Glossar

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) im Vergaberecht 2026

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG): Förderprogramm für digitale Krankenhäuser – vergaberechtliche Anforderungen, Fördertatbestände und Umsetzungspflichten.

Definition: Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist ein deutsches Bundesgesetz aus dem Jahr 2020, das einen Investitionsfonds von 3 Milliarden Euro zur Digitalisierung von Krankenhäusern bereitstellt und dabei an die Einhaltung vergaberechtlicher Anforderungen geknüpfte Fördertatbestände definiert.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: KHZG (BGBl. I 2020, S. 2208); KHZG-Fördertatbestände; GWB/VgV; Bescheide KHZF


Das KHZG als Digitalisierungsimpuls

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) vom Oktober 2020 stellt dem deutschen Gesundheitswesen 3 Milliarden Euro aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) für Investitionen in die digitale Infrastruktur und Sicherheit von Krankenhäusern zur Verfügung, ergänzt durch Kofinanzierungsanteile der Länder und Krankenhäuser. Das Programm ist auf die Schaffung moderner Notaufnahmen, elektronischer Patientenakten, digitaler Pflegedokumentation, Telemedizin und IT-Sicherheitsinfrastruktur ausgerichtet.

Die Antragsfrist beim KHZF endete; die Mittel werden über die Jahre 2021–2025 abgerufen und eingesetzt.

Vergaberechtliche Anforderungen

Da KHZG-Mittel öffentliche Fördermittel des Bundes und der Länder darstellen, unterliegen die damit finanzierten Beschaffungen dem öffentlichen Vergaberecht, sofern die Voraussetzungen der Auftraggebereigenschaft und die Schwellenwerte gegeben sind. Krankenhäuser, die als öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB einzustufen sind (insb. gemeinnützige Träger, öffentliche Träger), müssen KHZG-finanzierte IT-Beschaffungen nach Vergaberecht ausschreiben.

Auch private Krankenhausträger können je nach Finanzierungsstruktur als öffentliche Auftraggeber qualifiziert sein, wenn sie überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.

Fördertatbestände des KHZG

Das KHZG definiert 21 Fördertatbestände (FT), die die förderfähigen Investitionsbereiche abgrenzen.

Ausgewählte Fördertatbestände:

  • FT 1: Notaufnahmen (digitale Wartezeit- und Patientensteuerung)
  • FT 2: Patientenportale (elektronische Aufnahme, Entlassung)
  • FT 3: Elektronische Dokumentation (klinische Arbeitsplätze)
  • FT 7: Telemedizinische Netzwerke
  • FT 10: IT-Sicherheit (Informationssicherheit, Notfallkonzepte)
  • FT 11: Maßnahmen der Informationssicherheit

Praktische Umsetzungsherausforderungen

Die Umsetzung von KHZG-Projekten unter Vergaberecht ist für viele Krankenhäuser eine besondere Herausforderung, da sie mit komplexen IT-Beschaffungen, kurzen Fristen und umfangreichen Nachweispflichten konfrontiert sind. Häufige Probleme in der Praxis sind:

  • Fehlende Vergabeerfahrung bei freigemeinnützigen Krankenhäusträgern
  • Schwierigkeiten bei der Aufstellung vergabekonformer technischer Spezifikationen
  • Rückforderungsrisiken bei Vergabeverstößen (beihilferechtliche Konsequenzen)

FAQ

Müssen alle Krankenhäuser KHZG-Mittel nach Vergaberecht ausschreiben? Nur öffentliche und dem Vergaberecht unterliegende Auftraggeber; private Krankenhäuser ohne überwiegende öffentliche Finanzierung können uU. unter erleichterten Bedingungen beschaffen, sollten dies aber rechtlich prüfen lassen.

Welche Folgen hat ein Vergabeverstoß bei KHZG-finanzierten Projekten? Rückforderung der Fördermittel durch den KHZF, mögliche Nachprüfungsverfahren durch übergangene Bieter sowie verwaltungsrechtliche Konsequenzen.

Ist das KHZG noch relevant für neue Ausschreibungen in 2026? Die Antragstellung beim KHZF ist abgeschlossen; die Mittelverwendung und Abrechnung der bewilligten Förderungen laufen bis Ende 2025/2026 weiter, sodass vergaberechtliche Fragestellungen noch aktuell sind.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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