Glossar

Konzessionär im Vergaberecht 2026

Konzessionär: Wirtschaftsteilnehmer, dem durch Konzessionsvertrag das Recht zur Erbringung einer Bau- oder Dienstleistungskonzession übertragen wird.

Definition: Der Konzessionär ist der Wirtschaftsteilnehmer, dem durch Konzessionsvertrag vom öffentlichen Konzessionsgeber das Recht übertragen wird, eine Bau- oder Dienstleistungskonzession zu erbringen, dafür die Nutzer oder die Allgemeinheit zu berechtigen oder zu belasten und dabei das wesentliche wirtschaftliche Betriebsrisiko zu tragen.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/23/EU Art. 5; BVergG 2018 § 188; GWB § 105; KonzVgV


Was ist ein Konzessionär?

Der Konzessionär ist der private Leistungserbringer in einer Konzessionsbeziehung; er steht auf der Auftragnehmerseite und übernimmt mit der Konzession das wirtschaftliche Risiko des Betriebs. Im Gegensatz zum klassischen Auftragnehmer, der seine Vergütung direkt vom Auftraggeber erhält, finanziert sich der Konzessionär typischerweise durch Nutzungsentgelte, die er von Dritten (z.B. Verbrauchern, Nutzern) erhebt.

Der Begriff Konzessionär ist nicht auf natürliche Personen oder bestimmte Rechtsformen beschränkt. Konzessionäre können sein:

  • Private Unternehmen (GmbH, AG, Einzelunternehmer)
  • Bietergemeinschaften und Konsortien
  • Gemischt-wirtschaftliche Gesellschaften (öffentlich-private Beteiligungen)

Rechte und Pflichten des Konzessionärs

Der Konzessionär hat aus dem Konzessionsvertrag sowohl weitreichende Rechte als auch anspruchsvolle Pflichten.

Rechte

  • Recht zur wirtschaftlichen Nutzung der Konzession (z.B. Betrieb einer mautpflichtigen Straße, Erhebung von Nutzungsentgelten)
  • Recht auf Vertragsschutz für die vereinbarte Laufzeit
  • Recht auf Entschädigung bei vorzeitiger Beendigung durch den Konzessionsgeber

Pflichten

  • Erbringung der vereinbarten Leistung in der vereinbarten Qualität
  • Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Anforderungen (z.B. Umweltauflagen, Servicestandards)
  • Investitionspflichten (bei Baukonzessionen: Errichtung des Bauwerks)
  • Berichtspflichten gegenüber dem Konzessionsgeber
  • Rückgabe der Infrastruktur bei Vertragsende

Betriebsrisiko des Konzessionärs

Das Betriebsrisiko ist das konstituierende Merkmal der Konzessionärsstellung. Der Konzessionär muss das Risiko tragen, dass die tatsächliche Nachfrage nach der Leistung hinter den Erwartungen zurückbleibt und er seine Investitionskosten nicht vollständig amortisieren kann. Ohne echte Risikoübernahme liegt keine Konzession, sondern ein klassischer öffentlicher Auftrag vor.

Verwandte Begriffe

FAQ

Kann der Konzessionär Unterkonzessionen vergeben? Das hängt vom Konzessionsvertrag ab. Häufig ist die Vergabe von Unterkonzessionen oder die vollständige Übertragung der Konzession an Dritte vertraglich eingeschränkt oder genehmigungspflichtig.

Hat der Konzessionär vergaberechtliche Pflichten bei der Beschaffung von Leistungen für den Konzessionsbetrieb? Ja, wenn der Konzessionär selbst als Sektorenauftraggeber qualifiziert oder wenn er Bauleistungen im Rahmen der Konzession vergibt, die über dem Schwellenwert liegen, unterliegt er ggf. eigenen vergaberechtlichen Pflichten.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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