Kopplungsangebot im Vergaberecht 2026
Kopplungsangebot im Vergaberecht: Unzulässige Verknüpfung eines Angebots mit Bedingungen oder anderen Leistungen, die nicht Gegenstand der Ausschreibung sind.
Definition: Ein Kopplungsangebot ist ein Angebot, bei dem der Bieter die Angebotsabgabe oder seine Preisgestaltung an Bedingungen knüpft, die über den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand hinausgehen – z.B. an die gleichzeitige Vergabe weiterer Lose, die Übernahme zusätzlicher Leistungen oder den Kauf von Zusatzprodukten – was im Vergaberecht grundsätzlich unzulässig ist.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: BVergG 2018 § 129; VOB/A § 13 Abs. 4; Vergaberechtsprechung
Was ist ein Kopplungsangebot?
Ein Kopplungsangebot verletzt den Grundsatz der unabhängigen Angebotswertung, weil es den Auftraggeber in seiner Entscheidung über einzelne Lose oder Leistungen unzulässig einschränkt. Wenn ein Bieter nur dann ein Angebot für Los 1 abgibt, wenn er auch Los 2 erhält, kann der Auftraggeber Lose nicht mehr unabhängig voneinander werten und vergeben.
Typische Formen von Kopplungsangeboten:
- Angebote, die nur bei gleichzeitiger Vergabe mehrerer Lose gelten
- Preiskonditionen, die an den Kauf von Zusatzprodukten gebunden sind
- Angebote, die die Vorabvergabe eines Folgeauftrags voraussetzen
Rechtliche Konsequenzen
Kopplungsangebote sind vergaberechtlich unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss des betreffenden Angebots. Der Auftraggeber darf ein Kopplungsangebot nicht werten, da es die Gleichbehandlung aller Bieter verletzt und den Wettbewerb verzerrt. Bieter, die Kopplungsangebote abgeben, riskieren den Ausschluss ihres gesamten Angebots.
Ausnahme: Gesamtangebote bei losweiser Ausschreibung
Wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen ausdrücklich Gesamtangebote zugelassen hat, kann ein Bieter ein Angebot für mehrere Lose gemeinsam abgeben und dabei auf Mengenrabatte hinweisen. Dies ist kein unzulässiges Kopplungsangebot, sondern ein vom Auftraggeber ausdrücklich gewünschtes Angebot. Der Auftraggeber entscheidet dann, welche Losaufteilung für ihn wirtschaftlich günstiger ist.
Verwandte Begriffe
FAQ
Was passiert, wenn ein Bieter in seinem Angebot auf Rabatte hinweist, die er bei Vergabe mehrerer Lose gewähren würde? Dies ist nur zulässig, wenn der Auftraggeber Gesamtangebote ausdrücklich zugelassen hat. Andernfalls stellt auch ein solcher Hinweis ein unzulässiges Kopplungsangebot dar.
Kann ein Bieter nachträglich sein Kopplungsangebot in ein reguläres Angebot umwandeln? Nein. Nach Ablauf der Angebotsfrist dürfen Angebote nicht mehr inhaltlich geändert werden. Ein unzulässiges Kopplungsangebot muss ausgeschlossen werden.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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