Kompensation im Vergaberecht 2026
Kompensation im Vergaberecht: Ausgleich von Emissionen oder Nachteilen durch zertifizierte Maßnahmen; auch offsetting im Klimakontext öffentlicher Beschaffung.
Definition: Kompensation bezeichnet im vergaberechtlichen Kontext entweder den Ausgleich von Treibhausgasemissionen durch zertifizierte Klimaschutzprojekte (CO₂-Kompensation) oder allgemein den Ausgleich von Nachteilen, die durch eine vergaberechtliche Maßnahme entstehen, z.B. den Ausgleich von Mehrkosten durch Qualitätsgewinne bei der Angebotswertung.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 67–68; EU-Taxonomieverordnung; BVergG 2018; GWB § 97 Abs. 3
Was ist Kompensation im Vergaberecht?
Der Begriff Kompensation wird im Vergaberecht in zwei unterschiedlichen Bedeutungen verwendet: als CO₂-Kompensation im Kontext der nachhaltigen Beschaffung und als allgemeines Prinzip des Nachteilsausgleichs.
CO₂-Kompensation in der Beschaffung
Im Bereich der klimaneutralen Beschaffung bezeichnet Kompensation den Ausgleich unvermeidbarer Treibhausgasemissionen durch zertifizierte Klimaschutzprojekte. Auftraggeber können verlangen, dass Bieter nachweisen, wie sie Restemissionen ihrer Produkte oder Leistungen durch anerkannte Kompensationsmaßnahmen ausgleichen (z.B. Aufforstungsprojekte, Investitionen in erneuerbare Energien).
Kompensation im Angebotswertungskontext
Bei der Wertung von Angeboten nach dem Bestbieterprinzip können qualitative Vorteile eines Angebots preisliche Nachteile kompensieren. Ein Angebot mit herausragendem Qualitätsprofil kann trotz höherem Preis als wirtschaftlich günstigstes Angebot bewertet werden, wenn das Wertungsmodell dies vorsieht.
Grenzen der Kompensation
Kompensation hat im Vergaberecht klare Grenzen: Mängel bei zwingendern Anforderungen können nicht durch andere Vorteile kompensiert werden.
Beispiele für nicht kompensierbare Mängel:
- Formelle Ausschlussgründe (z.B. verspätete Angebotsabgabe)
- Zwingende Eignungsmängel
- Verstöße gegen Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung
Verwandte Begriffe
FAQ
Darf ein Auftraggeber CO₂-Kompensation als Mindestanforderung verlangen? Ja, wenn der Markt dies ermöglicht und die Anforderung verhältnismäßig ist. Auftraggeber sollten anerkannte Kompensationsstandards (z.B. Gold Standard, Verified Carbon Standard) referenzieren.
Können Mehrkosten eines klimaneutralen Angebots durch Umweltvorteile kompensiert werden? Ja. Bei Einbeziehung von Lebenszykluskosten und externen Umweltkosten in die Angebotswertung können Mehrkosten durch eingesparte Umweltkosten (z.B. eingesparte CO₂-Abgaben) ausgeglichen werden.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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