Kriterienkatalog im Vergaberecht 2026
Kriterienkatalog im Vergaberecht: Systematische Zusammenstellung von Eignungs- und Zuschlagskriterien – Aufbau, Gewichtung, Transparenzpflicht und häufige Fehler.
Definition: Ein Kriterienkatalog im Vergaberecht ist die strukturierte, in den Vergabeunterlagen veröffentlichte Gesamtheit aller Eignungs- und Zuschlagskriterien inklusive ihrer Gewichtung, die der Auftraggeber für die Bewerber- und Angebotswertung festlegt und nach denen der Zuschlag erteilt wird.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: §§ 122, 127 GWB; Art. 58, 67 Richtlinie 2014/24/EU; §§ 40 ff. VgV; BVergG 2018
Funktion und Bedeutung
Der Kriterienkatalog ist das transparenzmachende Instrument des Vergaberechts schlechthin: Er gibt Bietern Klarheit darüber, nach welchen Maßstäben ihre Eignung und ihr Angebot beurteilt werden, und bindet den Auftraggeber an die vorab bekannt gemachten Kriterien. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung des Kriterienkataloges nach Angebotsöffnung ist grundsätzlich unzulässig und stellt einen schwerwiegenden Vergabeverstoß dar.
Bestandteile des Kriterienkataloges
Ein vollständiger Kriterienkatalog umfasst Eignungskriterien und Zuschlagskriterien, die inhaltlich klar voneinander zu trennen sind.
Eignungskriterien (§ 122 GWB; Art. 58 Richtlinie 2014/24/EU)
Eignungskriterien betreffen die Fähigkeit des Bieters, den Auftrag auszuführen. Sie sind in drei Kategorien unterteilt:
- Befähigung zur Berufsausübung: Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, Zulassungen.
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mindestjahresumsatz, Versicherungsschutz, Eigenkapitalquote.
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Referenzprojekte, Personalausstattung, Zertifizierungen, Geräteausstattung.
Eignungskriterien sind Zulassungsvoraussetzungen: Bieter, die sie nicht erfüllen, werden ausgeschlossen; eine Gewichtung findet nicht statt.
Zuschlagskriterien (§ 127 GWB; Art. 67 Richtlinie 2014/24/EU)
Zuschlagskriterien bestimmen, welches der zulässigen Angebote den Zuschlag erhält. Sie müssen:
- Auftragsbezogen sein
- Vorab bekannt gemacht werden
- Mit ihrer Gewichtung veröffentlicht werden
- Diskriminierungsfrei ausgestaltet sein
Typische Zuschlagskriterien sind Preis, Qualität, Lieferzeit, technischer Wert, Kundendienst, Umwelteigenschaften, Lebenszykluskosten und soziale Aspekte.
Gewichtung der Zuschlagskriterien
Jedes Zuschlagskriterium muss mit einer Gewichtung versehen werden, die vorab in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen veröffentlicht wird. Die Gewichtung spiegelt die relative Bedeutung der einzelnen Kriterien für die Vergabeentscheidung wider. Eine rein prozentuale Gewichtung (z.B. Preis 60 %, Qualität 30 %, Lieferzeit 10 %) ist am gebräuchlichsten; auch Bandbreiten sind zulässig.
Der EuGH und der BGH haben klargestellt, dass die Gewichtung nicht nachträglich geändert werden darf und dass Unterkriterien, die bei der Wertung tatsächlich angewendet werden, ebenfalls vorab bekannt gemacht werden müssen.
Häufige Fehler beim Kriterienkatalog
In der Praxis führen fehlerhafte Kriterienkataloge regelmäßig zu erfolgreichen Nachprüfungsverfahren.
Typische Fehler:
- Nachträgliche Änderung der Gewichtung
- Verwendung von Kriterien, die keine Auftragsbezogenheit aufweisen
- Fehlende oder unklare Gewichtung von Unterkriterien
- Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien (sog. doppelte Verwertung)
- Unverhältnismäßig hohe Mindestanforderungen bei der Eignung
FAQ
Kann der Auftraggeber den Kriterienkatalog nach Angebotsabgabe noch ändern? Nein, eine Änderung nach Angebotsöffnung ist grundsätzlich unzulässig und stellt einen schwerwiegenden Vergabeverstoß dar; selbst vor Angebotsabgabe sind Änderungen nur mit entsprechender Fristverlängerung und Information aller Bieter zulässig.
Muss jedes Zuschlagskriterium einen Mindestanteil am Gesamtgewicht haben? Nein, es gibt keine gesetzliche Mindestgewichtung für einzelne Kriterien; der Preis muss aber – außer bei geistigen Dienstleistungen und bestimmten Ausnahmefällen – zumindest als eines der Kriterien berücksichtigt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Eignungskriterien und Zuschlagskriterien? Eignungskriterien sind Zulassungsvoraussetzungen (Bieter erfüllt sie oder nicht); Zuschlagskriterien entscheiden, welches der zulässigen Angebote den Zuschlag erhält und werden gewichtet.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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