Klein- und Mittelunternehmen (KMU) im Vergaberecht 2026
KMU im Vergaberecht: Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs kleiner und mittlerer Unternehmen zu öffentlichen Ausschreibungen und Aufträgen.
Definition: Klein- und Mittelunternehmen (KMU) sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR bzw. eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR aufweisen; im Vergaberecht genießen sie besondere Fördermaßnahmen, um ihren Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Empfehlung 2003/361/EG; Richtlinie 2014/24/EU Erwägungsgründe 2, 78, 124; GWB § 97 Abs. 4; BVergG 2018 § 20
Was sind KMU im Vergaberecht?
Klein- und Mittelunternehmen bilden das wirtschaftliche Rückgrat Europas und stehen im besonderen Fokus des Vergaberechts, das ihren Zugang zu öffentlichen Aufträgen strukturell erleichtern soll. Die europäische KMU-Definition (Empfehlung 2003/361/EG) unterscheidet drei Untergruppen:
| Kategorie | Beschäftigte | Jahresumsatz | Bilanzsumme |
|---|---|---|---|
| Kleinstunternehmen | < 10 | ≤ 2 Mio. EUR | ≤ 2 Mio. EUR |
| Kleinunternehmen | < 50 | ≤ 10 Mio. EUR | ≤ 10 Mio. EUR |
| Mittelunternehmen | < 250 | ≤ 50 Mio. EUR | ≤ 43 Mio. EUR |
KMU-Fördermaßnahmen im Vergaberecht
Das Vergaberecht sieht eine Reihe von Instrumenten vor, die KMU die Teilnahme an Vergabeverfahren erleichtern sollen.
Losaufteilung (Gebot der losweisen Vergabe)
Das wichtigste Instrument zur KMU-Förderung ist die Pflicht, Aufträge in Lose aufzuteilen. Nach § 97 Abs. 4 GWB und § 20 BVergG 2018 sollen Aufträge in Fach- und Teillose aufgeteilt werden, um auch kleineren Unternehmen die Teilnahme zu ermöglichen. Verzichtet ein Auftraggeber auf eine Losaufteilung, muss er dies in den Vergabeunterlagen begründen.
Eignungsanforderungen
Eignungsanforderungen dürfen nicht unverhältnismäßig hoch gesetzt werden. Überhöhte Umsatzanforderungen (z.B. Mindestjahresumsatz von mehr als dem Dreifachen des Auftragswertes) können als KMU-diskriminierend und damit vergaberechtswidrig sein.
Erleichterter Nachweis durch Eigenerklärungen
KMU können Eignungskriterien zunächst durch Eigenerklärungen (in der EU durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung, EEE) nachweisen; Nachweise müssen erst auf Anforderung des Auftraggebers vorgelegt werden.
Bietergemeinschaften
KMU können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen, um gemeinsam Eignungsanforderungen zu erfüllen, die sie als Einzelunternehmen nicht erfüllen würden. Die Bildung von Bietergemeinschaften ist vergaberechtlich zulässig, solange sie nicht wettbewerbsbeschränkend wirkt.
Eignungsleihe
KMU können die Eignung anderer Unternehmen (z.B. Muttergesellschaft, Unterauftragnehmer) leihen, um fehlende Kapazitäten oder Referenzen nachzuweisen.
Zahlungsziele und Sicherheitsleistungen
Um die Liquidität von KMU zu schützen, sollten Zahlungsziele und Sicherheitsleistungen (Kautionen, Bürgschaften) verhältnismäßig gestaltet werden.
Nationale KMU-Strategien
Sowohl Deutschland als auch Österreich haben nationale Strategien zur Förderung des KMU-Zugangs zu öffentlichen Aufträgen entwickelt.
In Deutschland verpflichtet § 97 Abs. 4 GWB Auftraggeber zur Losaufteilung und legt fest, dass mittelständische Interessen bei der Vergabe vorrangig zu berücksichtigen sind. Der Mittelstandsförderungsgrundsatz ist ein zentrales Element des deutschen Vergaberechts.
In Österreich finden sich entsprechende Regelungen im BVergG 2018, das ebenfalls auf die angemessene Beteiligung von KMU am Vergabewettbewerb hinwirkt.
Herausforderungen für KMU
Trotz der vergaberechtlichen Fördermaßnahmen stehen KMU in der Praxis vor erheblichen Hindernissen beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen.
- Verwaltungsaufwand: Vergabeverfahren sind komplex und erfordern erheblichen bürokratischen Aufwand (Nachweise, Formulare, Plattformen)
- Finanzielle Anforderungen: Sicherheitsleistungen und Vorfinanzierungspflichten belasten die Liquidität
- Große Auftragsvolumina: Aufträge sind oft zu groß für einzelne KMU
- Informationszugang: KMU haben häufig nicht die Ressourcen, alle Ausschreibungen zu verfolgen
- Digitalisierung: E-Vergabeplattformen können für kleine Unternehmen eine Hürde darstellen
Verwandte Begriffe
FAQ
Gibt es eine vergaberechtliche Pflicht, KMU zu bevorzugen? Nein. Das Vergaberecht gebietet die Gleichbehandlung aller Bieter. KMU sind nicht zu bevorzugen, aber der Zugang soll durch Losaufteilung und verhältnismäßige Anforderungen erleichtert werden.
Können Auftraggeber KMU-Quote festlegen? Nein. Eine verbindliche KMU-Quote wäre mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Vergaberechts unvereinbar.
Was passiert, wenn ein Auftraggeber die Losaufteilung unterlässt, ohne dies zu begründen? Dies stellt einen Vergaberechtsverstoß dar, der von übergangenen Bietern im Nachprüfungsverfahren gerügt werden kann.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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