Glossar

Künstliche Intelligenz im Vergaberecht 2026

Künstliche Intelligenz im Vergaberecht: Beschaffung von KI-Systemen, EU AI Act, Vergabe von KI-Entwicklungsleistungen und KI-Einsatz in Vergabeprozessen.

Definition: Künstliche Intelligenz (KI) im vergaberechtlichen Kontext umfasst sowohl die Beschaffung von KI-Systemen und -Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber als auch den Einsatz von KI-Werkzeugen zur Unterstützung des Vergabeprozesses selbst – beides unterliegt spezifischen rechtlichen Anforderungen, insbesondere nach dem EU AI Act (2024).

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: EU AI Act (Verordnung 2024/1689); GWB/VgV; BVergG 2018; Richtlinie 2014/24/EU


KI-Beschaffung als wachsendes Thema

Die öffentliche Beschaffung von KI-Systemen und -Dienstleistungen gewinnt rasant an Bedeutung, da Behörden, Kommunen und öffentliche Einrichtungen zunehmend KI-basierte Lösungen für Verwaltungsabläufe, Entscheidungsunterstützung, Prognosen und Bürgerservices einsetzen. Gleichzeitig stellt die Beschaffung von KI besondere Anforderungen an Auftraggeber: KI-Systeme sind oft schwer zu spezifizieren, ihre Qualität hängt von Trainingsdaten und Algorithmen ab, und es bestehen erhebliche Risiken für Grundrechte und Diskriminierung.

EU AI Act und Beschaffung

Der EU AI Act (Verordnung 2024/1689, in Kraft ab August 2024) klassifiziert KI-Systeme nach Risikoklassen und stellt unterschiedliche Anforderungen an Anbieter und Betreiber – Anforderungen, die öffentliche Auftraggeber als Betreiber von KI-Systemen direkt betreffen.

Risikoklassen nach EU AI Act:

  • Unzulässige KI (Art. 5): Systeme, die verboten sind (z.B. soziales Scoring durch Behörden, biometrische Massenüberwachung) – dürfen nicht beschafft oder eingesetzt werden.
  • Hochrisiko-KI (Art. 6 i.V.m. Anhang III): Z.B. KI in Strafverfolgung, Bildung, Beschäftigung, kritischer Infrastruktur – unterliegen strengen Transparenz-, Dokumentations- und Aufsichtspflichten; müssen CE-gekennzeichnet sein.
  • Begrenzte Risiko-KI: Transparenzpflichten (z.B. Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben).
  • Minimales Risiko: Keine spezifischen Anforderungen.

Öffentliche Auftraggeber, die KI-Systeme der Hochrisikokategorie beschaffen, müssen sicherstellen, dass die Systeme den EU-AI-Act-Anforderungen entsprechen; dies ist als Leistungsanforderung in die Vergabeunterlagen aufzunehmen.

Vergaberechtliche Besonderheiten bei KI-Beschaffungen

Die Beschaffung von KI-Leistungen stellt Auftraggeber vor typische Vergabeprobleme: schwierige Leistungsbeschreibung, Bewertung algorithmischer Qualität, Datenschutz, Erklärbarkeit und Vermeidung von Vendor Lock-in.

Empfehlungen für KI-Vergabeverfahren:

  • Funktionale Leistungsbeschreibung: Beschreibung der gewünschten Ergebnisse und Qualitätsparameter statt technischer Spezifikationen des Algorithmus.
  • Erklärbarkeit als Zuschlagskriterium: Bei Hochrisiko-KI sollte die Erklärbarkeit der Entscheidungen des Systems bewertet werden.
  • Diskriminierungsfreiheit: Nachweis, dass das KI-System keine unzulässigen Diskriminierungen produziert.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Pflicht zur DSFA bei Hochrisiko-Datenverarbeitungen.
  • Interoperabilität und Portabilität: Offene Schnittstellen, um Abhängigkeiten vom Anbieter zu minimieren.

KI im Vergabeprozess selbst

Neben der Beschaffung von KI-Systemen wird KI zunehmend auch zur Unterstützung des Vergabeprozesses selbst eingesetzt – etwa für die automatisierte Prüfung von Angeboten, die Erkennung von Bieterabsprachen oder die Unterstützung der Angebotswertung.

Der Einsatz von KI im Vergabeprozess wirft eigenständige rechtliche Fragen auf:

  • Darf eine KI die Angebotswertung vollständig übernehmen?
  • Welche menschliche Aufsicht ist bei automatisierten Vergabeentscheidungen erforderlich?
  • Wie ist die Transparenz- und Dokumentationspflicht bei KI-gestützten Entscheidungen zu erfüllen?

Nach dem EU AI Act gelten KI-Systeme, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eingesetzt werden, als Hochrisiko-KI (Anhang III Nr. 5), sofern sie für die Entscheidungsfindung genutzt werden – sie unterliegen daher den entsprechenden Anforderungen an Transparenz, menschliche Aufsicht und Dokumentation.

Öffentliche Förderung und KI-Beschaffung

Bund und Länder haben verschiedene Förderprogramme aufgelegt, die die öffentliche Beschaffung von KI-Lösungen unterstützen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und die KI-Bundesstrategie sehen vor, dass öffentliche Stellen als Leitmärkte für KI-Lösungen wirken sollen.

FAQ

Dürfen öffentliche Auftraggeber KI-Systeme für behördliche Entscheidungen einsetzen? Ja, aber unter Einhaltung der Anforderungen des EU AI Act, insbesondere bei Hochrisiko-KI: menschliche Aufsicht, Transparenz, Dokumentation und Konformitätsbewertung sind Pflicht.

Was ist beim Einkauf von KI-as-a-Service (Cloud-KI) zu beachten? Neben dem Vergaberecht sind Datenschutz (DSGVO), der EU AI Act, das Fernzugriff- und Drittstaatenrecht sowie Anforderungen aus der NIS-2-Richtlinie zu beachten.

Kann man in einer Ausschreibung „KI" als Anforderung ohne weitere Spezifikation vorschreiben? Nein, die Leistungsbeschreibung muss so konkret sein, dass Bieter ein vollständiges Angebot abgeben können; „KI" als allgemeine Anforderung ist zu unspezifisch und würde den Transparenzgrundsatz verletzen.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

Jetzt starten

Demo buchen.

Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.