Glossar

Konzession im Vergaberecht 2026

Konzession im Vergaberecht: Vertrag, durch den ein öffentlicher Auftraggeber einem Unternehmen das Recht überträgt, eine Leistung zu erbringen und dafür das Betriebsrisiko zu tragen.

Definition: Eine Konzession im Vergaberecht ist ein entgeltlicher Vertrag, durch den ein oder mehrere öffentliche Auftraggeber einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern die Erbringung von Bau- oder Dienstleistungskonzessionen übertragen, wobei das Entgelt ausschließlich oder überwiegend in dem Recht zur Nutzung des Bauwerks oder der Dienstleistungen besteht und das Betriebsrisiko auf den Konzessionär übergeht.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/23/EU; BVergG 2018 §§ 188 ff.; GWB §§ 105, 149 ff.; KonzVgV


Was ist eine Konzession?

Die Konzession ist ein eigenständiges Rechtsinstitut des öffentlichen Auftragswesens, das sich vom klassischen öffentlichen Auftrag dadurch unterscheidet, dass der Konzessionär sein Entgelt nicht direkt vom Auftraggeber erhält, sondern das Recht zur wirtschaftlichen Nutzung der Leistung erwirbt und damit das wirtschaftliche Betriebsrisiko trägt. Die Konzession kombiniert somit die Elemente Leistungserbringung und Risikoübernahme.

Die vergaberechtliche Definition der Konzession ist eng und unionsrechtlich vorgegeben. Der EuGH und später die Richtlinie 2014/23/EU haben den Begriff präzisiert: Entscheidend ist die Übertragung des wesentlichen Betriebsrisikos auf den Konzessionär. Besteht nur ein geringfügiges Risiko (z.B. wegen garantierter Mindestabnahmen oder Ausgleichszahlungen), liegt keine Konzession vor.

Arten von Konzessionen

Das Vergaberecht unterscheidet zwei Hauptarten von Konzessionen: Baukonzessionen und Dienstleistungskonzessionen.

Baukonzession

Bei der Baukonzession überträgt der Auftraggeber dem Konzessionär die Durchführung von Bauleistungen und als Gegenleistung das Recht, das errichtete Bauwerk zu betreiben und zu nutzen (z.B. mautpflichtige Straßen, Parkhäuser, Brücken).

Dienstleistungskonzession

Bei der Dienstleistungskonzession überträgt der Auftraggeber dem Konzessionär das Recht, eine Dienstleistung zu erbringen, die an Dritte (z.B. die Allgemeinheit) gerichtet ist (z.B. Betrieb von Parkuhren, Kantinen, Bädern, Telekommunikationsinfrastruktur).

Das Betriebsrisiko als Abgrenzungsmerkmal

Das Betriebsrisiko ist das zentrale Abgrenzungsmerkmal zwischen Konzession und öffentlichem Auftrag. Nach Art. 5 Nr. 1 Richtlinie 2014/23/EU umfasst das Betriebsrisiko das Nachfragerisiko, das Angebotsrisiko oder beide Risiken:

  • Nachfragerisiko: Unsicherheit darüber, wie viele Nutzer die Leistung in Anspruch nehmen werden
  • Angebotsrisiko: Unsicherheit über die Bereitstellungskosten der Leistung

Wenn der Auftraggeber dem Konzessionär durch Ausgleichszahlungen garantiert, dass dieser seine Investitions- und Betriebskosten stets zurückerhält, trägt nicht der Konzessionär, sondern der Auftraggeber das wirtschaftliche Risiko – dann liegt ein öffentlicher Auftrag, keine Konzession vor.

Schwellenwert und Vergabeverfahren

Konzessionen unterliegen ab einem Schwellenwert von 5.538.000 EUR (Stand 2024/2025) den Anforderungen der Richtlinie 2014/23/EU und der nationalen Umsetzungsgesetze.

In Deutschland: KonzVgV (Konzessionsvergabeverordnung) In Österreich: BVergG 2018 §§ 188 ff.

Das Konzessionsvergabeverfahren ist flexibler als klassische Vergabeverfahren; der Auftraggeber kann das Verfahren weitgehend selbst gestalten, muss aber die Grundprinzipien (Transparenz, Gleichbehandlung, Wettbewerb) wahren.

Unterschied zwischen Konzession und Privatisierung

Eine Konzession überträgt nur das Betriebsrecht, nicht das Eigentum an der Infrastruktur oder dem Dienstleistungsbereich. Der Auftraggeber bleibt Eigentümer und behält Einfluss auf die Leistungsqualität. Bei der Privatisierung hingegen wird das Eigentum selbst übertragen.

Verwandte Begriffe

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einer Konzession und einer Genehmigung? Eine Genehmigung erlaubt einer Person eine bestimmte Tätigkeit; eine Konzession überträgt darüber hinaus aktiv das Recht zur wirtschaftlichen Nutzung einer öffentlichen Leistung oder Infrastruktur und ist regelmäßig an Verpflichtungen des Konzessionärs gegenüber dem Konzessionsgeber geknüpft.

Gilt das Konzessionsrecht auch für Wasserversorgung? Art. 12 Richtlinie 2014/23/EU schließt Wasserkonzessionen aus dem Anwendungsbereich aus. Für die Wasserversorgung gelten besondere nationale Regelungen.

Wie lange dürfen Konzessionen laufzen? Konzessionen dürfen nur so lang befristet sein, wie es vernünftigerweise erforderlich ist, damit der Konzessionär seine Investitionen amortisieren und eine angemessene Rendite erwirtschaften kann. Art. 18 Richtlinie 2014/23/EU begrenzt die Laufzeit auf maximal erforderliche Dauer; bei Konzessionen über fünf Jahre ist besondere Begründung erforderlich.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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