Glossar

Klimafreundlich im Vergaberecht 2026

Klimafreundlich im Vergaberecht: Berücksichtigung klimaschonender Kriterien bei der Beschaffung öffentlicher Aufträge als Beitrag zum Klimaschutz.

Definition: Klimafreundliche Beschaffung bezeichnet die Berücksichtigung von Anforderungen und Kriterien in Vergabeverfahren, die darauf abzielen, die durch die beschaffte Leistung verursachten Treibhausgasemissionen zu minimieren und klimaschädliche Auswirkungen über den gesamten Lebenszyklus des Produktes oder der Leistung zu reduzieren.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 67–68; GWB § 97 Abs. 3; BVergG 2018 § 20 Abs. 5; Bundesklimaschutzgesetz


Was bedeutet klimafreundliche Beschaffung?

Klimafreundliche Beschaffung ist ein zentrales Instrument der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung (Green Public Procurement), mit dem öffentliche Auftraggeber ihre Einkaufsmacht nutzen, um klimapolitische Ziele zu fördern. Da öffentliche Auftraggeber in der EU jährlich rund 14 % des BIP für Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen ausgeben, kommt der öffentlichen Beschaffung eine bedeutende Hebelfunktion für die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu.

„Klimafreundlich" ist von „klimaneutral" zu unterscheiden: Klimafreundliche Leistungen reduzieren Treibhausgasemissionen erheblich, verursachen aber möglicherweise noch Restemissionen, während klimaneutrale Leistungen per Definition keine Nettoemissionen verursachen.

Verankerung im Vergaberecht

Das Vergaberecht erlaubt und erfordert in bestimmten Bereichen die Berücksichtigung von Klimaschutzkriterien bei der Beschaffung.

Klimakriterien können in drei Phasen des Vergabeverfahrens eingebracht werden:

  1. Leistungsbeschreibung: Technische Spezifikationen, die klimafreundliche Anforderungen definieren (z.B. Energieeffizienzklassen, Emissionsgrenzwerte, Materialanforderungen)
  2. Eignungskriterien: Umweltmanagementzertifizierungen (z.B. ISO 14001, EMAS) als Eignungsvoraussetzung
  3. Zuschlagskriterien: Klimafreundlichkeit als Wertungskriterium (z.B. Lebenszykluskosten inkl. CO₂-Kosten, Treibhausgasbilanz)

Gesetzliche Verpflichtungen

In bestimmten Beschaffungsbereichen sind klimafreundliche Kriterien gesetzlich vorgeschrieben.

  • Fahrzeugbeschaffung: Die Richtlinie 2019/1161/EU (Clean Vehicles Directive) verpflichtet öffentliche Auftraggeber, bei der Beschaffung von Fahrzeugen bestimmte Mindestquoten für saubere Fahrzeuge einzuhalten
  • Gebäude: Energieeffizienzanforderungen bei der Beschaffung und Anmietung von Gebäuden (Richtlinie 2012/27/EU, Energieeffizienzgesetz)
  • IT-Produkte: Energieverbrauchskriterien für IT-Beschaffungen (z.B. Energy Star, EPEAT)

Verwandte Begriffe

FAQ

Darf ein Auftraggeber klimafreundliche Produkte bevorzugen, auch wenn sie teurer sind? Ja. Wenn Klimakriterien als Zuschlagskriterien festgelegt wurden und die Lebenszykluskosten (inkl. Umweltkosten) in die Wertung einfließen, kann das klimafreundlichere Angebot trotz höherem Anschaffungspreis als wirtschaftlich günstigstes Angebot gewertet werden.

Können klimafreundliche Anforderungen als zwingende Anforderungen formuliert werden? Ja, klimafreundliche Mindestanforderungen können in der Leistungsbeschreibung als technische Spezifikation festgelegt werden, sofern sie nicht diskriminierend wirken und mit dem EU-Binnenmarktrecht vereinbar sind.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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