Glossar

Konstruktive Leistungsbeschreibung im Vergaberecht

Konstruktive Leistungsbeschreibung: genaue Vorgabe der Ausführungsweise inkl. Materialien und Maße. Art. 42 Abs. 3 lit. a Richtlinie 2014/24/EU, § 95 BVergG 2018, VOB/A § 7.

Definition: Die konstruktive Leistungsbeschreibung ist eine Form der Ausschreibung, bei der der öffentliche Auftraggeber die zu erbringende Leistung durch genaue Angaben zu Ausführungsweise, Materialien, Abmessungen und technischen Details so präzise beschreibt, dass dem Bieter kein oder nur minimaler Gestaltungsspielraum bei der Lösungsentwicklung verbleibt.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 42 Abs. 3 lit. a Richtlinie 2014/24/EU, § 95 BVergG 2018, § 7 VOB/A


Was ist die konstruktive Leistungsbeschreibung?

Die konstruktive Leistungsbeschreibung gibt vor, wie eine Leistung zu erbringen ist – nicht nur, was erreicht werden soll. Sie enthält detaillierte Angaben zu Ausführungsverfahren, einzusetzenden Materialien, Maßen, Toleranzen und technischen Anforderungen. Der Bieter hat in aller Regel keinen Spielraum, alternative Ausführungswege zu wählen; er muss exakt das ausführen, was in der Beschreibung vorgegeben ist.

Die konstruktive Leistungsbeschreibung ist der Standardfall im Bauwesen und findet sich typischerweise im Leistungsverzeichnis, in dem einzelne Positionen (Mengeneinheiten mit exakter technischer Beschreibung) aufgelistet sind. Auch bei standardisierten Lieferungen und einfachen Dienstleistungen ist die konstruktive Form verbreitet.

Bedeutung und Funktion

Die konstruktive Leistungsbeschreibung ermöglicht eine hohe Vergleichbarkeit der Angebote, da alle Bieter dieselbe Leistung kalkulieren und anbieten. Auftraggeber können Angebote direkt anhand des Preises vergleichen, ohne qualitative Unterschiede zwischen Lösungskonzepten bewerten zu müssen. Dies vereinfacht die Wertung erheblich.

Gleichzeitig setzt die konstruktive Beschreibung voraus, dass der Auftraggeber die optimale Lösung bereits kennt oder zumindest eine sachgerechte Ausführungsweise bestimmen kann. Fehler oder Unvollständigkeiten in der Beschreibung – etwa falsche Mengenvorgaben oder fehlende technische Details – führen häufig zu Nachtragsstreitigkeiten, da der Auftragnehmer nur das schuldet, was beschrieben ist.

Ein wesentlicher Vorteil liegt in der Rechtssicherheit bei der Leistungsabnahme: Ob die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde, lässt sich anhand der konkreten Vorgaben eindeutig beurteilen.

Rechtsgrundlage

Die konstruktive Leistungsbeschreibung ist in Art. 42 Abs. 3 lit. a der Richtlinie 2014/24/EU als Spezifikation durch Merkmale (Performance- und Funktionsanforderungen technischer Art) normiert und in den nationalen Vergaberechten detailliert ausgestaltet.

  • Art. 42 Abs. 3 lit. a Richtlinie 2014/24/EU – Beschreibung durch technische Merkmale und Spezifikationen
  • § 95 BVergG 2018 – Leistungsbeschreibung (Österreich)
  • § 7 VOB/A – Leistungsbeschreibung für Bauleistungen (Deutschland)
  • § 31 VgV – Technische Anforderungen (Deutschland)
  • ÖNORM B 2063 – Leistungsverzeichnis im österreichischen Bauwesen

Abgrenzung zur funktionalen Leistungsbeschreibung

Im Gegensatz zur funktionalen Leistungsbeschreibung, die dem Bieter konzeptionellen Spielraum lässt, bindet die konstruktive Beschreibung den Auftragnehmer an einen exakt vorgegebenen Ausführungsweg. In der Vergabepraxis werden beide Formen häufig kombiniert, wobei kritische Elemente konstruktiv und weniger spezifische Teile funktional beschrieben werden.

MerkmalKonstruktive LBFunktionale LB
VorgabeAusführungsweiseZiel und Anforderungen
Bieter-SpielraumGering bis keinerGroß
VergleichbarkeitEinfachAufwendiger
NachtragsgefahrBei PlanungsfehlernBei unklaren Zielen
HaupteinsatzgebietBau, StandardlieferungenIT, komplexe Dienstleistungen

Verwandte Begriffe

FAQ

Wann ist die konstruktive Leistungsbeschreibung vorzuziehen? Die konstruktive Beschreibung empfiehlt sich, wenn der Auftraggeber die optimale Ausführungsweise kennt, standardisierte Leistungen beschaffen möchte oder eine hohe Vergleichbarkeit der Angebote anstrebt. Im Bauwesen ist sie der Regelfall.

Was passiert, wenn die konstruktive Leistungsbeschreibung Fehler enthält? Fehler im Leistungsverzeichnis – etwa falsche Mengenvorgaben – gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer schuldet nur die beschriebene Leistung; zusätzliche Leistungen können als Nachtrag abgerechnet werden.

Sind Nebenangebote bei konstruktiver Leistungsbeschreibung zulässig? Nebenangebote sind nur zulässig, wenn der Auftraggeber sie ausdrücklich erlaubt. Bei streng konstruktiven Beschreibungen ist die Zulassung von Nebenangeboten seltener sinnvoll, da gerade die exakte Ausführungsweise vorgegeben werden soll.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

Jetzt starten

Demo buchen.

Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.