Konzessionsvertrag im Vergaberecht 2026
Konzessionsvertrag: Vertrag zwischen öffentlichem Konzessionsgeber und Konzessionär über die Übertragung des Betriebsrechts und -risikos für eine öffentliche Leistung.
Definition: Der Konzessionsvertrag ist ein entgeltlicher Vertrag zwischen einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern (Konzessionsgeber) und einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern (Konzessionär), durch den der Konzessionsgeber die Durchführung von Bau- oder Dienstleistungen überträgt und als Gegenleistung das Recht zur wirtschaftlichen Nutzung gewährt, wobei das Betriebsrisiko wesentlich auf den Konzessionär übergeht.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/23/EU Art. 5; BVergG 2018 § 188; GWB § 105; KonzVgV
Was ist ein Konzessionsvertrag?
Der Konzessionsvertrag ist das rechtsverbindliche Instrument, durch das die Konzessionsvergabe vollzogen wird; er regelt die Rechte und Pflichten von Konzessionsgeber und Konzessionär für die gesamte Laufzeit der Konzession. Im Unterschied zu einem klassischen Werkvertrag oder Dienstleistungsvertrag besteht die Hauptgegenleistung des Konzessionsgebers nicht in der Zahlung eines Kaufpreises, sondern in der Übertragung des wirtschaftlichen Rechts auf Nutzung der Leistung.
Der Konzessionsvertrag hat typischerweise eine lange Laufzeit (5–30 Jahre), da der Konzessionär seine Investitionen über einen langen Zeitraum amortisieren muss.
Wesentliche Vertragsbestandteile
Ein Konzessionsvertrag enthält neben den allgemeinen Vertragsregelungen konzessionsspezifische Klauseln zur Risikoverteilung und Leistungssteuerung.
Typische Bestandteile sind:
- Leistungsgegenstand: Genaue Beschreibung der zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
- Betriebsrisiko: Regelung, welches wirtschaftliche Risiko der Konzessionär trägt (Nachfrage-, Angebots- oder gemischtes Risiko)
- Entgeltsystem: Nutzungsgebühren, staatliche Zahlungen, Ausgleichsmechanismen
- Laufzeit und Verlängerungsoptionen: Befristung auf die wirtschaftlich erforderliche Dauer
- Qualitäts- und Verfügbarkeitsanforderungen: Mindeststandards für die Leistungserbringung
- Vertragsanpassungsklauseln: Regelungen für veränderte Umstände (z.B. Inflation, regulatorische Änderungen)
- Beendigung und Rückübertragung: Bedingungen für vorzeitige Beendigung, Rückgabe der Infrastruktur
Vertragsdauer
Die Laufzeit des Konzessionsvertrags muss auf das wirtschaftlich erforderliche Minimum begrenzt sein. Art. 18 der Richtlinie 2014/23/EU verlangt, dass die Laufzeit nicht übermäßig lang ist; bei Konzessionen über fünf Jahre muss die Laufzeit durch die zur Amortisation erforderliche Zeit begründet sein. Übermäßig lange Konzessionsverträge können den Wettbewerb dauerhaft ausschließen und sind vergaberechtlich problematisch.
Vertragsänderungen
Konzessionsverträge dürfen während ihrer Laufzeit nur unter engen Voraussetzungen wesentlich geändert werden. Art. 43 Richtlinie 2014/23/EU definiert, unter welchen Umständen Vertragsänderungen zulässig sind (z.B. bei unvorhersehbaren Umständen, bei unwesentlichen Änderungen unterhalb bestimmter Wertgrenzen). Unzulässige wesentliche Änderungen begründen eine neue Vergabepflicht.
Verwandte Begriffe
FAQ
Kann ein Konzessionsvertrag vorzeitig beendet werden? Ja, unter den im Vertrag vorgesehenen Bedingungen oder bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Konzessionärs. Der Konzessionsgeber kann regelmäßig auch aus wichtigem Grund oder im öffentlichen Interesse kündigen, muss aber Entschädigungsansprüche des Konzessionärs berücksichtigen.
Unterliegt der Konzessionsvertrag dem Vergaberecht, wenn er nachträglich geändert wird? Ja. Wesentliche Änderungen eines Konzessionsvertrags sind wie Neuvergaben zu behandeln und erfordern ein neues Vergabeverfahren, es sei denn, einer der in der Richtlinie 2014/23/EU geregelten Ausnahmetatbestände greift.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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