Glossar

Investorenmodell im Vergaberecht 2026

Investorenmodell: PPP-Beschaffungsmodell, bei dem ein privater Investor Planung, Bau und Finanzierung eines Projekts übernimmt und langfristig betreibt.

Definition: Das Investorenmodell ist eine Form der öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP/PPP), bei der ein privater Investor ein öffentliches Infrastrukturprojekt auf eigene Kosten finanziert, plant, baut und langfristig betreibt, während der öffentliche Auftraggeber als Nutzer oder Regulierer auftritt und die Investitionskosten in der Regel über Nutzungsentgelte oder Verfügbarkeitsvergütungen erstattet.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/23/EU; BVergG 2018; GWB/VgV; ÖPP-Leitfaden BMI


Was ist das Investorenmodell?

Das Investorenmodell ist ein Beschaffungsmodell, das öffentlichen Auftraggebern ermöglicht, Infrastrukturprojekte zu realisieren, ohne im Zeitpunkt der Realisierung eigene Haushaltsmittel einsetzen zu müssen. Der private Investor trägt das Investitionsrisiko, während der öffentliche Partner langfristig von der bereitgestellten Infrastruktur profitiert. Typische Anwendungsbereiche sind Straßen, Schulen, Krankenhäuser, Sportstätten und kommunale Infrastruktur.

Das Investorenmodell kann verschiedene Ausprägungen haben und ist je nach Risikoverteilung und Vertragsgestaltung vergaberechtlich als Baukonzession, Dienstleistungskonzession oder als Bauauftrag mit Betriebsphase einzuordnen.

Vergaberechtliche Einordnung

Die vergaberechtliche Einordnung des Investorenmodells hängt davon ab, wer das wirtschaftliche Betriebsrisiko trägt.

Trägt der private Investor das wesentliche wirtschaftliche Risiko (d.h. ob und in welchem Umfang er seine Investitionskosten durch Nutzung der Infrastruktur amortisiert), liegt eine Konzession vor, die der Richtlinie 2014/23/EU unterliegt. Liegt das wirtschaftliche Risiko hingegen beim öffentlichen Auftraggeber (z.B. durch garantierte Verfügbarkeitsvergütungen ohne Nachfragerisiko), handelt es sich um einen klassischen öffentlichen Bauauftrag.

Diese Abgrenzung ist entscheidend für die Wahl des Vergabeverfahrens:

  • Konzession: Konzessionsvergabeverfahren nach RL 2014/23/EU
  • Öffentlicher Bauauftrag: Klassisches Vergabeverfahren nach RL 2014/24/EU

Verwandte Begriffe

FAQ

Ist das Investorenmodell immer vergabepflichtig? Ja, wenn der Schwellenwert für Konzessionen (ab 2024: 5.538.000 EUR) überschritten wird, ist ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen. Unterhalb dieses Schwellenwertes gelten nationale Regelungen.

Welche Vorteile bietet das Investorenmodell für Kommunen? Das Modell ermöglicht die Realisierung von Infrastrukturprojekten ohne sofortige Haushaltsbelastung, überträgt Planungs- und Baurisiken auf den privaten Partner und nutzt dessen Effizienzpotenziale. Es birgt jedoch langfristige Kostenverpflichtungen und Komplexitäten bei der Vertragsgestaltung.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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