Inverse Auktion im Vergaberecht 2026
Inverse Auktion: Elektronisches Vergabeverfahren, bei dem Bieter ihre Preise sukzessive nach unten anpassen, um den günstigsten Anbieter zu ermitteln.
Definition: Eine inverse Auktion (auch: umgekehrte Auktion oder elektronische Auktion im Vergaberecht) ist ein elektronisches Verfahren, bei dem mehrere Bieter in Echtzeit konkurrierende Angebote abgeben und ihre Preise schrittweise senken, bis der niedrigste Preis oder das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt ist.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 35; BVergG 2018 §§ 145 ff.; GWB/VgV § 27
Was ist eine inverse Auktion?
Die inverse Auktion kehrt die klassische Auktionslogik um: Nicht der Käufer bietet mehr, sondern die Verkäufer (Bieter) bieten weniger – der günstigste Bieter gewinnt. Im öffentlichen Vergaberecht ist sie als elektronische Auktion kodifiziert und dient dazu, den Wettbewerb nach einer Erstbewertung der Angebote durch ein transparentes Verfahren zu intensivieren.
Die inverse Auktion ist kein eigenständiges Vergabeverfahren, sondern eine Methode zur Angebotswertung, die einem offenen, beschränkten oder Verhandlungsverfahren nachgelagert ist. Sie darf nur auf Leistungen angewendet werden, deren Spezifikationen hinreichend präzise beschrieben werden können.
Ablauf
Der Ablauf einer inversen Auktion im Vergaberecht folgt einem gesetzlich geregelten Schema.
- Erstangebot: Alle Bieter geben zunächst ein vollständiges Angebot ab; die Erstangebote werden geprüft und ausgewertet
- Einladung zur Auktion: Der Auftraggeber lädt alle qualifizierten Bieter elektronisch zur Teilnahme ein und teilt ihnen ihre aktuelle Rangposition mit
- Auktionsphase: Die Bieter können innerhalb einer vorgegebenen Frist ihre Preise (und ggf. andere bewertbare Parameter) sukzessive verbessern; die aktuellen Rangpositionen werden in Echtzeit angezeigt
- Abschluss: Die Auktion endet nach Ablauf der festgelegten Frist; das zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich günstigste Angebot erhält den Zuschlag
Rechtliche Voraussetzungen
Die Anwendung einer inversen Auktion ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, um Transparenz und Gleichbehandlung sicherzustellen.
- Die Leistung muss hinreichend präzise beschrieben sein (kein Einsatz bei innovativen oder intellektuell geprägten Leistungen)
- Nur bewertbare, also messbare Merkmale dürfen in der Auktion einbezogen werden
- Bieter müssen vorab über Auktionsregeln, Bewertungsformel und Mindestabstände informiert werden
- Es müssen mindestens zwei Bieter zur Auktion zugelassen sein
- Intellektuell geprägte Leistungen (z.B. Planungs- und Beratungsleistungen) sind von der inversen Auktion ausgeschlossen
Verwandte Begriffe
FAQ
Darf bei einer inversen Auktion nur der Preis verglichen werden? Nein. Die Auktion kann auch andere bewertbare Elemente (z.B. Lieferzeit, Qualitätsparameter) umfassen, sofern diese in eine einheitliche Bewertungsformel eingeflossen sind und den Bietern vorab mitgeteilt wurden.
Kann die inverse Auktion auch bei komplexen Leistungen eingesetzt werden? Nein. Bei intellektuell geprägten Leistungen wie Planungs-, Beratungs- oder Architekturleistungen ist die inverse Auktion unzulässig, da sich deren Qualität nicht allein durch quantifizierbare Parameter abbilden lässt.
Was passiert, wenn kein Bieter sein Angebot verbessert? Dann bleibt das Erstangebot maßgeblich. Der Auftraggeber muss keine Mindestverbesserung als Voraussetzung für den Zuschlag festlegen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
Demo buchen.
Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.