Glossar

Kaskadenprinzip im Vergaberecht

Das Kaskadenprinzip beschreibt die hierarchische Anwendung verschiedener Vergaberechtsregime vom EU-Recht über nationales Recht bis zum Haushaltsrecht.

Definition: Das Kaskadenprinzip bezeichnet im Vergaberecht die hierarchisch gestaffelte Anwendung verschiedener Rechtsregime auf einen Beschaffungsvorgang: Vorrangig gilt das EU-Vergaberecht (Richtlinien und Primärrecht), subsidiär das nationale Vergaberecht und nachrangig das allgemeine Haushalts- und Wirtschaftlichkeitsrecht; bei gemischten Aufträgen oder mehrschichtigen Auftraggeberstrukturen bestimmt die ranghöhere Regelung die anwendbare Rechtsordnung.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinien 2014/24/EU, 2014/25/EU, 2014/23/EU; BVergG 2018; GWB; UVgO; VOB/A


Was ist das Kaskadenprinzip?

Das Kaskadenprinzip beschreibt die Rangordnung der verschiedenen Rechtsquellen im Vergaberecht: Das jeweils höherrangige Regime verdrängt das niederrangige, soweit sein Anwendungsbereich eröffnet ist.

Der Begriff „Kaskade" ist im deutschen Vergaberecht insbesondere aus dem Unterschwellenbereich bekannt, wo verschiedene Regelwerke hierarchisch aufeinander aufbauen. Er beschreibt aber auch die allgemeine Normenhierarchie im Vergaberecht:

Erste Ebene – EU-Primärrecht (AEUV): Die Grundfreiheiten des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Art. 34, 49, 56 AEUV) gelten unmittelbar und auch unterhalb der EU-Schwellenwerte, sofern ein grenzüberschreitendes Interesse besteht. Der EuGH hat auf Basis des Primärrechts Mindestanforderungen an Transparenz und Gleichbehandlung entwickelt, die keiner weiteren Umsetzung bedürfen.

Zweite Ebene – EU-Vergaberichtlinien: Die Richtlinien 2014/24/EU (klassische Vergabe), 2014/25/EU (Sektoren) und 2014/23/EU (Konzessionen) gelten ab den EU-Schwellenwerten und legen detaillierte Verfahrensanforderungen fest. Sie verdrängen entgegenstehendes nationales Recht.

Dritte Ebene – Nationales Vergaberecht: In Österreich das BVergG 2018, in Deutschland das GWB mit VgV, SektVO, KonzVgV sowie die VOB/A. Nationales Recht kann über die EU-Mindestanforderungen hinausgehen, darf sie aber nicht unterschreiten.

Vierte Ebene – Unterschwellenregelungen: In Deutschland die UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) für Liefer- und Dienstleistungen sowie VOB/A Abschnitt 1 für Bauleistungen; in Österreich die Bestimmungen des BVergG 2018 für den Unterschwellenbereich.

Fünfte Ebene – Haushaltsrecht: Allgemeine Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aus dem Haushaltsrecht gelten nachrangig und sind keine vergaberechtlichen Vorschriften im engeren Sinne, prägen aber den Rahmen öffentlicher Beschaffung.

Bedeutung und Funktion

Das Kaskadenprinzip ist besonders relevant bei gemischten Aufträgen, Sektorenvergaben und Aufträgen, bei denen verschiedene Auftraggeber-Typen beteiligt sind, da hier die Frage, welches Regime anwendbar ist, erhebliche praktische Konsequenzen hat.

Gemischte Aufträge: Umfasst ein Auftrag Leistungen, die unterschiedlichen Vergaberegimen unterliegen (z. B. klassische Vergabe und Sektorenvergabe), bestimmt Art. 6 Richtlinie 2014/24/EU die anwendbare Rechtsordnung. Grundsatz ist die Anwendung der für den Hauptgegenstand geltenden Regelungen. Ist eine objektive Trennung nicht möglich, gilt das strengere Regime.

Anwendung bei Sektorenauftraggebern: Sektorenauftraggeber (Versorgungswirtschaft, Verkehr, Telekommunikation) unterliegen der Richtlinie 2014/25/EU, die gegenüber der klassischen Richtlinie 2014/24/EU flexiblere Verfahrensgestaltung erlaubt. Das Kaskadenprinzip stellt sicher, dass auch hier das primärrechtliche Gleichbehandlungsgebot und die EU-Grundfreiheiten als übergeordnetes Regime anwendbar bleiben.

AT und DE im Vergleich:

  • Österreich: Das BVergG 2018 regelt sowohl den Ober- als auch den Unterschwellenbereich in einem einheitlichen Gesetz; die Kaskade von EU-Recht zu BVergG 2018 und schließlich zum Haushaltsrecht ist klar erkennbar. Die Bundesvergabekommission (BVK) und das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) kontrollieren die Einhaltung dieser Hierarchie.
  • Deutschland: Die Vielzahl der Regelwerke (GWB, VgV, SektVO, UVgO, VOB/A, Landesvergabegesetze) macht das Kaskadenprinzip besonders komplex. Die Vergabekammern und das Oberlandesgericht als Beschwerdeinstanz sind für die Rechtsanwendung im Oberschwellenbereich zuständig; unterhalb der Schwellenwerte ist der Rechtsschutz weniger einheitlich.

Rechtsgrundlage

Das Kaskadenprinzip ist kein einzelner Rechtsbegriff einer konkreten Norm, sondern beschreibt die aus dem Stufenbau der Rechtsordnung folgende Normenhierarchie im Vergaberecht.

  • EU: Art. 18 AEUV; Richtlinien 2014/24/EU, 2014/25/EU, 2014/23/EU; Art. 6 Richtlinie 2014/24/EU (gemischte Aufträge)
  • Österreich: BVergG 2018 (Ober- und Unterschwellenbereich); BVergGVS 2012 (Verteidigungs- und Sicherheitsbereich)
  • Deutschland: GWB §§ 97–184; VgV; SektVO; KonzVgV; UVgO; VOB/A Abschnitte 1 und 2; Landesvergabegesetze

Verwandte Begriffe

FAQ

Welches Recht gilt, wenn ein Auftrag sowohl klassische als auch Sektorenleistungen umfasst? Bei gemischten Aufträgen mit Bestandteilen, die verschiedenen Regimen unterliegen, ist primär zu prüfen, ob eine Trennung objektiv möglich ist. Ist sie möglich, ist für jeden Teil das jeweilige Regime anzuwenden. Ist sie nicht möglich, gilt nach Art. 6 Richtlinie 2014/24/EU grundsätzlich das Regime, das den Hauptgegenstand des Auftrags regelt. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Anwendung des strengeren Regimes.

Gilt das Kaskadenprinzip auch unterhalb der EU-Schwellenwerte? Im Unterschwellenbereich gilt kein EU-Sekundärrecht. Jedoch bleibt das EU-Primärrecht – insbesondere die Grundfreiheiten und das Transparenzgebot – anwendbar, soweit ein grenzüberschreitendes Interesse an dem Auftrag besteht. Unterhalb dieser Schwelle greift nationales Vergabe- bzw. Haushaltsrecht, das ebenfalls primärrechtskonform ausgelegt werden muss.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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