Kreislaufwirtschaftsgesetz im Vergaberecht 2026
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) im Vergaberecht: Abfallvermeidung, Recyclingpflichten und die Integration von Kreislaufwirtschaftszielen in öffentliche Beschaffungen.
Definition: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale deutsche Gesetz zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung; im Vergaberecht entfaltet es Wirkung als rechtlicher Rahmen für die ökologisch nachhaltige öffentliche Beschaffung und als Grundlage für die Berücksichtigung von Kreislaufwirtschaftszielen in Vergabeverfahren.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: KrWG (BGBl. I 2012, S. 212, zuletzt geändert 2023); § 97 Abs. 3 GWB; Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie 2024
KrWG und öffentliche Beschaffung
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet öffentliche Stellen, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Förderung der Kreislaufwirtschaft beizutragen; die öffentliche Beschaffung ist dabei ein zentrales Instrument. § 45 KrWG enthält eine ausdrückliche Pflicht für Behörden des Bundes, bei der Beschaffung von Erzeugnissen und der Inanspruchnahme von Dienstleistungen Erzeugnisse zu bevorzugen, die in besonderer Weise dazu beitragen, die Entstehung von Abfällen zu vermindern oder die Verwertung und umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen zu fördern.
Kreislaufwirtschaftsprinzipien in der Vergabepraxis
Das Prinzip der Kreislaufwirtschaft (Reduce, Reuse, Recycle) schlägt sich in konkreten Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen nieder, die Auftraggeber in ihre Leistungsbeschreibungen und Zuschlagskriterien aufnehmen können.
Mögliche Kreislaufwirtschaftsanforderungen in Vergabeverfahren:
- Mindest-Recyclinganteil: Nachweis, dass das Produkt einen bestimmten Anteil recycelter Materialien enthält.
- Rücknahmepflicht: Verpflichtung des Auftragnehmers, Altgeräte oder Verpackungen zurückzunehmen.
- Langlebigkeit und Reparierbarkeit: Anforderungen an die Lebensdauer und Wartungsfreundlichkeit von Produkten (z.B. Mobiliar, IT-Hardware).
- Ökodesign-Anforderungen: Verweis auf die Anforderungen der EU-Ökodesign-Verordnung (in Kraft ab 2024).
- Verpackungsminimierung: Anforderungen an umweltschonende oder mehrfach verwendbare Verpackungen.
Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie 2024
Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) 2024 der Bundesregierung setzt konkrete Ziele für die öffentliche Beschaffung und sieht vor, dass öffentliche Auftraggeber Kreislaufwirtschaftskriterien systematisch in ihre Vergabeprozesse integrieren. Die NKWS baut auf dem EU Green Deal und dem EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft auf und sieht verbindliche Beschaffungsquoten für bestimmte Produktkategorien vor.
Verknüpfung mit dem EU-Vergaberecht
Art. 67 Richtlinie 2014/24/EU erlaubt Auftraggebern ausdrücklich, Lebenszykluskostenansätze und Umweltaspekte in die Zuschlagskriterien einzubeziehen – dies schließt Kreislaufwirtschaftskriterien ein. § 97 Abs. 3 GWB verpflichtet Auftraggeber in Deutschland, wirtschaftliche, soziale und umweltbezogene Aspekte zu berücksichtigen, wenn dies dem Auftragsgegenstand angemessen ist.
FAQ
Kann ein Auftraggeber Produkte mit Mindest-Recyclinganteil zwingend fordern? Ja, wenn die Anforderung auftragsbezogen, verhältnismäßig und diskriminierungsfrei ist; der Auftraggeber muss die Anforderung im Leistungsverzeichnis klar definieren und einen nachprüfbaren Nachweis fordern.
Welche Gütesiegel können für Kreislaufwirtschaftsanforderungen genutzt werden? Umweltzeichen wie der Blaue Engel, das EU Ecolabel oder der Cradle-to-Cradle-Zertifizierungsstandard können als Nachweis akzeptiert werden, sofern gleichwertige Nachweise ebenfalls zugelassen werden.
Ist die Bevorzugung kreislaufwirtschaftlicher Produkte mit dem Wettbewerbsgrundsatz vereinbar? Ja, wenn die Anforderungen sachlich begründet, verhältnismäßig und für alle Bieter diskriminierungsfrei erreichbar sind.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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