Glossar

Kaution im Vergaberecht 2026

Kaution im Vergaberecht: Sicherheitsleistung eines Bieters oder Auftragnehmers zur Absicherung von Ansprüchen des öffentlichen Auftraggebers.

Definition: Eine Kaution im vergaberechtlichen Kontext ist eine Sicherheitsleistung, die ein Bieter oder Auftragnehmer dem öffentlichen Auftraggeber zur Absicherung von Vertragserfüllungs-, Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen stellt; sie kann in bar, durch Bankbürgschaft oder andere geeignete Sicherungsmittel erbracht werden.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: VOB/B § 17; ÖNORM B 2110; BVergG 2018; ZPO


Was ist eine Kaution im Vergaberecht?

Die Kaution ist im Vergaberecht ein Sicherungsinstrument, das den Auftraggeber vor Schäden durch mangelhaften oder ausbleibenden Leistungserbringung schützt. Anders als das Vadium (Bietungssicherheit), das die Seriosität eines Angebots sichert, betrifft die Kaution typischerweise die Phase nach der Zuschlagserteilung.

In der österreichischen Vergabepraxis wird die Kaution oft als Synonym für Sicherheitsleistungen im Allgemeinen verwendet, während im deutschen Recht der Begriff „Kaution" seltener im Vergaberecht anzutreffen ist und eher durch spezifischere Begriffe wie „Vertragserfüllungsbürgschaft", „Gewährleistungsbürgschaft" oder „Deckungsrücklass" ersetzt wird.

Arten von Sicherheitsleistungen

Im Vergaberecht werden verschiedene Formen von Sicherheitsleistungen unterschieden, die jeweils unterschiedliche Risiken absichern.

  • Bietungsgarantie/Vadium: Sicherung der Bindung an das Angebot (Bietungsphase)
  • Vertragserfüllungsgarantie: Sicherung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung (Ausführungsphase)
  • Haftungsrücklass/Gewährleistungsgarantie: Sicherung von Mängelansprüchen (Gewährleistungsphase)
  • Deckungsrücklass: Einbehalt eines Teils der Vergütung als Sicherheit

Rechtliche Grundlagen

Die Anforderungen an Sicherheitsleistungen sind in den jeweiligen Vergabe- und Vertragsrechtswerken geregelt.

In Österreich enthält die ÖNORM B 2110 (Allgemeine Vertragsbestimmungen) Regelungen zu Sicherheitsleistungen. In Deutschland regelt § 17 VOB/B Sicherheiten für Bauleistungen. Die Anforderung von Sicherheitsleistungen durch den Auftraggeber muss in den Vergabeunterlagen transparent kommuniziert werden.

Verwandte Begriffe

FAQ

Darf ein Auftraggeber beliebig hohe Kautionen fordern? Nein. Sicherheitsleistungen müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht dazu dienen, kleinere Unternehmen von der Teilnahme auszuschließen. In der VOB/B ist die Sicherheit für Vertragserfüllung auf 5 % der Auftragssumme begrenzt.

In welcher Form kann eine Kaution geleistet werden? Übliche Formen sind Barkaution, Bankbürgschaft oder Versicherungsbürgschaft. Die Vergabeunterlagen legen die zulässigen Formen fest.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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