Landesvergabegesetze im Vergaberecht 2026
Landesvergabegesetze: Länderspezifische Vergaberechtsregelungen unterhalb der EU-Schwellenwerte – Tariftreue, Mindestlohn, Nachhaltigkeitspflichten und Unterschiede der Bundesländer.
Definition: Landesvergabegesetze sind die von den deutschen Bundesländern erlassenen Gesetze, die das Vergaberecht für den Unterschwellenbereich regeln und dabei – über die bundesrechtliche UVgO hinaus – spezifische Anforderungen wie Tariftreue, Mindestlohnvorgaben, Nachhaltigkeitspflichten und soziale Standards für öffentliche Aufträge festlegen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Landesvergabegesetze der 16 Bundesländer; UVgO; GWB (Grundsätze)
Hintergrund: Föderales Vergaberecht in Deutschland
In Deutschland führt die föderale Struktur dazu, dass neben dem bundesrechtlichen Vergaberecht (GWB/VgV im Oberschwellenbereich; UVgO im Unterschwellenbereich) die 16 Bundesländer eigene Vergabegesetze erlassen haben, die zusätzliche Anforderungen für Aufträge im Unterschwellenbereich aufstellen. Diese Landesvergabegesetze weichen zum Teil erheblich voneinander ab, was für Bieter, die bundesweit tätig sind, eine erhebliche Komplexität bedeutet.
Im Oberschwellenbereich gilt das Bundesrecht (GWB/VgV) unmittelbar; die Landesvergabegesetze gelten primär für den Unterschwellenbereich.
Typische Regelungsinhalte der Landesvergabegesetze
Landesvergabegesetze enthalten häufig folgende Regelungsbereiche, die über das Bundesrecht hinausgehen:
Tariftreue und Mindestlohn
Viele Landesvergabegesetze verpflichten Auftragnehmer, ihren bei der Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeitern mindestens die in einschlägigen Tarifverträgen geregelten Löhne zu zahlen. Die Anforderungen variieren erheblich:
- Bayern: Kein eigenes Tariftreuegesetz; Anwendung der allgemeinen bundesrechtlichen Mindestlohnregelungen.
- Berlin, NRW, Baden-Württemberg: Strenge Tariftreuepflichten auch für Subunternehmer.
Nachhaltigkeitsanforderungen
Zahlreiche Landesvergabegesetze schreiben die Berücksichtigung von Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien vor, teilweise als Pflicht, teilweise als Soll-Vorschrift.
Bevorzugung kleiner und mittlerer Unternehmen
Pflicht zur Losaufteilung und Bevorzugung mittelständischer Bieter ist in vielen Landesgesetzen stärker ausgeprägt als im Bundesrecht.
Vergabe an Unternehmen der Sozialwirtschaft
Einige Länder sehen Ausnahmeregelungen oder Erleichterungen für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Sozialunternehmen vor.
Überblick ausgewählter Landesvergabegesetze
| Bundesland | Gesetz | Besonderheiten |
|---|---|---|
| NRW | Tariftreue- und Vergabegesetz NRW | Strenge Tariftreue, Umweltkriterien |
| Baden-Württemberg | LTTG BW | Tariftreue, Frauenförderung |
| Bayern | Keine eigenes LVG | UVgO gilt direkt |
| Hessen | HVTG | Tariftreue, ILO-Kernarbeitsnormen |
| Brandenburg | BbgVergG | Mindestlohn, Umweltanforderungen |
| Berlin | Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz | Umfangreiche Sozial- und Umweltkriterien |
Bedeutung für Bieter
Bieter, die bei öffentlichen Auftraggebern verschiedener Bundesländer anbieten, müssen die jeweiligen landesspezifischen Anforderungen kennen und einhalten. Fehlende Nachweise über Tariftreue oder Mindestlohn können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. In vielen Ländern müssen Bieter entsprechende Eigenerklärungen abgeben und ggf. von Subunternehmern Verpflichtungserklärungen einholen.
FAQ
Gilt das Landesvergabegesetz auch für Bundesbehörden im jeweiligen Land? Nein, Bundesbehörden unterliegen dem Bundesrecht (GWB/VgV, UVgO); Landesvergabegesetze gelten nur für Landesbehörden und kommunale Auftraggeber des jeweiligen Bundeslandes.
Was passiert, wenn ein Bieter die Tariftreueverpflichtung eines Landesgesetzes verletzt? Dies kann zum Ausschluss vom Verfahren, zur Kündigung des Vertrages und zur Verhängung von Vertragsstrafen führen; in manchen Ländern drohen auch Einträge in öffentliche Register.
Gilt das Tariftreuegebot auch für Subunternehmer? In vielen Bundesländern ja; der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass auch seine Subunternehmer die tariflichen Anforderungen einhalten, und entsprechende Verpflichtungserklärungen einholen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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