Leasing im Vergaberecht 2026
Leasing als Beschaffungsform im öffentlichen Vergaberecht: Abgrenzung zum Kauf, vergaberechtliche Einordnung und Schwellenwertberechnung.
Definition: Leasing im vergaberechtlichen Sinne bezeichnet die entgeltliche Überlassung von Wirtschaftsgütern durch einen Leasinggeber an einen öffentlichen Auftraggeber auf Zeit, wobei der Auftraggeber das Nutzungsrecht erhält, ohne zunächst Eigentümer zu werden; vergaberechtlich wird Leasing in der Regel als Lieferauftrag eingestuft.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU, BVergG 2018, GWB/VgV
Was ist Leasing im Vergaberecht?
Leasing ist eine Finanzierungsform, bei der ein öffentlicher Auftraggeber Wirtschaftsgüter – etwa Fahrzeuge, IT-Ausstattung oder Maschinen – nicht kauft, sondern gegen regelmäßige Ratenzahlungen für einen vereinbarten Zeitraum nutzt. Die Einordnung des Leasings ins Vergaberecht ist nicht trivial, da sich die Frage stellt, ob ein Liefer-, Dienstleistungs- oder gar kein vergabepflichtiger Auftrag vorliegt. Nach der Rechtsprechung des EuGH und der herrschenden Praxis in Österreich und Deutschland gilt Leasing grundsätzlich als Lieferauftrag im Sinne des Vergaberechts, sofern der Auftraggeber das Wirtschaftsgut am Ende der Laufzeit kaufen kann oder muss.
Vergaberechtliche Einordnung
Die vergaberechtliche Einordnung des Leasings richtet sich nach dem wirtschaftlichen Gehalt des Vertrags und nicht nach der zivilrechtlichen Bezeichnung.
Maßgeblich ist, ob:
- Das Leasinggut am Ende der Laufzeit in das Eigentum des Auftraggebers übergeht (Finance-Leasing → Lieferauftrag)
- Eine bloße zeitlich befristete Nutzungsüberlassung ohne Eigentumsoption vorliegt (Operating-Leasing → ebenfalls als Lieferauftrag, ggf. als Dienstleistung)
Art. 2 Abs. 1 Nr. 8 der Richtlinie 2014/24/EU definiert Lieferaufträge ausdrücklich als Verträge über „den Kauf, das Leasing, die Miete oder den Mietkauf von Waren". Damit ist Leasing explizit dem Lieferauftrag zugeordnet.
Schwellenwertberechnung beim Leasing
Bei Leasingverträgen mit unbestimmter oder über zwölf Monate hinausgehender Laufzeit ist für die Schwellenwertberechnung der Gesamtwert über die gesamte Laufzeit maßgeblich.
Konkret gilt:
- Bei bestimmter Laufzeit: Gesamtwert aller Raten zuzüglich Restwert/Kaufoption
- Bei unbestimmter Laufzeit: monatlicher Wert multipliziert mit 48 (§ 14 Abs. 5 VgV; § 15 BVergG 2018)
Auftraggeber, die Leasing als Beschaffungsalternative zum Kauf wählen, müssen daher sicherstellen, dass der kumulierte Vertragswert nicht unbemerkt die EU-Schwellenwerte überschreitet.
Leasing vs. Kauf: Beschaffungsstrategische Überlegungen
Die Entscheidung zwischen Kauf und Leasing ist primär haushaltsrechtlicher und wirtschaftlicher Natur, muss aber vergaberechtlich korrekt umgesetzt werden.
Leasing bietet Auftraggebern folgende Vorteile:
- Schonung des Investitionsbudgets durch periodische Raten
- Flexibilität bei technologisch schnell alternden Gütern (z.B. IT)
- Möglichkeit zur Integration von Wartungs- und Serviceleistungen
Werden Wartungsleistungen mit dem Leasing gebündelt, ist zu prüfen, ob ein gemischter Auftrag vorliegt, der gesonderte vergaberechtliche Anforderungen auslöst.
FAQ
Ist Leasing immer vergabepflichtig? Ja, sofern der Auftragswert die einschlägigen Schwellenwerte übersteigt und kein Ausnahmetatbestand vorliegt. Auch unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten die nationalen Vergabevorschriften.
Welche Verfahrensart ist beim Leasing anzuwenden? Grundsätzlich dieselben wie bei Lieferaufträgen: offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren oder – bei Vorliegen der Voraussetzungen – Verhandlungsverfahren.
Kann Leasing mit einer Kaufoption vergaberechtskonform ausgeschrieben werden? Ja, sofern die Kaufoption bereits in den Vergabeunterlagen transparent ausgewiesen und in die Auftragswertberechnung einbezogen wird.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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