Glossar

Innovationsschutzklausel im Vergaberecht 2026

Innovationsschutzklausel schützt Bieter, die Lösungsvorschläge in Vergabeverfahren einreichen, vor der unbefugten Weitergabe ihrer Ideen.

Definition: Eine Innovationsschutzklausel ist eine vertragliche oder verfahrensrechtliche Regelung im Vergabeverfahren, die sicherstellt, dass von Bietern eingebrachte innovative Lösungsvorschläge, Konzepte oder technische Informationen nicht ohne deren Zustimmung an Dritte weitergegeben oder in anderen Vergabeverfahren verwendet werden.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 21; BVergG 2018 § 23; GWB § 5 Abs. 2


Was ist eine Innovationsschutzklausel?

Die Innovationsschutzklausel ist ein Instrument des Vertraulichkeitsschutzes im Vergabeverfahren, das insbesondere beim wettbewerblichen Dialog, bei Verhandlungsverfahren und bei der Innovationspartnerschaft Anwendung findet. Wenn Auftraggeber von Bietern innovative technische Lösungen, Konzepte oder Geschäftsmodelle einholen, besteht die Gefahr, dass diese Informationen an andere Bieter weitergegeben oder in späteren Vergaben genutzt werden. Die Innovationsschutzklausel begegnet diesem Risiko durch klare Vertraulichkeitsverpflichtungen.

Der Begriff ist nicht als eigenständiges Rechtsinstitut kodifiziert, sondern leitet sich aus allgemeinen Vertraulichkeitsregelungen des Vergaberechts ab. Art. 21 der Richtlinie 2014/24/EU verpflichtet Auftraggeber, vertrauliche Informationen der Wirtschaftsteilnehmer zu wahren. In Österreich konkretisiert § 23 BVergG 2018 diesen Grundsatz.

Anwendungsbereiche

Innovationsschutzklauseln sind besonders relevant bei Verfahren, in denen Bieter eigene kreative Lösungen entwickeln und dem Auftraggeber präsentieren müssen. Dies betrifft vor allem:

  • Wettbewerblicher Dialog – Bieter entwickeln Lösungsansätze, die im Dialog mit dem Auftraggeber verfeinert werden
  • Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb – Konzepte fließen in die Angebotserstellung ein
  • Innovationspartnerschaft – neue Produkte oder Dienstleistungen werden gemeinsam entwickelt
  • Planungswettbewerbe – kreative Entwürfe und Konzepte werden eingereicht

Inhalt und Ausgestaltung

Eine wirksame Innovationsschutzklausel regelt präzise, welche Informationen als vertraulich gelten, wer Zugang erhält und welche Rechtsfolgen bei Verstößen eintreten. Typische Bestandteile sind:

  • Definition des Schutzgegenstands (technische Konzepte, Geschäftsgeheimnisse, Entwürfe)
  • Personeller Anwendungsbereich (Mitglieder der Vergabekommission, externe Berater)
  • Dauer der Vertraulichkeitsverpflichtung
  • Rückgabe oder Vernichtung übermittelter Unterlagen nach Verfahrensende
  • Vertragsstrafe oder Schadensersatzregelung bei Verletzung

Verwandte Begriffe

FAQ

Besteht eine gesetzliche Pflicht zur Innovationsschutzklausel? Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zur Aufnahme einer Innovationsschutzklausel gibt es nicht. Auftraggeber sind jedoch nach Art. 21 Richtlinie 2014/24/EU verpflichtet, vertrauliche Informationen zu wahren – dies sollte verfahrensrechtlich abgesichert werden.

Gilt der Schutz auch für nicht berücksichtigte Bieter? Ja, der Vertraulichkeitsschutz gilt unabhängig davon, ob ein Bieter den Zuschlag erhält. Auch Konzepte nicht berücksichtigter Bieter dürfen nicht ohne Zustimmung verwendet werden.

Was passiert bei Verletzung der Innovationsschutzklausel? Je nach Ausgestaltung drohen Vertragsstrafen, Schadensersatzansprüche oder vergaberechtliche Konsequenzen. Betroffene können zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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