Glossar

Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) 2026

Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV): Deutsche Verordnung zur Umsetzung der EU-Konzessionsrichtlinie 2014/23/EU für Konzessionsvergaben ab Schwellenwert.

Definition: Die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) ist die deutsche Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe; sie regelt das Verfahren zur Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen oberhalb des EU-Schwellenwerts.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: KonzVgV vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624); Richtlinie 2014/23/EU; GWB §§ 105, 149 ff.


Was ist die Konzessionsvergabeverordnung?

Die KonzVgV ist das zentrale Regelwerk für die Vergabe von Konzessionen in Deutschland und konkretisiert die allgemeinen Anforderungen des GWB (§§ 105, 149 ff.) für Konzessionsvergaben. Sie trat am 18. April 2016 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe ins deutsche Recht um.

Die KonzVgV ist eine vergleichsweise schlanke Verordnung (§§ 1–18), da die Richtlinie 2014/23/EU den nationalen Auftraggebern erhebliche Flexibilität bei der Ausgestaltung des Vergabeverfahrens lässt.

Anwendungsbereich

Die KonzVgV gilt für Konzessionen, die öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber vergeben, soweit der Konzessionswert den EU-Schwellenwert von 5.538.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) erreicht oder überschreitet.

Nicht erfasst von der KonzVgV sind:

  • Wasserkonzessionen (Art. 12 Richtlinie 2014/23/EU)
  • Konzessionen im Bereich Verteidigung und Sicherheit (soweit von der VSVgV erfasst)
  • Konzessionen unterhalb des Schwellenwerts (hier gelten ggf. Landesrecht und allgemeine Grundsätze)

Wesentliche Regelungen

Die KonzVgV enthält Regelungen zu Bekanntmachung, Vergabeverfahren, Eignungsprüfung und Rechtsschutz.

Bekanntmachung (§§ 9–11 KonzVgV)

Konzessionsvergaben sind im Amtsblatt der EU (TED) bekanntzumachen. Die Bekanntmachung muss eine Mindestfrist für Bewerbungen festlegen, die nicht weniger als 30 Tage ab Absendung der Bekanntmachung betragen darf.

Vergabeverfahren (§§ 12–14 KonzVgV)

Anders als bei klassischen Vergabeverfahren legt die KonzVgV das Vergabeverfahren nicht schematisch fest. Auftraggeber sind frei, das Verfahren zu gestalten, solange sie die Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung wahren. Verhandlungen mit Bietern sind zulässig und üblich.

Eignungsprüfung (§ 15 KonzVgV)

Auftraggeber können Anforderungen an die finanzielle und technische Leistungsfähigkeit der Bewerber stellen. Die Anforderungen müssen verhältnismäßig und im Zusammenhang mit dem Konzessionsgegenstand stehen.

Ausschlussgründe (§ 16 KonzVgV)

Die obligatorischen Ausschlussgründe des § 123 GWB (schwere Straftaten) und die fakultativen Ausschlussgründe des § 124 GWB (z.B. Insolvenz, Fehlverhalten im Wettbewerb) gelten auch für Konzessionsvergaben.

Abgrenzung zu anderen Vergabeverordnungen

VergabeverordnungAnwendungsbereich
VgVLiefer- und Dienstleistungsaufträge (klassischer Bereich)
SektVOAufträge von Sektorenauftraggebern
KonzVgVBau- und Dienstleistungskonzessionen
VSVgVVergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit
UVgOUnterschwellenvergaben (Liefer-/Dienstleistungen)

Verwandte Begriffe

FAQ

Gibt es in Österreich eine entsprechende Verordnung zur KonzVgV? In Österreich ist die Konzessionsvergabe im BVergG 2018 (§§ 188 ff.) direkt geregelt, ohne separate Verordnung.

Muss eine Konzessionsvergabe zwingend ausgeschrieben werden? Ja, wenn der Schwellenwert von 5.538.000 EUR erreicht wird, ist eine EU-weite Bekanntmachung und ein transparentes Vergabeverfahren nach KonzVgV durchzuführen. Unterhalb des Schwellenwerts gelten die allgemeinen Grundsätze und ggf. Landesrecht.

Wie lange ist die Mindestfrist für Bewerbungen? Die Mindestfrist beträgt 30 Tage ab Absendung der Bekanntmachung (§ 12 KonzVgV). Bei komplexen Konzessionen sollte eine längere Frist gewählt werden.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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