Interessenkollision im Vergaberecht 2026
Interessenkollision im Vergaberecht: Aufeinandertreffen unvereinbarer Interessen bei Vergabeverfahren, das die Objektivität der Entscheidung gefährdet.
Definition: Interessenkollision bezeichnet im Vergaberecht das Aufeinandertreffen unvereinbarer privater und amtlicher Interessen einer Person, die an einem Vergabeverfahren mitwirkt, wobei die kollidierenden Interessen die objektive und unparteiische Verfahrensführung gefährden oder ausschließen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: BVergG 2018 § 26; Richtlinie 2014/24/EU Art. 24; VgV § 6
Was ist eine Interessenkollision?
Die Interessenkollision ist der österreichisch-rechtliche Begriff für den im deutschen Vergaberecht als Interessenkonflikt bekannten Sachverhalt und bezeichnet jede Situation, in der private Interessen mit der amtlichen Neutralitätspflicht kollidieren. In der österreichischen Vergabepraxis wird der Begriff Interessenkollision häufig synonym mit Befangenheit verwendet. Das BVergG 2018 verpflichtet alle an einem Vergabeverfahren mitwirkenden natürlichen Personen, bei Vorliegen einer Interessenkollision unverzüglich zu handeln.
Abgrenzung zum Interessenkonflikt
Während „Interessenkonflikt" der in der EU-Vergaberichtlinie und im deutschen Recht gebräuchliche Begriff ist, wird in Österreich bevorzugt von „Interessenkollision" oder „Befangenheit" gesprochen – inhaltlich decken sich die Begriffe weitgehend.
Beide Begriffe beschreiben denselben Grundsachverhalt: Eine Person hat sowohl ein berufliches oder amtliches Interesse an einem unparteiischen Verfahrensausgang als auch ein privates Interesse, das mit der objektiven Aufgabenerfüllung unvereinbar ist.
Rechtsfolgen
Bei Vorliegen einer Interessenkollision sind die betroffenen Personen verpflichtet, sich zu enthalten und den Auftraggeber zu informieren. Kommt es zu keiner Enthaltung, sind Vergabeentscheidungen anfechtbar. In schwerwiegenden Fällen kann die Interessenkollision strafrechtliche Relevanz entfalten, etwa bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale der Geschenkannahme oder des Amtsmissbrauchs.
Verwandte Begriffe
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Interessenkollision und Befangenheit? Im vergaberechtlichen Kontext werden beide Begriffe häufig synonym verwendet. „Befangenheit" ist eher ein allgemein-verwaltungsrechtlicher Begriff, während „Interessenkollision" die spezifisch vergaberechtliche Ausprägung bezeichnet.
Müssen Vergabekommissionsmitglieder eine Unbefangenheitserklärung abgeben? In der Vergabepraxis ist dies gängige und empfehlenswerte Praxis. Viele Auftraggeber verlangen zu Beginn eines Vergabeverfahrens von allen mitwirkenden Personen eine schriftliche Erklärung über das Nichtvorliegen einer Interessenkollision.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
Demo buchen.
Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.