Glossar

Kaskade im Vergaberecht 2026

Kaskade im Vergaberecht: Stufenweise Anwendung von Wertungskriterien oder Verfahrensregeln, bei der nachfolgende Stufen nur bei Ergebnis der vorigen greifen.

Definition: Als Kaskade bezeichnet man im Vergaberecht ein stufenweises System, bei dem Regeln, Kriterien oder Verfahrensschritte nacheinander angewendet werden, wobei jede nachfolgende Stufe nur dann relevant wird, wenn auf der vorigen Stufe keine eindeutige Entscheidung möglich ist – gebräuchlich insbesondere als Wertungskaskade bei Zuschlagskriterien und als Nachunternehmerkaskade.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: BVergG 2018; GWB/VgV; Rechtsprechung OLG und EuGH


Was ist eine Kaskade im Vergaberecht?

Der Begriff Kaskade beschreibt im Vergaberecht hierarchisch gestaffelte Regelungssysteme, bei denen übergeordnete Regeln vorrangig und nachgeordnete Regeln nur subsidiär angewendet werden. In der Vergabepraxis tritt die Kaskade in verschiedenen Kontexten auf.

Wertungskaskade

Die Wertungskaskade beschreibt eine Prüfreihenfolge bei der Angebotsbewertung, bei der Angebote erst nach Erfüllung einer Voraussetzung in die nächste Wertungsstufe gelangen.

Typische Wertungskaskade bei Angebotsprüfung und -wertung:

  1. Formelle Prüfung: Vollständigkeit der Angebote, Einhaltung der Formalien
  2. Ausschlussgrundprüfung: Liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vor?
  3. Eignungsprüfung: Erfüllt der Bieter die Eignungskriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)?
  4. Inhaltliche Prüfung: Entspricht das Angebot den Anforderungen der Leistungsbeschreibung?
  5. Zuschlagswertung: Welches Angebot ist das wirtschaftlich günstigste nach den Zuschlagskriterien?

Ein Angebot, das auf einer frühen Stufe ausscheidet, wird auf den nachfolgenden Stufen nicht mehr bewertet.

Nachunternehmerkaskade

Die Nachunternehmerkaskade bezeichnet die gestaffelte Weitergabe von Leistungen durch Subunternehmer an deren eigene Subunternehmer (weitere Unterauftragnehmer). Vergaberechtlich ist diese Kettenstruktur relevant, weil der Hauptauftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber für die Leistung aller Kettenglieder verantwortlich bleibt und Eignungsanforderungen auf die gesamte Kaskade durchgeschlagen werden müssen.

Kaskade bei Rahmenvereinbarungen

Bei Rahmenvereinbarungen mit mehreren Auftragnehmern sieht das Vergaberecht eine kaskadenförmige Auftragserteilung vor, bei der zunächst dem erst- oder bestplatzierten Auftragnehmer ein Auftrag angeboten wird und – wenn dieser nicht liefern kann oder will – erst dann der nächste in der Rangfolge herangezogen wird.

Verwandte Begriffe

FAQ

Ist die Wertungskaskade gesetzlich vorgeschrieben? Die stufenweise Prüfreihenfolge ergibt sich aus den Vergabegesetzen und der Rechtsprechung. Eine explizite Bezeichnung als „Kaskade" findet sich im Gesetzestext nicht, aber die Prüfreihenfolge ist zwingend einzuhalten.

Kann die Kaskade zugunsten des Bieters geändert werden? Nein. Die Reihenfolge der Prüfungsstufen ist nicht disponibel. Ein Auftraggeber darf nicht etwa zuerst die Zuschlagskriterien prüfen und dann erst die Eignungskriterien.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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