Glossar

Kleinlosregelung im Vergaberecht 2026

Kleinlosregelung: Vereinfachungsregelung, die für Lose unterhalb bestimmter Wertgrenzen vereinfachte Vergabeverfahren oder Ausnahmen vom EU-Recht erlaubt.

Definition: Die Kleinlosregelung ist eine vergaberechtliche Vereinfachungsregelung, nach der einzelne Lose eines Auftrags, die bestimmte absolute und relative Wertgrenzen nicht überschreiten, von der Anwendung des EU-Vergaberechts ausgenommen oder nach vereinfachten Verfahren vergeben werden können, auch wenn der Gesamtauftragswert die EU-Schwellenwerte übersteigt.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 5 Abs. 10; BVergG 2018 § 14 Abs. 11; GWB/VgV § 2 Abs. 7


Was ist die Kleinlosregelung?

Die Kleinlosregelung dient als praktische Vereinfachung für Auftraggeber, die einen Gesamtauftrag in viele Lose aufgeteilt haben, von denen einzelne sehr geringe Werte aufweisen. Ohne die Kleinlosregelung müsste für jeden kleinen Auftragsbestandteil – wenn der Gesamtauftragswert die EU-Schwellenwerte übersteigt – das volle EU-Vergabeverfahren durchgeführt werden, was in einem Missverhältnis zum wirtschaftlichen Wert stünde.

Konkrete Wertgrenzen

Nach Art. 5 Abs. 10 der Richtlinie 2014/24/EU dürfen Lose mit einem Wert von weniger als 80.000 EUR (Liefer-/Dienstleistungen) bzw. 1.000.000 EUR (Bauleistungen) vom EU-Vergaberecht ausgenommen werden, sofern der kumulierte Wert solcher Lose 20 % des Gesamtauftragswerts nicht übersteigt.

In der deutschen VgV (§ 2 Abs. 7) ist dieselbe Regelung umgesetzt. In Österreich findet sich eine entsprechende Bestimmung in § 14 Abs. 11 BVergG 2018.

Zweck und Verhältnis zur Losaufteilung

Die Kleinlosregelung steht im Spannungsfeld mit dem Grundsatz der Losaufteilung zur KMU-Förderung. Einerseits soll die Losaufteilung den Wettbewerb für kleinere Unternehmen öffnen; andererseits soll die Kleinlosregelung den Verwaltungsaufwand für wirtschaftlich unbedeutende Losbestandteile begrenzen. Beide Regelungen ergänzen sich: Auftraggeber teilen den Auftrag in Lose auf (KMU-Förderung) und können sehr kleine Lose dann vereinfacht vergeben (Kleinlosregelung).

Verwandte Begriffe

FAQ

Gilt die Kleinlosregelung auch für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte? Im Unterschwellenbereich gelten grundsätzlich ohnehin vereinfachte Verfahren, sodass die Kleinlosregelung dort weniger relevant ist. Die spezifische EU-Kleinlosregelung bezieht sich auf den Oberschwellenbereich.

Darf der Auftraggeber die Kleinlosregelung aktiv einplanen? Ja, Auftraggeber dürfen bei der Losgestaltung berücksichtigen, dass bestimmte Lose die Kleinlosgrenzen nicht überschreiten und daher vereinfacht vergeben werden können. Eine Umgehungsabsicht (künstliche Aufsplitterung) wäre jedoch unzulässig.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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