaffungsinstrument für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, das gezielt im Bereich zwischen Grundlagenforschung und Marktreife eingesetzt wird. PCP-Aufträge sind vom Vergaberecht ausgenommen (Art. 14 Richtlinie 2014/24/EU), da sie auf die Beschaffung von F&E-Dienstleistungen abzielen, deren Ergebnisse nicht ausschließlich dem Auftraggeber zukommen, sondern auch der Allgemeinheit nutzen.
Funktionale Leistungsbeschreibung als Innovationsinstrument
Statt einer konstruktiven (detaillierten) Leistungsbeschreibung können Auftraggeber eine funktionale oder leistungsorientierte Beschreibung wählen, die den Bietern Spielraum für innovative Lösungsansätze lässt. Eine funktionale Leistungsbeschreibung definiert das gewünschte Ergebnis (Outcome), nicht den Weg dorthin; Bieter können dadurch eigene kreative und technische Ansätze einbringen.
Wettbewerblicher Dialog und Innovation
Der wettbewerbliche Dialog (Art. 30 Richtlinie 2014/24/EU; § 119 Abs. 5 GWB) eignet sich besonders für innovative Beschaffungen, bei denen der Auftraggeber zwar seinen Bedarf, aber noch nicht die optimale technische oder rechtliche Lösung kennt. Im Dialog mit mehreren Bietern entwickelt der Auftraggeber schrittweise die Leistungsbeschreibung und die Vertragskonditionen.
Innovationskriterien in der Angebotswertung
Auftraggeber können Innovation als Zuschlagskriterium in die Angebotswertung einbeziehen. Mögliche Innovationskriterien sind:
- Neuartigkeitsgrad der angebotenen Lösung
- Lebenszykluskosten (Energieeffizienz, Wartungsaufwand)
- Skalierbarkeit und Zukunftsfähigkeit
- Open-Source-Ansätze und Nachnutzbarkeit
FAQ
Wann ist eine Innovationspartnerschaft das richtige Vergabeverfahren? Wenn kein am Markt erhältliches Produkt den Anforderungen des Auftraggebers entspricht und eine gemeinsame Entwicklung mit anschließendem Kauf sinnvoll ist.
Kann Innovation als einziges Zuschlagskriterium verwendet werden? Nein, das wirtschaftlich günstigste Angebot muss auf mehreren Kriterien beruhen; Innovation kann eines der Kriterien sein, muss aber im Verhältnis zur Leistung und zum Preis abgewogen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innovationspartnerschaft und wettbewerblichem Dialog? Beim wettbewerblichen Dialog werden marktgängige oder angepasste Lösungen entwickelt; die Innovationspartnerschaft ist für die gemeinsame Entwicklung komplett neuer Lösungen gedacht, die am Markt noch nicht existieren.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
Demo buchen.
Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.